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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1736
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Orbe mit Tscherlitz. 1601. 1602. 1605.

keinen Eintrag thun; Wein, Güter nnd Waaren, die den beiden Städten gehören, sollen jedoch zollfrei st»bsowie auch der ihren Amtleuten gehörende Hansrath. UM. d. 366. Beschwerde des Herrn von Cheseauxden Landvogt wegen Entziehung eines Stükes Land durch Aufrichtung eines Kreuzes. (S. UM. i.) ^367. Gemäß des Abschiedes an der Sense vom 24. September hätten die Commissäre von EchallcnsGrandson hier zu Mnrten sich einfinden sollen, um die ihnen aufgetragenen Urbare vorzulegen. Sie tver^'nun auf den 26. October (a. K.) au die Sense geladen, damit dort die Instification geschehen könne. Abs^447. b. 368- In der von Commissär Grobet vorgelegten Erncnernng der Erkanntnissc der vier C»>^Echallens, Pcnthereaz, Asscns nnd Policz findet man, daß er unnöthige Wiederholungen gemacht und s^unfleißig" geschrieben habe, daher ihm befohlen wird, die Fehler zu verbessern. Für das 381 Blätter c>ü'haltende Werk werden ihm 32 Kronen zugesprochen, woraus er den Einband und den Dienern 1Trinkgeld bezahlen soll. Absch. 450. c. 369. Derselbe berichtet, daß auf das zur Steigerung gebraäj^Pfarrhans zu Bottens ein Landmann einen Zins von 210 Pfund und l Groß Herrenzins sammt dein "geboten habe. Wird genehmigt. UM. ci.

1602.

Art. 370. Bern ersucht Freibnrg, es möchte den Ncchtshandel zwischen denen von Tschcrlitz nnd Averd^über den Zoll bis auf weitern Bescheid einstellen. (S. Absch. 457. 1). 371. Bern begehrt, Freibnrgdie bernischen Unterthanen von Jferten mit dem Zoll zu Tscherlitz nicht länger molestiren, auch dieselben >"zur Nachweisnng ihrer Zollsexemtion anhalten, sondern mehr auf den langjährigen Usus, den sie durch K'"schaft von 1513 unter Landvogt Kaspar von Mülinen und durch eine vor zehn Jahren unter Landvogt H"Rudolf von Bonstetten nichtig erkannte Zollfordcrnng beweisen können, sehen, damit Bern nicht Vera»werde, gegen die von Tschcrlitz nnd andere zollgcfrciten Unterthanen ebenmäßig vorzugehen. (S. Absch. 465- ^ 372. Bezüglich des Zollanstandes zwischen denen zu Tscherlitz und ihren Nachbarn zu Aberdon soll esdem auf einer frühern Conferenz Vereinbarten sein Verbleiben haben. (S. Absch. 472. b.)

1605.

Art. 373. Dem prcsthaftcn Pierre Maillot, genannt Pollier, von Bioley-Orjulaz werden zur Nepa^ ^seines Hauses 10 Gulden und 1 Sak Mischelkorn, dem Weibel zu Orbach wegen eines im DienstStädte erlittenen Beinbruchs ebenso viel, der armen podagrischen Frau Baron ebenso viel an Korn und ^zuerkannt und einer armen Wittfrau die confiscirtcn Güter nachgelassen. Absch. 553. n. 371.

Anzeige des Landvogts, daß die meisten Pfrnndhänser der Reparatur bedürfen, wcßhalb die Geistlichen dc>Religionen ihre Beschwerden schriftlich einzureichen vorhaben, wird verordnet, er soll mit Beizichnng desHalters 'alle diese Gebäude besichtigen, die nothwendigen Reparaturen verdingen und der Obrigkeit st^Befund mittheilen. UM. b. 375. Ansgeschossene der Gemeinde Bottens bitten um Nachlaß des ^geschlagenen Plazcs ihrer Allmenden gegenüber den Frauen von Bottens und daß ihren Armen gleichtandern Pfarreien die Sommergarben modcrirt und halbirt werden. In Betracht, daß dergleichen ^insti ^den Unterthanen dieses Amtes zu Abtragung ihrer gemeinen Beschwerden erlaubt worden und daßGemeinde kein Schaden daraus erfolgt, wird ihnen der Einschlag ans weitere drei Jahre gestattet;wird ihr Gesuch um Milderung der Sommergarben abgewiesen, weil die Pfründen ohnehin verarmt sind