Grandson. 1593. 1601.
1755
Zum 2. ^ ^ stillstehen, an welchem Tage man an der Sense zusammenkommen und wohin Freiburg,Elches jezt Z,ig rind Rath in der Landvogtci Grandson hat, die Interessenten einladen wird. Absch. 378. b.
1601.
568. Freibnrg stellt an Bern das Begehren, es möchte dem gegenwärtigen Amtmann den BefehlGlichen lassen, daß er aus den Hcrrschaftswäldcrn vier Eichen zur Erbauung des dem Spital zu Freiburghörenden Trülls zu Afernach (Auvernier) verabfolgen lasse. Bern nimmt es in den Abschied. Absch. 430. b. —Dem Weibel 'Jean Ponzule zu Grandson wird auf sein bittliches Anhalten hin und in Betrachtung der'Whrigm Dienste und seines hohen Alters die Weibelbcsoldnng auf sein Leben lang belassen. Absch. 440. a. —' Verschiedenen Personen und Gemeinwesen werden Geschenke, Beisteuern und Almosen, auch Zinsnachlaß"uhrt. tbüt. h. — 571. Auf dcmiithigcs Bitten des Prädicantcn zu Montagny wird dem Amtmann auf-^ugen, die Pfrnndscheuer daselbst reparircn zu lassen, doch soll er nicht über 25 Kronen daran verwenden.5?.^ auch genanntem Prädicantcn an die Kosten des Baues des Bakofcns 30 Gulden beisteuern. Ibiä. o. —^ ' Der zu Grandson angenommene Schneider Friedrich du Meurier hat sich der Gemeinde um 200 GuldenZuggeld verschrieben, nun sollte er nach Laut der gemachten Ordnung ebenso viel auch an die beiden^ a entrichten; eS wird ihm aber in Betracht seiner Armnth die Hälfte nachgelassen, wegen der andern^ ^ ^ Kaution zu leisten. Ibiä. ä. — 573. Ans das beschwerende Vorbringen derer von Gorgier, daß^ bon Bonvillars sie um begangenen Holzfrevel büßen wolle, und nach Anhörung dessen Replik erhält^ ^"^uiann den Auftrag, die streitigen Parteien gegen einander zu vernehmen und, wenn es ohne Nachtheil^^^'Zkeit geschehen könne, sie gütlich zu betragen, wo nicht, sie an das Recht zu weisen. Ibiä. e. —' Der Landvogt erhält den Auftrag, sich zu erkundigen, wie viel von der Allmend die von Ivonand un-> ter Weise' und ohne Begrüßung der Obrigkeit eingeschlagen und dem Herrn von Cheyres um gewisse^"öesezt habe», der dann etliche Stüke davon hat snbhastiren lassen. Ibiä. I. — 575. Wegen der^ Verbesserung des BakofenS zu Giez soll sich der Amtmann näher erkundigen, sowohl bezüglich dessen^..^^heit, als wie hoch sich die Neparatnrkosten belaufen würden, und ob es thnnlich sei, ihn dem Com-A ^ Bourgeois als Erblehen hinzugeben. Ibiä. F. — 576. Der Landvogt soll der Fürstin von Longueville^ ' den Edlen Francis Ballier, Hauptmann zu Valtravcrs, nochmals ansprechen und dahin ermahnen,eiiieu genannt la Jonx de Colombier, so hievor dem Herrn von Wattenwhl als Herrn daselbst für
^chte albcrgirt worden, zu erkennen; thäte er es nicht, so soll er das Stük mit Recht an-
^ ^ aud zu beider Städte Händen ziehen. Ibiä. b. — 577. Die Mühle zu Ivonand wird dem Johannum jährlich 3 Mütt, halb Waizen halb Mischelkoru, als Erblehen übergeben. Ibiä. i. — 578. Lorenz^ ardie^ Bürger der Stadt Freiburg und Herr zu Corcelles, bringt vor, er habe vor einiger Zeit im Amtetliche Stüke Neben gekauft und dieselben dem damaligen Landvogt verlobt, jezt behaupte aber der°bex Vonvillars, diese Stüke seien ihm lehenpflichtig, die Verlobung an zwei Orten zu erstatten falle ihmH, ^^verlich. Der Landvogt erhält den Auftrag, den Sachverhalt zu untersuchen; stelle sich dann dassvim ^ Herrn von Bonvillars heraus, so soll das empfangene Lob dem Boccardier zurükerstattet werden,^ Amtsrechnung des Landvogts Karl von Montcnach, von Michaelis
Z»erk 1601. Ibiä. is. — 580. Verschiedenen Bedürftigen werden Untcrstüzungcn an Korn und Geld
"uut. Absch. 442. g,. — 581. Das Gesuch des Johann und Wilhelm Favre, es möchten ihnen die Stüke