1724
Orbe mit Tscherlitz. 1590. 1592.
geschenkt. Ibiä. ä. — 209. Den Prädicanten in der Vogtei Tscherlitz, denen leztes Jahr wegen Unfruchbbarkeit statt des Weins eine geringfügige Geldentschädignng erstattet worden ist, wird ihre Bitte gewährt,Hinblik auf die gute dießjährige Ernte ihnen wieder Wein zukommen zu lassen. Idiä. k. — 210. Auf Ansuchtderer von Goumoöns-la-Ville um Minderung ihres gemeinen Bakofenzinses, erhält der Landvogt den Auftrag'nach Billigkeit zu entsprechen. Idiä. I. — 211. Verabfolgnng milder Gaben an etliche bedürftige PersonenIdiä. A. — 212. Claude Vuillamin von Oulens war vor einiger Zeit nach Daillens gezogen und inzwischendem Claude de Dortens 95 Gulden schuldig geworden; dieser Hinwider wurde wegen seiner Mißhandlungender Stadt Bern mit Leib und Gut zuerkannt, die dann auch fragliche 95 Gulden confiscirte; ehe dasschehen, war aber Vuillamin wieder nach Onlens gezogen ; nun meint der Landvogt zu Tscherlitz, dieses Geldgehöre als confiscirtes Gut den beiden Obrigkeiten. Erkannt: Wenn die Schuld verfallen war, ehe Vnillamin von Daillens wegzog, soll selbe Bern allein, sonst aber beiden Städten gemeinsam gehören. Ibiä. b.213. Ans die Anfrage des Landvogts, ob die durch Confiscation den Obrigkeiten zugefallenen Herren- u»dBodenzinse des Gnillaume d'Jllens („eines der lansannischen Verräther") zu ihrem Hans und Amt Tsche^geschlagen oder verkauft werden sollen, wird ersteres beschlossen. Idiä. r. — 214. Der Schuld halber, wcl^Ami Frossard dem ebenfalls treulosen und landesflüchtigen Jscbrand d'Anx schuldig, die aber erst nachJahren verfallen ist, erhält der Laudvogt ans sein Nathbegchren den Auftrag, selbe einzuziehen und seinendritten Theil davon seiner Zeit einzubehalten und das Übrige den beiden Städten zuzustellen. Idiä. 8. ^215. 210. Vierte und fünfte Amtsrechnung (1589 und 1590) des Landvogts Jost Vonderwcid. Idiä. x, 7'""217. Dem Amtmann wird aufgetragen, die von Claude Vuillamin schuldigen 95 Gulden, die der Landvo^von Dverdon zu Händen Berns confisciren möchte, zu Händen beider Städte einzuziehen und vorab se>^erlittenen Kosten davon zu nehmen. Absch. 147. pp. — 218. Ans die im Abschied von Bern heimgebrachtKlage der Landleute von Bottens über die hohen Fenerstattzinse, haben beide Städte ihnen dieselben für ^.verflossene Jahr gänzlich nachgelassen; wenn aber die Landlente mit ihrer Klage die Gesandten noch»^bestürmen, sollen diese ermächtigt sein, nach Umständen weiter in der Sache zu handeln. Idiä. gg.
1592.
Art. 219. Jost Vonderweid legt über seine Verwaltung der Vogtei Orbe und Tscherlitz vom 24. Ang>^1590 bis Michaelis desselben Jahres Rechnung ab; er bleibt beiden Städten schuldig 684 Gulden. AM'194. rr. — 220. Die Herrschaftsleutc von Echallens bringen vor, daß sie seit zwanzig Jahren angeht"werden, jährlich 50 Fuder Wein von Lausanne oder Onchy bis Aberdon „zewähren", während denenOrbach, die doch vcrmöglicher seien, nicht allein die Weinfuhren, sondern noch andere Fuhren zu beider StäbtSchloß Tscherlitz erlassen werden, daher sie bitten, man möchte denen von Orbach die Hälfte der Weinsuh^auferlegen. Denen von Orbach wird nun zwar ein Aufschub bis zur nächsten Jahrrcchnung bewilligt,inzwischen ihre Freiheitsbriefe hcrvorznsuchen, dagegen hat man sie ans die Klage des Amtmanns über ih^Widerspenstigkeit ermahnt, ans Begehren der Landvögte die Fuhre zu leisten und als gehorsame UnterthM"sich zu verhalten. Weigern sie sich, so soll Freiburg sie Vorbescheiden und das Angemessene verfügen- A I196. n. — 221. Die Panchand von Echallens und Poliez-le-Grand, Inhaber einer Mühle zu Bolle" 'beschweren sich, daß dem Antonie Düret von Etagnibres bewilligt worden sei, eine Mühle und BläueEtagniöres aufzurichten, wodurch ihnen ihre Kunden, namentlich die Landsäßen von Etagniöres und Asn
/