Grandson. 1601. 1602. 17S7
^en Hochgerichts, nicht aber für eine Marche zu achten sei, gleich wie jeder Amtmann befugt sei, statt alterrfallener Wappen und Zeichen neue aufzurichten, so habe Gottrau kraft seines Eides diese HerrschaftSsäule' alten Ort, ohne Jemanden fragen zu müssen, aufrichten dürfen; bedauere man, daß er das Hochgerichterneuert habe, so habe Freiburg nichts dagegen, wenn in beider Städte Kosten dort wieder eine Nicht-e erbaut würde; gleich wie man die Marchsänlen gegen die Grafschaft Neuenburg, welche Gottrau zur^ und zmu Schirm des Amtes Grandson erneuert habe, gutheiße, so werde mau auch die genannte Säule,glichen? Grund herflicße, hoffentlich nicht verwerfen; es könnten noch viele andere Gründe vorgebrachtHab bewiesen werden, wie das gemeine Amt Grandson seine Jurisdiction an diesem Ort erhalten
selbst des Herrn von Mollondins eigene Lehenscrkanntnisse geben zu, daß schon vor sechsnndsiebenzigIre» beide Städte die Jurisdiction bis zum großen Stein genossen haben; aber auch bei Abgang aller^ ^ Beweise wiirde schon der Vergleich von 1581 maßgebend sein, gemäß welchem jede Stadt und besonders^ ^Meinen Ämter bei ihrem damaligen Posseß bleiben sollen; Freibnrg bitte daher Bern, diese Sache fallen"ud das gemeine Amt Grandson bei seinen Nechtsameu erhalten zu helfen, im Fall eines Abschlags^ unparteiisch Recht erwarten. Ibicl. ll. — 588. Damit des Jacques Mayors Erben für ihre»a Erkanntnisse befriedigt werden, sollen beider Städte Gcneralcommissäre sich bei erster Gelegenheit
1 Murten verfügen, diese Jnstification und andere Erkanntnisse vornehmen und auch den Commissariencmsezen. Ibiä. i. — 589. Die bernischen Gesandten mögen ihren Herren und Obern über den Ab-berichten, der von den Zollbestehern zu Grandson wider ihre Unterthanen von Champvent geklagt wird,Gefahr und Kosten übernehmen und dafür des Zolls ledig zu sein behaupten,s. ' Klage über Erkennung einiger hinter Avonand gelegenen Güter an das Schloß Chinaux
^ an ^s Schloß Grandson. (S. Absch. 444. i). — 591. Bereinigung des Urbars. (S. Tscherlitz,Absch. 447. b. — 592. Der Commissär Laurent Calame legt die von ihm verfertigte Erneuerungfür ^"""^'ffo ber Edellchen hinter Grandson vor. Für diese Arbeit und noch verschiedene RechnungspostenAber und Auslagen kommen ihm 594 Pfd. 2'/, Groß zu gut, mit deren Bezahlung der Amtmann beauf-... ^ Den Einbinderlohn (die Arbeit umfaßte 1473 Blätter) haben laut Vertrag die Commissarien zuAbsch. 450. u.
1602.
Acilt^^' nenenbnrgischen Abgeordneten begehren Aufhebung des erlassenen Verbots, da die von
da bon Alters her im Vesiz des ihnen bestrittenen Holzhaues gewesen seien, und wollen sich,
onnnissär Claude Bourgeois die Vorweisung der Gewahrsamcn begehrt, mit „keinen particnlierischen"' Indern allein mit beider Städte Obrigkeiten. Auf die Entgegnung der Gesandten, daß es sich hierer/!."'" ^ Souveränität, sondern nur um den Holzhan handle, und daß sie ihren Commissär zu antwortenH ^>gt haben, wünscht der Freiherr von Gorgier eine Erklärung, ob man dafür halte, daß, weil man die^ Grandson mit dem Schwert erobert habe, alle zwischen den benachbarten Herren aufgerichteten Verträge^ ^ loben seien. Da die Gesandten bemerken, daß sie nur deßhalb hier seien, um von denen von Valtravers^ ^"ehnien, was für Rechte sie bezüglich dieses streitigen Handels vorzulegen hätten, legt der Freiherr denc», aufgerichteten und 1517 vidimirten Vertrages vor, ferner einen Brief Berns
"übe Baillod, Castellan von Valtravers, und einige von den Amtleuten des Prinzen von Oranien 1484