1716
Schwarzenburg. 1592. 1594.
Vogts Peter von Lauten, genannt Heid, von Michaelis 1590 bis dito 1591. Ibiä. gg. — 138. Die vo»Schwarzenburg lassen vorbringen, daß sie von jeder Nindcrweidc im Schildwald 5 Ba.zen zum Eingang »»dbei Handänderungen 10 Berncrschilling zu Ehrschaz geben und erkennen, oder das Recht brauchen sollen, daßihnen aber unnatürlich vorkomme, daß Untcrthanen wider ihre Obrigkeit rechtigen sollen, obschon sie das Ncchtnicht scheuen, und bitten um Nachlaß des Eingangs und Ehrschazes. Weil diesen Landlenten aber bereits vielnachgelassen worden ist, hat man es nicht für thunlich erachtet, ihnen zu entsprechen; indeß hat man ihnen s»viel zugestanden, daß sie die eine Hälfte der Eingänge ans Martini, die andere das Jahr darauf entriclMkönnen. Absch. 196. ii. — 139. Damit die Amtleute den Ehrschäzen fleißiger nachforschen, wird erkannt, daßihnen der dritte Theil, den beiden Städten die andern zwei Theile zufallen sollen. Ibiä. kk.
1594.
Art. 149. Rufs Nüdo aus dem Gnggisberg ist vor den Gesandten der beiden Städte erschienen wegeveines armen „Fündelis", das ihm von einer beherbergten armen wälschen Frau hinterlassen worden sei, "»bittet, ihm dasselbe „als ein Erbsall, so der Oberkeit znstcndig", abzunehmen. Frciburg ist geneigt, mit Ber»alle Beschwerden zu tragen, wofern ihm Antheil an den gemeinen Gefällen, Confiscationen und andern E»io<»menten eingeräumt werde. Der Gegenstand wird auf nächste Jahrrechnung nach Freiburg gewiesen, ^bsch-246. 5. — 141. Für den taubsllchtigen Benedict Nieder aus Gnggisberg wird ein jährliches Leibgeding vv>1 Mütt Haber und 1 Gulden ausgesezt. Ibiä. k. — 142. Der bei Bereinigung des Urbars zu Schwabbürg mit den Dorfgcnossen daselbst entstandene Span wird an die Jahrrechnung zu Freibnrg gewics^Ibid. I. — 143. Die Beschwerde derer von Schwarzenburg, daß sie von ihren Sommerweiden bei H»ändernng Ehrschaz und Eingang bezahlen müssen, und zwar für erster» 10 und für leztern 5 Schill., viUnterschied, ob es ganze oder halbe Weiden seien, wird von Commissär Huber, der den Urbar anfgenomnhat, dahin berichtiget, daß die halben Weiden nur die Hälfte zu bezahlen haben. Bezüglich ihrer Anspr'v^auf den Schiedwald sollen sie ihre daherigcn Briefe ans die Jahrrechnung nach Freibnrg bringen. Ibiä.144. Das von denen von Schwarzenburg an Freibnrg gestellte Gesuch, an die Bau- und Neparatnrtoider Brüke die Hälfte tragen zu wollen, da das Wasser die Gränze bilde, wird vo» diesem in den Abs /genommen. UM. n. — 145. Dem Amtmann zu Schwarzenburg wird bewilliget, die dem Schloß zngethe> ^Weiden des Schicdwalds von den darauf stehenden Stäken auf obrigkeitliche Kosten säubern zu lassen.— 146. Einer armen, mit Kindern beladenen Wittwe ans Gnggisberg wird ans Anzug des Amtmanns ^jährliches Leibgeding von 1 Gulden und 1 Mütt Haber ausgesezt. UM. p. — 147. Dem Amtmann " ^Schwarzenburg wird für seine Mühe bei Einzug des den Landlenten auferlegten Eingangs der drittedesselben gelassen. Ibiä. g. — 148. Zweite Amtsrechnung des Landvogts Peter von Lauten von ^1591 bis dito 1592. Ibiä. I. — 149. Desselben dritte Amtsrcchnnng von Michaelis 1592 bis ditoIbiä. u. — 159. Bezüglich des Vorschlags, daß zu Vollendung des grasbnrgischen Urbars die SclM»^burger Dorflente zu specificirter Erkanntniß ihrer lehenpflichtigcn Güter angehalten werden möchten, g^beider Städte Resolution dahin, es sollen, da noch andere Lehenherren im Bezirk dieser Dorfmarch 'Bodenzinse aufnehmen und überdies; viele Kosten und Arbeit damit verbunden wären, den Schwarzenburgdie specificirten Erkanntnisse erlassen sein, dagegen ihr Erbieten angenommen werden, daß sie ohne Untermfür Zinse und Tellen de» Sekelmeistcrn einen Trager dargeben, welcher jährlich dem Amtmann die g