Orbe mit Tscherlitz. 1588. 1590.
1723
""d Claudia Carcla ist auf das Zeuguiß des Landvogts hin jeder ein halber Sak Korn und dritthalb Florin^schenkt worden. Iliicl. 1. — 199. Auf Anbringen des Landvogts, daß der Maire Panchand zu Bottens sichtigere, Fuhren für das Schloß zu Echallcus zu leisten, erhält er den Auftrag, dem Panchand bei 100 GuldenAuße zu gebieten, sich in Bern vor Rath zu stellen, um die behauptete Befreiung zu beweisen; erschiene erso soll sich der Landvogt weiter gegen ihn zu verhalten wissen. Da Panchand sodann am folgenden^"3 (20. September) vor Rath erschien, aber keinen andern Grund seiner Weigerung anzugeben wußte, als^ er der fraglichen Fuhrleistuug bisher cuthoben gewesen sei, so wird dem Landvogr der Auftrag ertheilt,'h" berechtigen zu lassen und das Urtheil den gnädigen Herren von Bern zu überschiken. Würde dieses andersMan erwarte ausfallen, so soll er es nach Bern appelliren. Ibicl. m. — 299. 291. Zweite und drittetuitsrechuuug des Landvogts Vvnderwcid, von Ende August 1586 bis Ende August 1588. Idiä. u, v. —92. Die Abgeordneten der Stadt Orbach, welche vermeint hat, des in ihrer nenerbauten Gastherberge fallendeni">gclds überhoben zu sei», werden mit ihrem dahcrigen Begehren abgewiesen. Absch. 74. kk. — 293. Zur^rtcruug der Rechtmäßigkeit der Ansprache des Commissärs Grabet für erlittene Unkosten bei einigen Rechts-1""del» beider Städte und für Belohnung einiger Arbeiten, wird dem Landvogt aufgetragen, sammt einem""parteiischen Cvmmissär Grobets Rechnung zu prüfen und das ihm Gebührende in beider Städte Namen zu^3"teu; was derselbe aber der Kirche wegen an Hauptgnt empfangen hat, soll ihm abgezogen und für die^Uche verwendet werden; der unordentlichen Bcsieglung einiger Schriften wegen soll er ihn in Vcrhaft sezen,^ k" Alles erstattet hat, was er der Kirche an Hauptgnt und Zinsen schuldig sein mag. Idiä. gg. — 294.
astian Nopraz und Abel Bonson von Poliez-le-Grand werden wegen nächtlichem Angriff des Pierre Torin"s Gefängniß gelegt, bis jeder 30 Florin Buße bezahlt hat. Anläßlich wird verordnet, wer in Zukunft" ien Ungestüms sich schuldig macht und einen Andern frevelhaft ans dem Haus fordert oder zu ihm in's""s dringt, soll zu 30 Pfund Buße fällig sein, wenn es bei Tag, zur doppelten Buße, wenn es bei Nacht^)ieht. itM. llll.
1599.
^'t. 295. Die Bauersame zu Bottens klagt, wie es ihnen unmöglich sei, neben den hohen Bodenzinsen""ch »och Tagweu, Frohndieuste und Fcnerstattziusc zu tragen, und bittet um deren Erlassnug oder wenigstens'"deruiig. Da Freiburg dießfalls seine Boten nicht iustrnirt hat, nehmen diese das Gesuch in den Abschied.1- 145. g..- 296- Maire Panchand von Bottens, welcher auf Geheiß der Obrigkeiten vom Landvogt mit^ Kehuug des verwirkten Gutes bestraft worden war, weil er sich geweigert hatte, Frohu- und Fuhrdienste^ bittet um Gnade, die ihm auch soweit gewährt wird, daß ihm das entzogene Gut verbleiben mag,^ Stadt 50 Gulden bezahlen und wegen des dem Landvogt gehörenden dritten Thcils des con-
Zu 5'ch mit diesem abfinden soll. Idill. d. — 297. Das Gesuch deS Anton Düret um Bewilligung,
agnihres eine Mühle und Ribi (Hanfbläue) bauen zu dürfen, wird dein Landvogt zugewiesen in der Mei-3, daß es gestattet werden solle, wenn sich nach eingenommenem Augenschein die Wüuschbarkeit ergebe,'^hin gegen einen angemessenen Bodcnzius. Würden die benachbarten Müller dagegen Einwendung^ en wollen, so sollen sie das auf nächster Jahrrechnung thnn. Ibiä. o. — 298. Konrad Mayor von^"iitz wird mit seiner Bitte um Milderung des Zinses seiner Mühle zu Eclagneus abgewiesen, dagegenihm in Anbetracht des Schadens, den er an der Mühle und Wasserleitung erlitten hat, 100 Florin