Grandson. 1K03. 1005.
1759
1603.
Art. 602. Die umständlichen Verhandlungen zwischen den Gesandten der beiden Städte und jenen derEichas! Neuenburg wegen der Anstände zwischen denen von Grandson und Baltravers, sind abermals ohne^sultat. Absch. 5,00. n. — 603. Das Ansuchen des Freiherr» von Gorgier um die zu Mnrten versprochene"twort Betreff des Zolls, welchen Commissär Bourgeois zu St. Anbin abgeschlagen habe, wird in denschied genominen. Ibid. b. — 601. Unter Natificationsvorbehalt vergleichen sich die Gesandten Berns undsreibnrgs, die von denen von Valtravers umgehauenen „Ehrenzeichen" der Landmarche zu Handhabung^ Dberherrlichkeit an gebührende» Orten wieder aufgerichtet werden sollen. Ibid. c.
1605.
Art. 605. Denen zu Avonand wird bewilliget, ein Sink Allmendland in Akerland umzuändern und'^u dieses als Erblchen überlassen, mit der Ermächtigung, es zu verkaufen; dagegen werden sie um 10»den gebüßt, weil sie dieses Stttk ohne vorgängige Einwilligung der Herrschaft eingeschlagen hatten. Absch.- a. im Verdachte der Hexerei stehende, abgewichene George Driol von Provence soll citirt
^den, innert zwei Monaten vor Recht zu erscheinen, und inzwischen seine Habe in Arrest behalten werden,^ dann eventuell zu entscheiden ist, ob dieselbe den Obrigkeiten oder seinen Erben, wie diese meinen,^ soll. Ibid. b. — 607. Denen zu Chamblon wird bewilliget, einen Hochrein, genannt la Coste du^ ' Zu eräsfern und in Neben umzuwandeln, wobei sie zudem die ersten zehn Jahre zchntfrei gelassen sein^ f"- Ibid. e. — 608. Dem Prädicanten Marchand zu Montagny wird der begehrte Zehnten daselbst, der. ^t, halb Mischelkorn halb Haber, erträgt, auf fünf Jahre versprochen, wofern er dem Landvogt dielche G^ühr ausrichte. Ibid. d. — 609. Der neuen Schüzengcscllschaft zu Grandson wird eine gleichei>eßgabe ^ andern ihrer Venachbarten, nämlich jährlich 25 Gulden zum Verschießen verordnet,) unter der Bedingung, daß sie sich fleißig im Schießen üben. Ibid. o. — 610. Verschiedene Gesuche umha>/^ ^ Fencrstattzinses werden abgewiesen. Ibid. I. — 611. Für den Pierre Colon, der das Schlosser-kernen will, soll der Landvogt im Namen beider Städte den halben Lehrlohn bezahlen. Ibid. g.—sK > der gebrochene Sohn des Daniel Dnvoisin sich in der Stadt Bern bei Meister Adam, dem Bruch»^ eider, schneiden lassen will, soll ihm der Landvogt daran 20 Gulden beisteuern. Ibid. b. — 613. Dem^ uuixx Francis Pcrrot sollen an sein neues Haus 1000 Dachziegel oder 18 Gulden beigesteuert werden.
611. Statt des begehrten Zinsnachlasses werden dem Abraham Rognon 20 Gld. verehrt. Ibid. k. —-^Den Massons von Onnens soll der Landvogt zur Ergezlichkeit ihres geklagten Nachzngs an getbanem^ "P des Pfrnndhanscs St. Maurice 2 Köpfe Korn für einmal ausrichten. Ibid. I. — 616. Dem WeibelZu Grandson werden 15 Gld. gesteuert, damit er seinen jungen Sohn ein Handwerk lehren lassenIbici^ ^!>kn seiner treuen Dienste und Viele der Kinder noch überdicß ein Sak Korn für einmal verehrt.»>>d ^ Frangois Favre werden für seine Mühe beim Bau der Cur St. Maurice 10 Gld.
^ Sak Korn verabfolgt. Ibid. n. — 618. Der Bakofen zu Giez wird gegen den gewöhnlichen Zins einesCommissär Bourgeois albcrgirt. Ibid. <i. — 619. Der Landvogt erhält den Auf?
Spital zu Aöerdon zu etlichen ausstehenden, hinter Grandson gelegenen Zinsen zu verhelfen.
620. Der Landvogt soll das Anbringen des Franyois du Moulin wegen ihm s. Z. albergirten,zerstiikelten und alienirten Erdreichs :c. näher untersuchen. Ibid. g. — 621. Ferner soll er trachten,