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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1761
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Grandson. 1005. 1014. 17lll

Reiben zu lassen. Auf eindringliche Bitte Freiburgs versteht sich endlich Bern zur Einstellung der Sache bis^ Jcihrrcchnnng. Absch. 574. k. 635. Den Vorfahren des Lorenz Boccardier, Bürgers zu Freiburg, war^ gewisses Holz hinter Onncns um einen Bodenzins hingelichen worden, die von Onncns und Grandson^'Meinen aber befugt zu sein, darin Holz zu schwenden, ungeachtet Boccardier vor einigen Jahren ein Bann-von der hohen Obrigkeit ausgebracht hat. Nun wird in Betracht dieser Umstände und weil die Hoch-wälder der hohen Obrigkeit zustehen, des Boccardicrs Lehen bestätigt, die übrigen Parteien aber werden ab-Giesen und die Kosten allerseits aufgehoben. Ibicl. <z. 636. Ans den Bericht, daß ans dem Moos zwischen^ ku Herrschaften Averdo» und Grandson ein Marchstein eingesunken sei, begehren die bernischen Gesandten^!e» beförderliche Wiederansrichtung. Ibicl. clcl.

1614.

HZ?. Verhandlung über den streitigen Weidgang im Wald la Tempeterie zwischen denen vonWs einerseits und denen zu Grandson und Bullet andererseits. Absch. 873. c. 638. Pierre Calame und^ k chior Treytorrcus haben sich zu Renovation der Erkanntnisse des Amtes Grandson anerboten. Da manArbeit für unvermeidlich nöthig und den Calame für die geeignetere Person hält, so sollen der beiden^e Coinniissäre mit ihm reden, ob er die Arbeit allein übernehmen und bis zu einem bestimmtenp»»kt, der bei Strafe und Verlust der Belohnung einzuhalten wäre, ausführen könne. Ibicl. cl. 639.^Ugeu Zehutbestehern wird theilwciscr Zinsnachlaß gewährt. Ibicl. Ic. 646. Dem Lonis und Sebastian^°"»ier, welche ein Stük Erdreich in Nebland umwandeln wollen, wird auf acht Jahre Zehntfrciheit gewährt.Arb^ biesem Stük kein Vodcnzins, so soll zu Erkanutniß der Herrschaft einer darauf gelegt und in densiir ^ Zehntrodel eingetragen werden. Ibicl. I. 641. Jedem der vier Weibel zu Grandson wird

>hre vielfältige Mühe, die sie mit dem gefangenen George Drioll gehabt haben, 5 Gulden und 4 Köpfe. ^lkvru zuerkannt. Ibicl. in. 642. Den Schüzcu zu Grandson wird bewilliget, daß, wie in andern> ini Städten, derjenige, welcher den Papagei herabschieße und so König wird (wie sy es naminsen"),^ ^ Jahr lobfrci sein soll, wenn er in der Herrschaft Grandson etwas kaufen würde. Ibicl. n. 643.

" Schnzen zu Moutaguy wird, in Betracht, daß die Zahl der Musketcnschüzen daselbst zunimmt, dies^^'Wbe von 10 ans 20 Gulden erhöht. Ibicl. c>. 644. Weibel Hnmbert Testaz zu Avonaud wird mitGesuch um Aussezung eines Lohnes aus bedenklichen Ursachen abgewiesen. Ibicl. p. 645. Demzu Fiez wird bewilliget, statt der abgegangenen Säge neben seiner Mühle, für die erBvdenzius gibt, eine Reibe zu bauen, wofern Niemand rechtmäßige Einsprache dagegen erhebt.^ 646. Dem Jean Chrestin wird sein vor zwei Jahren angefangenes Rebwerk auf sechs JahreKl7 ' erklärt. Das soll der Amtmann zu Grandson zur Nachricht in den Urbar eintragen. Ibicl. r.^ ' ^ein Pierre Drioll werden an seiner Schuld der 22 kleinen Kronen, um welche er sich gegen seinen Vetter^^il verschrieben hat, 10 Sonncukrouen nachgelassen, doch mit der Bedingung, daß er einen seiner^ w ein ehrliches Handwerk lehren lasse. Ikiä. 8. 648. Statt des begehrten Leibgedings werden dem WeibelGuibollaz zu Grandson, welcher vicrnuddrcißig Jahre gedient hat, für einmal 1 Sak Mischelkorndkg ^ Gulden verehrt. Ibicl. t. 649. Die von Montagny und Valchres bitten um endliche Vollziehung^ >^hr ^gen die von Tuileries und Ficz-Pitet in einem Pfäudungsstreit erlangten Urtheils.^ beiden Städte dießfalls nicht gleicher Meinung sind, wird der Gegenstand in den Abschied genommen.

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