Orbe mit Tscherlitz. 1S96. 1598. 1731
Kinder wegen 10 Florin und 1 Sak Korn verabfolgt. Ibiä. s. — 298. Gemeine Einwohner des FlekenS^Herlitz halten »m Negnlirnng des Umgclds an. Sie werden aber gänzlich abgewiesen und die alte Ge-wohnheit, nämlich von einem Sester 2 Maß oder von einem Faß 20 Maß zu verumgclden, bestätigt. Ibiä. 1.^ 299. Die s. Z. von gemeinen Einwohnern des Mandements Bottens eingereichte Klage über die gar""erträglichen Fenerstattzinse war nicht ausgetragen worden, weil Claude Panchand, Mitherr daselbst, in eineVerminderung seines sechsten Theils nicht hatte eintreten wollen. Damit nun den Landleuten vollkommene^"tification geschehen möchte, wird resolvirt, daß beider Städte Gencralcommissärc über die Sache berath-sch^gen und das Resultat den Gesandten bei Anlaß ihres vorhabenden Rittes vorbringen sollen. Ibiä. es. —Dasselbe soll geschehen mit einigen vorgelegten Privatsnpplicationen, über die wegen Abwesenheit desHerrn Mvratel nicht eingetreten werden konnte. Ibiä. 11. — 391. Dem alt-Landvogt von Bonstetten wird^ciubt, seinen Speicher nach bestem Nnzen zu verkaufen, im Fall der neue Landvogt ihn nicht behalten""d bezahlen will. Ibiä. W. — 392. Freibnrg gibt seine Zustimmung, daß die ziemlichen Kosten der Cur/"»de Bassets der Insel zu Bern um den halben Theil abgetragen werden. Ibiä. bb. — 393. Vierte und
h»fte Amtsrechnnng des alt-Landvogts Hans Rudolf von Bonstetten von Michaelis 1593 bis dahin 1595.ldiä. üb,
1598.
Art. 394. In dem Proceß wegen des Todtschlags, den der flüchtige Etienne Marcll an Morse Viollethat und der hieher appellirt worden war, wird das Hanpturthcil der Unterrichter zu Orbach gut^heißen, nicht aber auch der Entscheid wegen der erlaufenen Kosten, derenthalben anders verfügt wird. Der"herige Anstand zwischen Landvogt Gribolet und Marells Vater wird ebenfalls beigelegt. Absch. 361. a. —Alan ist geneigt, dein Claude Bonard, Einzicher und Gerichtschrciber zu Orbach, das verlassene baufällige^""dhans daselbst um ein Billiges verkäuflich abzutreten. Ibiä. b. — 399. Der Landvogt zu Tscherlitz"Üt gegen den Castcllan zu Orbach, daß er unerlaubter Meise und ohne ihn darum zu begrüßen, zwei Fuder'Weine, die zum Theil schon gerüstet gewesen seien, hinweg nach Orbach geführt habe. Der Castellan wird'"W 50 Gulden und Znrükcrstattnng der Tuffsteine bestraft. Ibiä. e. — 397. Dem Statthalter zu Tscherlitz,W>es Allaz, wird die Errichtung eines Bakofens in seinem Hause bewilliget, jedoch nur zu seinem Haus-Bauche und unter der Bedingung, daß er seine Beitragsqnote an den gemeinen Bakofen gleichwohl entrichte.
ZyH Die Angelegenheit wegen eines streitigen Bodenzinscs der Gemeinde Froideville an das'Tscherlitz, wird von Freiburg in den Abschied genommen. Ibiä. e. — 399. Abgeordnete der GemeindeWrlitz bringen in deren Namen vor, wie sie im Einverständnis; mit dem Landvogt etliche Näthe nnd Dors-lied^' Aufsicht zu haben, daß das Einkommen der Gemeinde nicht auf so unnüzc und
^ Gliche Weise verthan werde, wie das bisher der Fall gewesen. Man hält nun dafür, daß diese Maßregel^ Gemeinde eher zum Nachtheil als Nnzen gereichen mochte, indem ihnen dadurch mehr Anlaß zu Zusamnien-»nd das Ihre zu verzehren gegeben werde; da aber Freibnrg ohne Instruction ist, nimmt es denschw^^ Abschied. Ibiä. 1. — 319. Den Einwohnern des Flekens Tschcrlitz wird ans deren be-
im Anbringen das ans der Jahrrechnnng zu Freibnrg 1596 ans 2 Maß von jedem Sester oder 20
einem Faß Wein erhöhte Ohmgeld wieder ans 1 Maß vom Sester, wie früher gebräuchlich war,^"bgesezt. UM. __ ZU. Das Begehren des Commissärs Anton Grobet, ihm in Berüksichtignng seiner