Oröe mit Tscherlitz, 1605.
1737
^er einer Verbesserung als „Abschrenzung" bedürfen, damit nicht die Last des Unterhalts der Geistlichen auf^ider Städte Kosten geschöpft werden müsse. UM. e. — 376. In Betreff der Bitte der Dorfgenossen znEssens »in Aufhebung des Arrests ans den Zehnten von ihren eingeschlagenen Allmenden, wird erkannt: DaÜnterthanen Präscription wider ihre Obrigkeit ungültig ist, so können die Gemeinden sich mit ihrem^°sseß nicht behelfen; und da die Allmenden der Obrigkeit eigcnthümlich zngehören, obschon man den Land-^ücn die Nnznng lasse, da überdieß der Schloßnrbar ansdrüklich sage, daß Alles, was in diesem Amt nichtwwern Herren specificirt und erkannt wird, dem Schloß zuständig sei, so soll der Amtmann diesen Zehnten znHemden beider Städte behalten und demnach die Gemeinde abgewiesen sein. UM. <1. — 377. Dem alt-lultheiß Ludwig von Affry wird seiner Verdienste wegen das Lob des bestandenen achten Theils am Zehnten^ Onlens, den er um 440 Kronen gekauft hat, erlassen. Ibid. v. — 378. Der mit Claude Panchand ver-abredete Tausch eines innerhalb seiner Zchntmarch gelegenen Stiikcs gegen ein anderes Stük wird genehmiget.^ ^ — 379. Der Kirchherr von Poliezde-Grand bringt vor, daß dem Vernehmen nach zwölf Stüke von" ^urgütern vertauscht worden, daß die übrigen größtentheils nnansgemarcht und mit neuen Dienstbarkeiten^lMvohnter Straßen beschwert seien und den Nachbarn zum Überfahren großer Anlaß gegeben werde, daß die Curücns, die er auch versehe, wegen Abgang eines Rentier oder Zinsrodcls in Gefahr eines merklichen Ab-stehe und daß die zu Froidevillc wider altes Herkommen die pfarrlichcn Nechtsamcn verweigern und daselbst^ keine Gelegenheit noch Banmgartcn bei der Cur sei. Der Landvogt wird nun beauftragt, sich zu erknn-, welche Güter von der Cur alienirt worden, was nicht mit Bewilligung der Obrigkeiten vor sich gegangenden früher» Stand zn bringen, alle der Pfründe nachtheiligcn Ncncrnngen abzuschaffen, Alles wohl ans-uchen zu lassen, bei Commissär Grobet dem Rentier nachzufragen und dem Kirchherrn eine Copie davon> ellen zn lassen und ans Kraft der Erkanntnissc ihm dazu zn verhelfen, daß die von Froidevillc ihre Ver-^'chk"ugen erfüllen. Und. g. — 386. Der Kirchherr von Asiens beschwert sich, daß unter dem Vorwand deriU ^'Mcn gemilderten pfarrlichcn Pflichten auch die Vermöglichcn ihrer gebührenden Schuldigkeit gegenüber/ Kirche sich ledigen möchten, ferner daß über ein zur Cur gehöriges Stük Land, das von seinen Vor-gelassen worden, weil ihnen die Umzäunung zu köstlich gewesen, ein Abtausch gegen einen Eken^ Einend im Thun gewesen sei, nun aber von der Gemeinde aufgegeben werde in der Meinung, der Kirch-/ werde die Einfriedung, wozu er kein Holz habe, unterlassen; er bittet um Hülfe „zur Züni" und umi eknng Baumgartens. Dem Landvogt wird aufgetragen, einen geeigneten Plaz zu einem Baumgarten^"steken, die Gemeinde Asiens zu ermahnen, daß sie den angenommenen Tausch halte, dem Kirchherrn aus^ "brigkeUlich^ Wäldern die nöthige Zännnng zu verabfolgen und den Abgang der Ncchtsamc der Kirchek>c>n^» '"^lich zu verhüten. Bern begehrt dieses in den Abschied. UM Ii. — 381. Wenn Etienne Bollicrlandvogt beweisen kann, daß an seiner Schuld von 400 Pfund von den zwei klagbaren Posten der einesi»> 2l Pistolct, der andere bis an 15 Pfd. eingerechnet sei, sollen diese beiden Summen sammt 25 Pfd.^c>»d" ^gezogen werden. Kann er die Bürgschaft für das Hanptgut nicht leisten, soll der
Zu ^ Bezahlung ernstlich antreiben. Ibid. i. — 382. Die Zehntbestehcr hinter Tscherlitz, sowie Donnier' sscns werden in ihrem Gesuch nm Milderung ihrer Hofstattzinse abgewiesen. Ibid. k. — 383- Die^ ^erschuft zn Orbach berichtet, daß ihre gemeinen Mühlen, von denen sie Pelden Städten 35 Chargesi>n^" verzinse, durch einen „Wasscrguß" größtentheils zerstört tvorden seien, und bittet nm eine Unterstüznng'o auf ggot) G„lden sich belaufenden Baukosten, nm Befreiung vom Ilmgcld und um Bestätigung ihrer
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