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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1725
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Orbe mit Tscherlitz. 1592. 1725

^Ügezvgen werden, was wider den Inhalt ihres Abcrgaments sei, welches zu den Zeiten der Grafen von^voycn und der Herren von Tscherlitz aufgerichtet und durch einige Abschiede bestätigt worden sei; sie begehrenihrer Gerechtigkeit geschirmt oder aber der Hälfte des Zinses entlassen zu werden. Dürct stiizt sich auf^ 'hm ertheilte Bewilligung. Damit man nun gründlich erfährt, wie die Sache sich verhält, wird dieselbedie Generalcommissäre zum nähern Untersuch gewiesen. Ibid. b. 222. Auf das Gesuch des Pierreuriens von Villars-le-Terrvir um Verminderung seines Fcnerstattzinses von 4 Kopf I Mäß Haber, dritt-" Kapannen, 16 Groß und 2 Fuder Holz, wird der Landvogt mit dem nähern Untersuch beauftragt. Ibid. c... Auf die Bitte gemeiner Bancrsame von Onlens um Accensirnng des dortigen Bakosens um einen>chen Zins, wird erkannt, die von Onlens sollen den Zins bezahlen und die Sache wie von Alters her154^" ^ Landlcute von Gonmoäns-la-Ville tverden mit ihrem Gesuch, sie bei dem ihnen

a von ihrem damaligen Pfarrer bewilligten Nachlaß des halben Theils der Sommergarbcn zu belassen,Hah ^ Bottens um Verminderung ihres zu großen Fcnerstattzinses an-

»nd darin vom früher« und vom gegenwärtigen Landvogt unterstnzt werden, wird den Gesandten, welchepedener Geschäfte wegen die Vogteien besuchen werden, Vollmacht gegeben, je nach Befinden ihnen etwas".lassen. Ibid. k. 22k. Den Dorssäßen zu Bioley-Orjulaz wird der Vakofcnzins für ein Jahr nach-"^n, wogegen sie den Bakofen beförderlich restauriren sollen. Ibid. g. 227. Da der Herr von Bioley

^ Bewilligung nachsucht, eine gewisse Quelle fassen und zu seiner Mühle leiten zu dürfen, und als Jn-)i

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Erfahrung gebracht hat, daß diese Abgabe bisher von jedem Hans, da man mit Feuer und Licht

^ dieser Mühle der Sommergarbcn oder Coupe de moisson erlassen zu werden, man aber von den Land-

' °h»e Ausnahme bezogen worden ist, wird der Supplicant abgewiesen. Wenn die gewünschte Leitung derIdiä ^ ^ semcr Mühle den Nachbarn nicht nachthcilig ist, hat der Landvogt Vollmacht, es ihm zu erlauben,r ' 228. Ans die Bitte des Pfarrherrn zu Assens um endliche Ausführung des Baues seines Pfarr-^ werden die Gesandten beider Städte, welche nächstens dorthin reiten sollen, ermächtigt, das Angemessene^»gcn. Der Landvogt soll auch nachsehen, was der Pfarrherr auf seine Kosten gebaut hat. Ibid. i.Hc>k> Kommissär Grobet werden an dem 1590 bestandenen Zehnten 1 Mütt Waizcn und einige Kopf^ "achgelassen. Ibid. k. 23k. Ans den Bericht der Generalcommissäre über den Befund des Mühle-

^ ö" Bottens, wird beschlossen, daß Düret von Etagniores bei seiner neu aufgerichteten Mühle verbleiben,^""chand aber von ihrem Zins 3 Kopf Waizen abnehmen soll, und daß, wenn jene Mühle später in^""3 kommen würde, dann die Mühle zn Bottens die 3 Kopf wieder zinsen müsse. Ibid. I. 231. Da-h>rb wegen der ungleichen Erkanntnisse einer Partikel des Zehntens zn Etagnibres vermieden werden,

Partikel zum Schloß Tscherlitz gezogen, dem Snpplicanten Georg du Moni die Summe von 100falscher Währung bezahlt und der für 1591 verfallene Korn- und Habcrzins geschenkt. Ibid. m.statt - ^vnlinissärcn der Herrschaft wird die Weisung ertheilt, bei Anfnahme der Erkanntnisse alle Fcner-^"s^ eines Dorfes in eine Erkanntniß zusammen zu fassen, mit dem Bescheid, daß diese Fenerstattzinse^^ädten als Twing- und Oberherren erkannt werden, es wäre denn Sache, daß die Panchand beweisen,schalt ihnen, als frühern Mitbcsizern an der Jurisdiction, die Nuzung der Fenerstattzinse vor-

^tiibt^' Panchand werden bei der Befreiung von der Astriction, ohne beider

2^4 ^Aanbniß sich nicht außerhalb der Herrschaft Echallens niederlassen zu dürfen, belassen. Ibid. o.w Unterthanen zu Orbach werden mit ihrem Gesuch, statt der Sommergarben ihnen einen leidlichen