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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1767
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Mnrten. 1588. 1590.

,588.

^lrt. 680. Stadt und Landschaft Murtcn verlangen Weisung und Bescheid, wie sie sich gegen diejenigen da-st begüterten Bürger der Städte Bern und Freiburg verhalten sollen, welche sich weigern, die gemeinen Steuern^ Anlagen zu entrichten. Nach Einsicht der bezüglichen Rödel und eines Urthcils vom 19. Wintermonat^88, wkd die Berechtigung derer von Mnrten zu diesem Stenerbezug anerkannt. Um aber aller Über«^Heilung, Gefährde und Mißtrauen vorzubeugen, wird zugleich bestimmt, daß Mnrten Pflichtig sei, denä»äi>ige Herrx,, von zgern und Frciburg ans Begehren die Ncchnnngcn über Einnahme und Bcrwcndnng^ Weltgelder znr Einsicht vorzulegen. Absch. 71. n. 681- Dem Wcibcl zu Kcrzers werden fünf EllenWch verehrt, die ihm der Schultheiß von Mnrten ans Verrechnung hin verabfolgen lassen soll. Ibicl. o.^ Der Prädicant und die Kirchgenosscn zu Motier im Wistcnlach haben begehrt, daß ihnen zu Erhaltung^es Schnlmcisters die Pfrnnd eines verstorbenen, vcrleibdingt gewesenen armen Mannes, so jährlich vonStädten 13 Pfund und 2 Säke Korn betragen habe, verabfolgt werde, was die frcibnrgischcn Ge-ten wegen mangelnder Instruction in den Abschied nehmen. Ibicl. p. 683. Vor zwei Jahren war ver-übet worden, von beiden Städten Nathsboten nach Mnrten zu schiken, um der Pfarrei Merlach Zehnten^Zuniarchcn und dem Prädicantcn einen Extract der im Schloß zu Mnrten liegenden Erkanntnissc dieser^ cinzuhändigcn, auch die Urbare oder Erkanntnißbüchcr gcmcltcn Schlosses zu erneuern zu geben, was^ bisher unterblieben ist, so daß nunmehr der 28. dieses Monats (alt. Kal.) für diese Abordnung nach»rte» fcstgesezt und den Dcpntirtcn außer den erwähnten Geschäften auch die Besichtigung des Galmwaldesbetrage,, worden ist, um in lezterer Beziehung sich zu erkundigen, wie die umliegenden Gemeinden Ulmitz,^ 'be», Liebisdorf und Gnrmcls darin holzen, und falls dießfalls Nachthciligcs geschähe, hierin Vorsehungmit Steigerung der Bußen und ans andere geeignete Weise. Ferner sollen sie genannte vier Bauer-Mit dem Schultheißen zu Mnrten wegen der Holzfuhren zum Schloß zu vergleichen suchen. UM. cz.

^4. N.

Obemcroz ist mit seinem Begehren um einen Banstenerbeitrag abgewiesen worden. UM. r. 685.

^ ch»es Chantcmps begehrt Schnz gegenüber Thicbold Gatholet, der ihn unablässig bekümmere und ansuche» bcs Gutes eines Selbstmörders, über das er vor etlichen Jahren dem Schultheißen Käncl Rechnung. ^tcn habe. Der Schultheiß zu Mnrten erhält den Auftrag, den Gatholet znr Ruhe zu verweisen, »ndlcis^ Androhung von Gcfängnißstrafc. UM. 8- 686. Hans Granw ist mit seinem Gesuch um Nach-»der Minderung der vom Schultheißen zu Mnrten ihm und seinem Vetter auferlegten Buße abgewiesenIbicl. t. 687. Amtsrechnnng des Schultheißen Hans Lambcrger von Johanni 1587 bis dito' Ibicl. w. 688. Der Prädicant von Motier wird mit seinem Gesuch um eine Beisteuer an Korn und

L>>g»o^ eines Schulmeisters abgewiesen. Absch. 74. ii. - 689. Gemeinen Büchsenschüzen von

bcrkn' Jorissens und Mnr soll der Schultheiß in beider Städte Namen jährlich ein Stük Schiirliz

Wessen geben, zu dem, was ihnen schon früher bewilligt worden ist. Ibicl. Ick.

zu

,590.

ihrx.^^' Der Bürgerschaft der Stadt Mnrten und den Herrschaftslenten wird mit Berüksichtignng

^iit^ ^^Wn Bitte gestattet, daß in Zukunft und so lange es den beiden Obrigkeiten gefällig sein wird, dievergantet, sondern ans Schaznng hin verkauft werden sollen. Absch. 145. i. 691. Dem^ blinden Knaben Christian Faßnacht wird ein durch Todfall erledigtes Leibding im Betrage von 16 Pfd.