Grandson. 1588. 1743
^estralie Concisc soll der Landvogt jährlich eine gleiche Gabe wie den Biichscnschiizen von Ficz zu verschießenlieben, solang es den beiden Städten gefallen wird. Ibid. ll. — 410. Dem Anton Favre von Bonvillars, alsSteher der Fischcnzen des Arnon, werden, weil ihm seine Fache leztes Jahr durch Wassergröße zerstört wordenan seinem Lehcnzins 40 Florin nachgelassen. Ibid. i. — 411. Dein Prädicantcn Pierre Bollot wird inbracht seines hohen Alters und seiner Unvcrmögenhcit ein Leibding geschöpft, gemäß welchen: ihm der Land-sein Leben lang alle Frohnfastcn 5 Kopf Korn und 10 Florin an Geld verabreichen und beiden Städten^rrech,,^, ^ ^ ^^2. Auf den Bericht, daß dem Prädicantcn von Grandson, dessen Bestallung ohnehin
^cll go»„g Stnk Pfrnndland abgegangen sei, wird dem Landvogt aufgetragen, diesen Abgang durch
Kauf eines andern Stüks von gleichem Werth zu crsezen, zudem wird ihn: der diesjährige Zehnten nach-^ssen. Ibid. I. — 413. Die Snpplication der Landsassen von Provence und Mutruz, man möchte wegen^ vielfachen Bortheile, welche ihre Nachbarn von Vanxmarcus und Gorgier in Bezug auf Wcidfahrt undKlau aus einigen zwischen ihnen aufgerichteten Verträgen und Sprüchen sich anmaßen, diese Sprüche auf-wird den Gesandten, die nach Grandson kommen sollen, zugewiesen, damit sie nach Anhörung beider^ eicn den Handel erledigen. Dieselbe» Gesandten werden ermächtigt, derer von Provence Eichwald, soanderer Leute Recht es ertragen mag, bannen zu lassen. Ibid. m. — 414. Jacques und Moise Meyoz3'iez, welche ihre acccnsirten Neben in Mattland verwandelt haben, werden mit ihrer Bitte abgewiesen und^ ^>rd den: Landvogt ansdrüklich befohlen, die von beiden Städten um den dritten Thcil der Frucht verliehenenZu untersuche::, die ohne Vorwisscn der Obrigkeit zcrstükclten zu beider Städte Händen zu bringen, zu^"zei: und neuerdings zu accensircn, indem die Empfänger nicht befugt sind, dieselben zu vcrthcilcn oder^'st als mit Neben zu bebauen. Ibid.— 415. Weil seit einigen Jahren der beiden Städte Hochwälder^ berwüstet werden, soll der Amtmann den halben Thcil der Wälder Lily, Scyte und la Forest auf sechs^lle ü: und nach Ablauf der sechs Jahre die andere Hälfte; Frevel sollen mit 10 Florin
^ chll werden. Ibid. c>. — 410. Maire Boccardicr wird mit seiner Snpplication um das Majoramt zu'^»s abgewiesen. Damit aber aus den in seiner Snpplication vorkommenden Anschuldigungen kein weiterer>»:d^ ^^)e, ^^'d dieselbe nnterdrükt. Ibid. zw — 41 7. Pernon Vanssclet soll den: Landvogt 2 Kopf Korn^ ^ Florin in beider Städte Namen abliefern. Ibid. q, — 418. Den: Franyois de Moulins wird aufseinbetreffend Nebenzehntcn geantwortet, er solle, wenn er Zehnten oder andere Sachen an etliche Unter-Zuspreche, das liebe Recht brauchen; welche Partei dann über das Urthcil sich zu beschweren habe,^e vor die Obrigkeit, wohin Zug und Rath gehöre, appellircn. Ibid. r. — 410. Den drei Weibeln zu^ ^bsvn werden für ihre Mühe und Arbeit je 2 Kopf Korn verehrt. Ibid. 8. — 420. Den: CommissärIhjg ^ ^""rgeois soll jede Stadt ein Fenster mit ihren: Ehrenwappen in seinen neuen Bau zukommen lassen.
^ ^ 421. Damit der Nechlshandel, darum die von Frcsens in der Herrschaft Gorgicr wider diel^iil>^^^ Frevel in: Bannwald von Mntrnz verwirkten Bußen wegen appellirt haben, seinen
Austrag erlange, werden beide Parteien vor den Täglichen Rath zu Frciburg gewiesen.
422. Weil in den Ämtern Grandson und Orbach der Wein dieses Jahr leider übel gerathen ist,alz Amtleuten auf ihre Einfrage bezüglich der Bestallung der Prädicantcn aufgetragen, so viel Weinde,, einzubringen und sodann, wenn der Dienstwein nicht vollständig daraus berichtigt werden kann,
beide» Städten Bericht zu geben, damit sie den Ausfall mit Geld vergüten. Ibid. v. — 423. Amts-