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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1709
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Bernisch-freibnrgische Vogteien überhaupt. 1610. 1611. 1799

buchen lassen, indem es dieselbe nicht vor andere Orte komme» lassen, noch von der Richtschnur des Bnrg-^chts »in einen Schritt weichen werde; würde man etwas diesem entgegen beschließen, so werde eS das"schlich uit annemincn noch dessen achten". Schultheiß Snri, der in Solothnrn einer der Schicdhcrrcn ge-^!k», bemerkt, daß er und die Schiedherren auf seiner Seite die Theilnng nicht aberkannt oder verworfen,°»oern nur für einstweilen eingestellt haben. Du man dieLangmüetigkcit" dieses Geschäftes herzlich bedauert"»d eine Vereinbarung wünscht, wird für gut erachtet, daß nochmals Schiedherren von beiden Parteien aus-flössen werden möchten, welche noch vor der Jahrrechnnng zusammentreten und eine Vereinbarung versuchenfb »nd daß die Schiedherren, wenn sie wider Verhoffcn nichts ausrichten, gemeinen Orten über die Be-fiwuheit der Sache und woran das Geschäft hange, berichten. In diesem Sinne wird an Bern und Frei«fl geschrieben. Absch. 722. cl. 88. Die VIII katholischen Orte sollen ihre Gesandten nach Baden mit^ »lachten ausrüsten, Frcibnrg in seinem bewußten Anstand mit Bern im Besten beholfen und berathen zu^ Sache endlich zu einem erwünschten Ziele zu bringen. Absch. 737. e. 89. Die GesandtenIburgs sind beauftragt, von gemeinen zehn Orten die Declaration über den Uebergabsbrief zu begehren,so ^ ^ Tagsaznngen nun schon mehrere Wochen angedauert haben und noch mehr Geschäfte übrig sind,nicht wohl möglich wäre, sie gehörig anzuhören, werden sie freundlich gebeten, ihren Vortrag auf eine^ Zeit zn verschieben, oder beiderseits nochmals eine gütliche Vereinbarung zu versuchen. Absch. 742. k.99. Die V katholischen Orte antworten Freibnrg ans dessen lezte Zuschrift, es möge sich mit Bern in

^ ^ Unterhandlungen wohl einlassen; werde dabei nichts ausgerichtet, so soll es wieder auf eine gemeineMznug kommen und sich der V Orte wiederholten Znsicherungen gemäß zu verhalten wissen. Absch. 746.1.. 91. Morest der von Frcibnrg begehrten Declaration finden die katholischen Orte für rathsam, daß'»'Ü seinen bisherigen Glimpf zu erhalte» trachten und nicht schließlich Unwillen ans sich laden und dein-»>cni ^ ""ücsezte Conferenz besuchen solle; würde diese abermals kein Resultat zur Folge haben, so werdeüebe, ^ ^ nächsten gemeinen Tagsaznng die Declaration, ohne Zweifel zur Zufriedenheit Freibnrgs, ab-lest" 92. Freibnrg bittet nochmals, ihm zu der hocherwünschtcn Exemtion der Vogteien-5» verhelfen und den begehrten Ausspruch zn thun. Es wird ihm die Vertröstung gegeben, daß die^ ihrem brüderlichen Beistand nicht ermangeln lassen und die Gesandten nach Baden ermächtigenholt ^ Sache beholfen »nd berathen zn sein. Absch. 753. ss. 93. Frcibnrg begehrt wieder-Klärung, ob die Theilnng der streitigen Vogteien nicht billig und ob es dazu nicht befugt sei.

e>M k' daß dieses Geschäft hieher gehöre, und behauptet, es müsse dasselbe nach dem Burgrecht

»h>eden

Sie werden nun gebeten, mit gütlichen Mitteln einander zn begegnen; wäre dieses nicht

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s» sollen sie nnd die übrigen Orte ans nächster Tagleistung mit Vollmachten darüber versehen sein.

1KI1.

'^»»del^' ^ Freiburg ersucht, man möchte ans nächste Zusammenkunft sich mit Instructionen über diesen!chlcj e «lache». Es wird erkannt: Weil früher verabschiedet worden, daß Freibnrg seine Bor-

lyxf f» «tittheilen nnd dieses ihm antworten soll, »in eine Vereinbarung zn erzielen, so sähe man gerne,»» nachgekommen würde; dieser Versuch soll vor künftigem Johann Baptist gemacht werden; wenn^»der Verhvffe» nichts ausgerichtet wiirde^ so sollen beide Parteien sowie alle Gesandten a»f künftiger