1718
Schwarzenburg. 1593. 1601. 1602. 1605.
163. Dem HcmS Kündig werden statt des begehrten Leibdings 1 Miitt Dinkel nnd 1 Gulden, demBinggeli 10 Miitt und 3 Maß „Hinderlings", dem Brnnnenmeister Hans Zimmermann und demPeter Claus ein Paar Hosen verabfolgt. Ibid. qg. — 16t. Erste bis dritte Amtsrechnnng des LandvogtsHeinrich Kohler von Michaelis 1595 bis dahin 1598. Ibid. rr.
1601.
Art. 165. Dem Landvenner zu Schwarzenburg, welcher die Zchntenpflicht von einem nächst beim Schloßgelegenen Stnk Erdreich in Anspruch nimmt, soll der Landvogt dafür gegen Quittung 10 Kronen ansucht^'Absch. 440. p. — 166. Einem lahmen, übelmögendcn Mann werden 10 Pfund Pfenninge, Berncr Währlwü'verehrt. Ibicl. g. — 167. Dem Hans Kündig nnd Hans Köhl! werden Leibgedinge von je 3 Pfund PfennigBe/ner Währung, ansgesczt. Ibid. r. — 168. Das Anbringen des Prädicanten zu Schwarzenburg, daßbei Bereinigung des Urbars für vier Kühe Sommerung im Schiedwald angewiesen nnd von beiden Stadlsbestätiget worden sei, ihm nun aber vom Amtmann Eintrag daran geschehe, weßwegen er wohl leiden möchtewenn ihm diese Nechtsame an einen andern Ort übertragen würde, wird von Frcibnrg in den Absch^genommen. Ibid. s. — 169. Erste Amtsrechnnng des Landvogts Jost Jaccot von Michaelis 1600 bis1601. Ibid. s.a.. — 170. Abraham Amport, Vogt zu Schenkenberg, legt das von ihm bearbeitetenämlich die Erneuerung des Urbars zu Schwarzenburg, vor nnd bittet um dessen Abnahme. Es wird erka»^'Amport soll eine Erkanntniß mit seinem Notariatszeichen signiren, auch einen Index darüber machen und ^Ende ein Summarinm aller Zinsen des ganzen Urbars beifügen; ferner soll er dafür sorgen, daß derVenner Grüter im Namen der Landlente von Schwarzenburg gegebene Bckanntnißbrief, daß sie fürde^'beiden Städten an ihr Schloß Grasbnrg von ihren gemeinen Gütern für Kaiser- nnd Banmgartenzins,auch für die Telle jährlich 19 Pfund durch einen Trager ausrichten wollen, besiegelt werde; sodann st^die beiden Urbare nach Freiburg schiken, damit sie dort von Schreiber Spreng unterschrieben und dernach signiert werden. Freibnrg soll diese Erkanntnisse ans die an die Sense angesezte Confercnz bringt'damit das eine Doppcl des Urbars in das Gewölbe des Schlosses zn Murten gelegt, das andere deinmann zu Grasburg zugestellt werde. Auf derselben Confercnz wird man sich dann auch mit ihm über stBelohnung abfinden. Absch. 447. a. — 171. Dem Wirth an der Sense werden aus dem gemeinen Ha^Wald ein Duzend Baumstämme erlaubt, welche ihm der Amtmann verabfolgen lassen soll. Absch. 450- ^
1602.
Art. 172. Freiburg begehrt, man solle Vogt Amport mahnen, den erneuerten Urbar von Schwabbürg beförderlichst nach Freibnrg zu schiken. Absch. 457. m.
1605. 5
Art. 173. Dem armen lahmen Benedict Snter zu Gnggisberg wird ein jährlich Leibgeding von 5 P> ^ansgesezt, dem übelmögenden Schreiber zu Schwarzenburg für einmal 10 Pfund verehrt. Absch. S51-174. Die Nestanz von 51 Gulden 8 Groschen, welche Landvogt Gribolet beiden Städten schuldig lst^^,ist, wird dem armen Johann Jaccotct ans Gnaden geschenkt, nebst Mehreren,. Ibid. 2. — 1?ö ^Kirchherrn zu Ueberstorf und dem Prädicanten zn Albligen wird für ihren Hausgebranch AbHolz aus