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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Grandson. 1S98. 1599.

gehen und bleiben sollen. Ibid. ?. 557. Damit wegen Abgang der Marchsänlen gegenüber den anstoßend»»Herrschaften, besonders Valtravers, keine neuen Späne erwachsen, soll der Amtmann die nöthigen Erneuerung»"derselben besorgen. Ibid. an. 558. Im Interesse des Amtmanns wird beliebt, die Schloßmatte, gena»»^la Folly, zum Einschlag zu halten, auch soll dieselbe zu allen Zeiten verschlossen bleiben; die Uutertha»»"machen keine Einsprache, nur soll die Hut und Bannwarterei derselben in gleicher Pflicht und Coudition s»>^wie die der andern umliegenden Güter. Ibid. bb. 559. Dem Commissär Bourgeois werden als Entsch»'digung für die bei Verfechtung von Nechtshäudeln beider Städte angewendeten Kosten und weil er bei de»Jahrrechunngen sich selbst verköstigen muß, zwei Matten unterhalb Montagnh geschenkt, unter gleichenund Herrschaftspslichtcn wie die andern. Ibid. cc. 569. Die Commission der Pfarrgütcr und Lehe»Bonvillars, Fiez und St. Maurice wird dem Commissär Bourgeois unter den gewohnten Bedingungen wied»^übertragen. Ibid. dd. 561. Einen Zehuten der beiden Städte zu Giez, der mit andern sonderbaren Zeh»^'vermischt ist, soll der Landvogt unter Beiziehung erfahrener Zehnter und Nachbarn und in möglichst glGröße der zerstreuten Stüke an einem Ort abfielen und assigniren, um künftige Irrungen zu verhIbid. ee. 562. Da an verschiedenen Orten neucrbaute oder alte Höfe sind, deren Bewohner sich wcig»»^die gemeinen Hofstattpflichteu (Fcuerstattzinse) zu bezahlen, vorgebend, sie haben dieselben nicht erkannt, od»bsie bezahlen den Bodeuzins andern Leheuherren, so wird in Betracht, daß ein Zinsherr der Obrigkeit an d»'Feuerstätten und gemeinen Beschwerden nichts einzureden hat, und daß die bisher versäumte Erkanutuiß ^Betreffenden auch nicht ledigen kann, dem Commissär geboten, dieselben in Erkanutuiß aufzunehmen. Ib»4 563. Martin Gottran erstattet Bericht in Betreff der von ihm verschiedener Protestatio»?» ungea ivorgenommenen Aufstellung der Marchsäulen zu Niedeus an der Stelle, wo früher ein Hochgericht der b»>Städte gestanden, und gegen Baltravers, und bittet um Bestätigung. Weil aber dieses ein neuer Spa»da anstatt einiger wenigen streitigen Zehnt- oder Sommergarbcn jezt einige hundert Jucharten in SP»» ^zogen werden, und da 1531 ein Vertrag angenommen worden ist, daß jede Stadt bei ihren, ruhigen BestZbleiben möge, auch wenn man später neue Nechtsamen auffinde, so wird Bern gebeten, das Amt Gr»»bei dem wohlhergebrachten Vesiz verbleiben zu lassen. Ibid. FZ. 564. Da die Nachrichter in Forde» ^ihres Lohnes ganz unersättlich sind, wird verordnet, es soll ihnen gleicher Tag- und Nichtlohn werden, wie ^Bestallung des Nachrichters in Bern angibt; für jeden Gang sollen ihnen mehr nicht, als vier Tag»ein Nichttag passirt werden, es wäre denn, daß man sie länger aufhalten würde. Ibid. bb. 565-großen Menge von Gemeinden und Personen (38 Artikel) werden Unterstüzuugen an Geld, Korn, Holz, ^steuern, Nachlaß von Zinsen u. dgl. zuerkannt. Ibid. ii. 566. Erste, zweite und dritte AmtsrechnungAlexander Huser von Michaelis 1595 bis heute. Ibid. ick. >

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Art. 567. Die freiburgischen Gesandten berichten, daß die von Valtravers, in der Grafschaft ^ ^bürg, denen von Provence in ihrem Hochwald, der ihnen vor langer Zeit von beiden Städtenworden sei, großen Schaden zufügen, weßhalb sie um Schadencrsaz geklagt haben. Auf das Begehe" ^fürstlichen Amtleute, sich über diesen Span mit beiden Städten zu besprechen, wird vereinbart, es f"^" ^von Provence mit dem angehobenen Proceß und der Landvogt von Grandson mit Einforderung der Vup