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Orbe mit Tscherlitz 1590.
Gesuch der Gemeinde Bioley-Orjnlaz („or Jurat") um Verminderung des beschwerlichen Bakofenzinses, willbürg sich seinerseits statt mit 9 mit 6 Kopf Waizen begnügen, wofern Bern auch dazu stimmt. Die bernische»Gesandten nehmen es ad i-<ztdr<zmwm. Absch. 298. a. — 280. Die Nestauration des Pfrnndhanscs zu Po^Z'le-Grand wird bis zur persönlichen Besichtigung verschoben und inzwischen dem Amtmann anbefohlen, Z»Vermeidung eines Unfalls dasselbe durch Stnzen sicher zu stellen und für Zurichtung des nöthigen Materialszu sorgen. UM. l>. — 287. Dem mit der Wassersucht behafteten Herrn Wilhelm de Chanassina werden inBerüksichtignng seiner dreinnddreißig jährigen Dienste anstatt der begehrten jährlichen Pfründe 20 Florin »nd2 Sak Korn zuerkannt. Ibid. e. — 288. Den durch einen Reifen beschädigten Vestehern des Achernms werde»200 Pfund an ihrem Zins nachgelassen. Ibid. d. — 289. Den beiden Weibeln zu Tscherlitz wird der vcrmehrten Geschäfte wegen ihr Lohn ans 20 Pfund und 0 Kopf Korn verdoppelt. UM. <z. — 290. Da die„Bchnsenschaft" der Francisca Carel zu Tscherlitz für die Zehntensteigernngcn und für Abhaltung des Gerichtwohl gelegen ist, werden ihr für den Fall, daß sie die nöthigen baulichen Einrichtungen vornimmt, 30 Flor»»zugesichert, Ibid. g. — 291. Unter Vorlegung seiner viermal bestätigten alten Freiheiten begehrt der Flekr»Tscherlitz, ihm ebenso, wie der Bürgerschaft zu Milden, zur Bestreitung seiner vielen Auslagen den BeMdes Umgelds zu erlauben; desgleichen bittet er, ihn von der Weinfuhr von Onchy nach Dverdon und von d^Holzfuhr zur Hinrichtung malefizischer Personen lcdig zu lassen. Da er aber keine ansdrükliche Freiheit >»Betreff des Umgelds vorlegt und da die Weinfnhr bezahlt wird, wird er in diesen beiden Punkten abgcwicst»'dagegen wird ihm die Holzfnhrnng erlassen. Ibid. l>. — 292. Die Bauersame von Poliez-Pitet bittet >»»Nachlaß der Bnße für einen Sonntagsbruch, da das langandanernde Unwetter ihre Frucht verdorben hab^Dem Amtmann wird anbefohlen, sie mit der Bnße gnädig zu halten. IlM. i. — 293. Der Dorfmeister ^Goumoöns-la-Ville bringt vor, diese Gemeinde sei mit Urtheil verfällt worden, die Primiz oder ecwlwmmLson an ihren Kirchherrn zu entrichten, und bittet, man möchte dagegen die Pfrnndmatte, welche Z»»'Ersaz der halben Primiz einzuschlagen bewilligt worden ist, ihrem Vieh zur Azwcide öffnen oder aber st^beim aufgerichteten Vertrag handhaben. Weil jedoch diese Matte als der Obrigkeit cigenthümliches G"t »»^allen Pfandgütern vorbehalten worden, wird die Gemeinde abgewiesen. Auch auf ihr ferneres Gesuch, die Pri»^zur Hälfte in Korn und Haber entrichten zu dürfen, wird nicht eingetreten. IlM. le. — 294. Johann >'begehrt Entschädigung für einen bei der Schazung des Commissärs vvrbehaltcnen Zins. Auf den Bes»aber, daß die Abschaffung dieses beiden Städten nachtheiligen Überzinses ordentlich vor sich gegange»,Gefälle davon beiden Städten verrechnet und den Anklägern ein percmtorischcr Termin bestimmt wordenstdihre Forderung wider den gewesenen Amtmann, Jost Bondcrweid, darznthnn, und daß es überhaupt >» ^ziemlich sei, einen Amtmann nach so langen Jahren zu belangen, wird der Ncclamant abgewiesen. Ibiä-
— 295- Da wegen Mangel einer ordentlichen Zolltafel am Zoll viel Abbruch geschieht, wird der Ainti»»'beauftragt, die ältesten Leute über diesen Zoll bei Eiden zu befragen »nd das Resultat den Obrigkeiten >»zuthcilen. Ibid. m. — 290. Obschon die Allmenden und gemeinen Feldfahrtcn durch die Landlente lstN»6werden, gehören sie doch als Eigenthnm der Obrigkeit, ohne deren Consens die Commnnitäten nicht da»'»verfügen können. Da aber bei vielen Gemeinden im Amte Tscherlitz der Mißbrauch aufgekommen ist, daßzn Abrichtnng ihrer Gastereien und anderer Schulden einige Pläze der Allmend verpfänden, wird dein »e> ^Amtmann anbefohlen, über diese verkauften Allmendstiike sich fleißig zn erkundigen und solches abzuschaffen-
— 297. Dein alten Weibel zn Poliez-le-Grand, Sebastian Marino, werden seiner treuen Dienste und