Orbe mit Tscherlitz. 1592. 1694. I?2?
^chtig gefunden wird, so erbietet sich der Währschafttrager, andere freie Güter diesem Zins zu unterwerfen,lern je,,xz Stiik davon befreit wurde. Nach Anhörung eines Berichts des Commissärs Darbon wird die" euiug des Unterpfandes bewilligt und dem Commissär befohlen, die neue Erkauutuiß aufzurichten. Idid. 11.24g. Nach Untersuchung der vom Herrn von Corcclles vorgelegten alten und neuen Gcwahrsamen derWirten Confiscation halber, und nach Anhörung der von dem eigens hieher beschiedeuen Commissär Ansel"Susanne eröffneten Ansicht und Erläuterung aus kaiserlichen nnd feudalischenRechten, wird einstimmigExecutiou eines Übelthäters sollen dessen Güter, die der Herrschaft Corcelles lehcnpflichtigBezahlung der Schulden des Hingerichteten dem Herrn von Corcelles, was aber xuri ullodii ist,^ Städten als Obcrherren zufallen »nd coufiscirt sein. Daneben wird ihm bewilligt, ein Hochgericht zu
Achtung des Supplicinms aufrichten zu lassen, sofern er alle Unkosten „dcß ynzugs, pynlicher marttcr vndchte -
lkiä.
^ens abtrage, bcyder Stetten Authoritet die vrteyl über das Malefitz zcmecrcn, mindern oder bestätigen".
LF. — 247. Erste Amtsrechnung des Landvogts Hans Rudolf von Bvnstettcn von Michaelis 1690 bisUntersuchung derselben hat mau sich veranlaßt gefunden, der Gerichtsleute Zehruug um^ Gefangenen also zu moderireu, daß ihnen der Landvogt, wenn eine übclthätige Person vor Gc-Mahlzeit zu geben habe, wozu allein die Geschworncn mit den Weibeln geladenAn dritten Theil der für Aufrichtung der Marchsteine zwischen den Herrschaften Orbach und
^ v» augerechneten Kosten soll der Landvogt vonw Landvogt zu Averdon abfordern. Ibid. II.
1594.
»nd ^ Ansuchen der Elisabeth Brotier von Bottens um Bestätigung ihres auf 1 Kopf Haber
scli' ^ ^"^vu modcrirteu Feuerstattziuses wird entsprochen. Absch. 247. n. — 249. Auf das Anhalten ver-»»d und der Gemeinde Bottens »m Nachlaß oder Verminderung der beschwerlichen Fcncrstatt-
Ux Bodenzinse, wird dem Geucralcommissär des Oranges und den Coinmissarieu des Amts aufgetragen,
Drh ^ untersuchen und dann zu berichten. Ibid. b. — 259. Auf die Neclamatiou des Einzichers vonviisfl^ Amtleuten mehr abgerichtet habe, als die erneuerte Erkanntniß ausweise, wird der Com-ubcwd darüber Bericht zu erstatten. Ibid. e. — 251. Um dem Abgang vorzubeugen, der von
Kurten, mit Zins beschwerten unbebauten Gütern herfließt, soll der Amtmann diese Güter wieder hin-Ibid. cl. — 252. Das Begehren des Einziehers um Erlaß des Kanfschilligs für ein zu Orbach bei der
kir^ ^^enes Haus, wird bis zu Aufnahme des Augenscheins eingestellt. UM. <z. — 253. Dem Commissär. besohl^ des Malherbes Erben und den Franz Grivat, als Besizcr dreier ziuspflichtiger Stüke, zu den^rn Bedingungen zur Erkauutuiß anzunehmen, mit dem Zusaz, daß sie den Bau, welchen sie auf diesen^e» vorzunehmen versprochen haben, ohne Verzug ausführen. Ibid. 1. — 254. Der Gerichtsherren zuBegehreu, die fünf Wähler (Mahlzeiten) von jedes Gefangenen wegen wieder auf Kosten der beiden^ ZU nehmen, wird abgeschlagen und verordnet, daß sie sich, wenn eine malcfizische Person vor Gericht^ begnügen sollen. Ibid. g. — 255. Den fünf Kindern des Hingerichteten Jost
Gnade der Antheil der beiden Städte an dessen confiscirten Säßhaus nachgelassen; das, 1t > aber an dessen andern liegenden und fahrenden Gütern soll der Amtmann zu beider Städte Händen" 256. Eine Neclamation des Hans Ulrich Koch in Betreff der Fischcnzen in der Orbedu fol, wird auf den Augenschein der dahin bestimmten Gesandten verschoben. Ibid.!. — 257. Das