1768
Murten. 1590.
gewährt. Ibicl. Ic. — 692. Der Müller iin pöwenberg beklagt sich, daß ihm Commissär Neyff imbeider Städte 3 Miitt Roggen jährlichen Bodenzins abverlange. Da sich erfindet, daß für diese Mühlesechszig Jahren nur 2'/, Miitt entrichtet worden sind, soll sich der Commissär damit begnügen. Ibicl. I ^693. Der gleiche Commissär verlangt von Hans und Peter Helfer zu Ulinitz von sechs Mädern MaltisK Groß 2 Denier Bodenzins, was diese zu entrichten erbötig sind, wenn man sie diese Stüke ruhig »»^lasse, was jezt aber nicht der Fall sei, indem ihnen von denen im Ring Eintrag geschehe. Die Angelegt»^wird dem Amtmann zu näherem Untersuch überwiesen. Ibicl. in. — 694. Hans Mädcr hat statt der ^Commissär Reiff geforderten 2 rh. Gulden Bodenzins für ein Stük Mattland, das durch Consiscation cM ^Obrigkeiten gekommen und mit 2 rh. Gld. Pflichtig war, nur I Pfd. Denier Murtncr Währung zu entrich^'Ibicl. n. — 695. Dem Uli Belper, Wagner zu Murten, werden an sein bauloses Haus 2 Eicheu ausGalmwald und 20 Gulden gesteuert. Ibicl. ci. — 696. Ritter Niklaus vou Perromau, gewesener Schuldzu Murten, bittet um Entschuldigung, daß er während der Zeit seines Schultheißenamts in französ^Kriegsdienste gezogen sei, woraus den Obrigkeiten die Mühe erwachsen sei, einen andern an seine Stelletsezen. Bezüglich der Rechuungsverhältnisse werde die Sache nach einem vorläufig gemachten Überschlag ^stehen, daß nicht er den Obrigkeiten, sondern diese ihm schuldig sein werden, jedoch erbiete er sich, die S"'wett zu schlagen. Das wird angenommen. Seine Angelegenheit aber mit Pierre Vnillamin wird aufJahrrechnnng nach Frciburg geschlagen, wohin lezterer auch geladen werden soll. Ibicl. p. — 697. Der K"'meyer zu Ulmitz hatte ohne der Gemeinde Vorwissen den silbernen NachtmahlSbecher beim Großwcibel Z'Murten verpfändet, der Schultheiß forderte dann diesen Becher als Kirchcngnt zu Händen der bci^'Obrigkeiten, namentlich auch mit Nüksicht darauf, daß Ulmitz keine eigene Kirchgemeinde, sondern nach ^(Ferenbalm) kirchgenössig sei. Auf ihr Gesuch nun wird denen von Ulmitz der Becher wieder zu Ha"gestellt, der Kirchmeyer aber soll neben der Geldstrafe mit zweitägigem Gcfängniß bei Wasser, M»s ^Brod bestraft werden. Ibicl. g. — 698. Hans Lambcrger, alt-Schnltheiß zu Murten, bittet um Ablöl"^etlicher Zinse ans seinen Gütern im Wistenlach. Ibicl. v. — 699, 709. Rechnung des alt-SchnltheißeuLamberger von Johanni 1588 bis dito 1589 und von Johann! 1589 bis ebendahin 1590. Ibicl. s, .
701. Der Prädicant von Motier bittet um die Bewilligung, ein zur Pfründe gehöriges unfruchtbares ^Neben in einen Banmgarten umwandeln zu dürfen. Es wird nun der Schultheiß beauftragt, über d>c ^schasfcnheit dieses Stükes sich zu erkundigen und je nach Befund die Bitte zu gewähren. Absch. 147. aa>
702. Ans die Vorstellung der Zollcr von Murten, daß ihnen der Fchljahrc und der Kriegslänfe wege»rend zwei Jahren so viel am Zoll abgegangen, daß es ihnen nicht möglich sei, die ganze Pachtsuw"^bezahlen, wird erkannt, ans Neujahr ihnen das abzunehmen, was sie die zwei Jahre zusammen gethan, ^sie bei guten Treuen darthnn, daß sie nicht mehr eingenommen haben. Ans das nächste NeujahrSchultheiß den Zoll neuerdings ausrufen lassen. Ibicl. bb. — 703. Pierre Vnillamin hatte denSchultheißen Niklaus von Perroman verdächtigt, als habe er ihm für die Vergünstigung, seineCurwolf versezen zu dürfen, eine silberne Schale verehren müssen. Von Perromau verantwortet sich 'unter Vorlegung von Zeugnissen, daß jene silberne Schale als Vergütung seiner dieses Geschäftesgehabten Unkosten ihm versprochen worden sei. Daher soll nun Vnillamin dem Herrn von Perroinanseiner Ehren thun und als Züchtigung für sein unverschämtes Vorgeben ihm 200 Gulden bezahlen ^Tage und ebenso viel Nächte bei Wasser und Brod im Gefängniß liegen; wenn von Perroman eine sch^