Grandson. 1005. 1014. 17lll
Reiben zu lassen. Auf eindringliche Bitte Freiburgs versteht sich endlich Bern zur Einstellung der Sache bis^ Jcihrrcchnnng. Absch. 574. k. — 635. Den Vorfahren des Lorenz Boccardier, Bürgers zu Freiburg, war^ gewisses Holz hinter Onncns um einen Bodenzins hingelichen worden, die von Onncns und Grandson^'Meinen aber befugt zu sein, darin Holz zu schwenden, ungeachtet Boccardier vor einigen Jahren ein Bann-von der hohen Obrigkeit ausgebracht hat. Nun wird in Betracht dieser Umstände und weil die Hoch-wälder der hohen Obrigkeit zustehen, des Boccardicrs Lehen bestätigt, die übrigen Parteien aber werden ab-Giesen und die Kosten allerseits aufgehoben. Ibicl. <z. — 636. Ans den Bericht, daß ans dem Moos zwischen^ ku Herrschaften Averdo» und Grandson ein Marchstein eingesunken sei, begehren die bernischen Gesandten^!e» beförderliche Wiederansrichtung. Ibicl. clcl.
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HZ?. Verhandlung über den streitigen Weidgang im Wald la Tempeterie zwischen denen vonWs einerseits und denen zu Grandson und Bullet andererseits. Absch. 873. c. — 638. Pierre Calame und^ k chior Treytorrcus haben sich zu Renovation der Erkanntnisse des Amtes Grandson anerboten. Da manArbeit für unvermeidlich nöthig und den Calame für die geeignetere Person hält, so sollen der beiden^e Coinniissäre mit ihm reden, ob er die Arbeit allein übernehmen und bis zu einem bestimmtenp»»kt, der bei Strafe und Verlust der Belohnung einzuhalten wäre, ausführen könne. Ibicl. cl. — 639.^Ugeu Zehutbestehern wird theilwciscr Zinsnachlaß gewährt. Ibicl. Ic. — 646. Dem Lonis und Sebastian^°"»ier, welche ein Stük Erdreich in Nebland umwandeln wollen, wird auf acht Jahre Zehntfrciheit gewährt.Arb^ biesem Stük kein Vodcnzins, so soll zu Erkanutniß der Herrschaft einer darauf gelegt und in densiir ^ Zehntrodel eingetragen werden. Ibicl. I. — 641. Jedem der vier Weibel zu Grandson wird
>hre vielfältige Mühe, die sie mit dem gefangenen George Drioll gehabt haben, 5 Gulden und 4 Köpfe. ^lkvru zuerkannt. Ibicl. in. — 642. Den Schüzcu zu Grandson wird bewilliget, daß, wie in andern> ini Städten, derjenige, welcher den Papagei herabschieße und so König wird („wie sy es naminsen"),^ ^ Jahr lobfrci sein soll, wenn er in der Herrschaft Grandson etwas kaufen würde. Ibicl. n. — 643.
" Schnzen zu Moutaguy wird, in Betracht, daß die Zahl der Musketcnschüzen daselbst zunimmt, dies^^'Wbe von 10 ans 20 Gulden erhöht. Ibicl. c>. — 644. Weibel Hnmbert Testaz zu Avonaud wird mitGesuch um Aussezung eines Lohnes aus bedenklichen Ursachen abgewiesen. Ibicl. p. — 645. Demzu Fiez wird bewilliget, statt der abgegangenen Säge neben seiner Mühle, für die erBvdenzius gibt, eine Reibe zu bauen, wofern Niemand rechtmäßige Einsprache dagegen erhebt.^ 646. Dem Jean Chrestin wird sein vor zwei Jahren angefangenes Rebwerk auf sechs JahreKl7 ' erklärt. Das soll der Amtmann zu Grandson zur Nachricht in den Urbar eintragen. Ibicl. r. —^ ' ^ein Pierre Drioll werden an seiner Schuld der 22 kleinen Kronen, um welche er sich gegen seinen Vetter^^il verschrieben hat, 10 Sonncukrouen nachgelassen, doch mit der Bedingung, daß er einen seiner^ w ein ehrliches Handwerk lehren lasse. Ikiä. 8. — 648. Statt des begehrten Leibgedings werden dem WeibelGuibollaz zu Grandson, welcher vicrnuddrcißig Jahre gedient hat, für einmal 1 Sak Mischelkorndkg ^ Gulden verehrt. Ibicl. t. — 649. Die von Montagny und Valchres bitten um endliche Vollziehung^ >^hr ^gen die von Tuileries und Ficz-Pitet in einem Pfäudungsstreit erlangten Urtheils.^ beiden Städte dießfalls nicht gleicher Meinung sind, wird der Gegenstand in den Abschied genommen.
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