Bernisch-freiburgische Vogteien überhaupt. 1606. 1701
^wd in den Abschied genommen zur Instructionscrthcilnng auf nächste Tagsaznng, wohin auch Bern und»Biburg ihre Gewahrsamen mitbringen sollen. Absch. 593. t. — 62. Freibnrg stellt das ernstliche Begehren,^ Gesm,dwn ans die Tagsaznng zu Baden mit ausgedehnten Bollmachten zu versehen, damit endlich seinI and mit Bern wegen der Vogteien erlediget werde. Wird unter Zusicherung in den Abschied genommen,ich- 60g. _ gz Freibnrg begehrt mit allem Ernst, daß endlich jene Orte, welche ihm und Bern ihreLeinsamen Vogteien übergeben haben, den Ucbergabsbrief dahin erläutern, ob ans den Worten, daß sie diese3 e,e,l verkaufen, vertauschen oder verpfänden und damit wie mit ihrem eigenen Gut schalten und waltenhxt - ' schließen sei, daß sie selbe auch theilen können, was doch viel weniger als verkaufen wäre;
ab ^ andere Anstände in diesen Vogteien, so würde man sich wohl an das Bnrgrecht halten müßen, daßSäze diesen Brief auslegen, halten sie für unstatthaft und würde auch ohne Zweifel von jenen Orten,^ ?e den Brief ausgestellt haben, nicht geduldet; es bitte dringend ihm endlich ab der Sache zu helfen.
^Gesandten von Bern bedauern, daß sie in so vielen streitigen Geschäften vor den Eidgenossen erscheinenVbeglich der vorliegenden Theilnngsfrage nun muß Bern bei der zu wiederholten Malen abgegebenenk verbleiben und kann zu nichts Weiter»! Hand bieten. Es wird nun dieser Sache wegen eine be-
brj Tagsaznng der XIII Orte ans den 26. November nach Baden angesezt. Absch. 602. cl. — 64. Dietinb^^ Freibnrgs, man mochte ihm in seinem Anstände mit Bern endlich ab der Sache helfen
w, ^ Gesandten ans nächste Tagsaznng zn Baden mit ausgedehnten Vollmachten versehen, wird in denliknommcn. Alle Gesandten erklären einstimmig, daß sie bei ihren Obrigkeiten Alles anwenden werden,tyx^ ^ Gesandten nach Baden den Auftrag erhalten, dort zuerst den friedlichen Weg zn versuchen und dann,^ N dieses ohne Erfolg wäre, die Erklärung abzugeben, daß Bern diese Theilnng zn gestatten schuldig sei,einstweilen in Betreff der Religion nichts zn erwähnen. Absch. 605. I. — 65. Die bernischen Gesandtenans die von Solothnrn ans besonderer Affectiv» und mitbürgerlichcr Treue und Liebe ergangeneZn ^ dieser Confercnz haben die beiden Städte Bern und Freibnrg nicht ermangeln wollen, dieselbe
^ len und vorab ihrer Herren und Obern freundlichen Gruß und Glükwünsche zum neuen Jahr aus-^iitt l ^ sollen nun von Freibnrg, als der klagenden Partei, gern, vernehmen, was für annehmbareder» ^ vorschlage, damit ein erwünschter Anfang zn Stande komme. Die Gesandten Freibnrgs lassen sich^fall"^"' ^ ^ ^ Händen habenden Briefe und Siegel die bewußten Vogteien nach ihrem
die berkaufen, zn vertauschen, zu verpfänden, überhaupt damit zu handeln, zn schalten und zu walten
Zu üuiß zu haben vermeinen und von ihren Herren und Obern nochmals instrnirt seien, die Theilnng°i>er ° "'eu ""d vorzuschlagen, entweder daß Bern die Theilnng mache und Freibnrg die Wahl überlasse,Sleicl ^'bnrg die Theilnng mache und Bern die Wahl anheimstelle, oder endlich, daß man die Vogteiendiich und das Loos darüber werfe. Die Gesandten Berns erwidern, man werde sich Wohl der
vorgebrachten Gründe erinnern, warum Bern zur Theilnng nicht stimmen könne, indem nämlich^Uftr ^ ^ Verträge zerstört würden; "darum haben sie von ihrem Großen Rath, der höchsten Gewalt, dend> 3, in die Theilnng nicht zu consentiren, es wäre denn Sache, daß man Mittel ans die Bahn brächte,^iide wären; übrigens haben sie miteinander ein uraltes Bnrgrecht, vermöge welchem allfälligc An-
biz^l ihnen vereinbart werden sollen. Da nun kein Ort dem andern etwas nachgeben oder Mittel
ütill, werden die Gesandten Solothnrns, das in dieser Sache schon wiederholt sich brüderlich e"r-'"'d wohlmeinend zu dieser Conferenz eingeladen hat, gebeten, Mittel zn stelle», vermöge deren beiderseits
/