Bernisch-freiburgische Vogteien überhaupt. 1605.
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1605.
49. Die Gesandten von Freibnrg stellen die freundliche Bitte, es möchte Bern endlich seine Ein-^kligmig zur Thcilnng der Vogteien geben, indem dieses zu Mehrung ihrer gegenseitigen Freundschaft gereichenb>urde; Freiburg anerbiete sich, die erste Theilnng der zwei Vogteien zu machen und dann Bern die Wahl zuÄsen, oder aber es möge Bern die erste Thcilnng vornehmen und Freiburg die Wahl lassen; wenn dieses^chche, sg verspreche eS, Niemanden der ihm Zngetheilten von seinem Glauben zu drängen, und erwarte da-daß Bern in den im zngetheilten Vogteien die katholische Religion auch bestehen lasse. Die GesandtenBern erwidern, Bern finde, daß alle von den eidgenössischen Gesandten lczthin vorgeschlagenen Artikel^ks wider seine Gewahrsamen und Briefe seien; ans das Antwortbegchren Freibnrgs ans lezter Tagsazung^ e Bern den Bescheid crthcilt, es könne den Großen Rath wegen der Herbsternte nicht versammeln; in-dische» habe,, die Schüzen beider Städte ans dem Schießen zn Sololhurn so brüderlich mit einander gelebt,» Bern eine große Freude darüber empfunden habe; während diesem habe man gegenseitig die gewöhnlichen. rech,„„igcn abgenommen und sich dabei so freundlich und brüderlich erzeigt, daß Bern geglaubt habe,werde dieser Theilnng nicht mehr gedenken; da Bern wegen der österlichen Zeit und der BcsazungHab ^ Großen Rath zur Jnstrnctionsertheilnng über diesen Handel nicht habe versammeln können, so»>id^>^ Auftrag, Freibnrg an's Herz zu legen, mit welcher Friedlichkeit ihre Altvordern diese LänderBvgteien mit einander regiert und was für eine Spaltung durch diese Thcilnng zwischen beiden Städten"isiehen möchte, und es nochmals ganz dringend zu bitten, von diesem Begehren abzustehen; sie haben fernerrag, die andern Orte freundlich zn ersuchen, Freibnrg dahin zn vermögen, daß es diese Thcilnng vergesse,iverde durch brüderliche Liebe in Worten und Werken dafür dankbar sein. Die Gesandten von Freiburg. ^ sw haben diese Antwort nicht im mindesten erwartet, auch können sie sich mit der Behauptung nichtihr erklären, durch die Thcilnng würde die Liebe vermindert, indem ja auch Brüder und Verwandte
theilen und nichts destowenigcr gute Freunde bleiben; sie bitten, Bern möchte sich einesbeid^" ^'mnm und ans die vorgeschlagenen Artikel entsprechende Antwort geben. Beschluß: Es soll jede derde,/" ^ädte drei, vier oder mehr Säze ans der Eidgenossenschaft, doch in gleicher Zahl, bezeichnen, die ans. k'Juni zu Baden sich einzufinden haben, auch sollen sie ihre Gesandten mit den nöthigcn Gcwahrsamen
dies^, abfertige»; nach Untersuch der Gcwahrsamen sollen dann die Säze eine gütliche VermittlungStand»
^ Bitte
Stande zu bringen suchen. Von diesem Beschluß- wird beiden Städten schriftlich Mitthcilung gemacht, mit^ ^ke, gütliche Mittel stellen zn lassen, damit man eines Ncchtsprnchcs überhoben sei. Absch. 560. i. —^ ' Freiburg bittet dringend, den Theilnngsanstand mit Bern für befohlen zn haben und die Gesandten ans^ Errechnung zu Baden mit den nöthigen Instructionen abznfertigen, und versichert, daß es in allen Fällenswidt^ katholischen Orten halten werde. Das wird ihm zugesagt. (S. Absch. 561. ct.). — 51. Die Ge-Bcch ^'"6 sollen ihren Herren und Obern die Entschuldigung Zürichs in Betreff des auf leztcm Tage zuder Vvgteicntheilung wegen an Bern erlassenen Schreibens hinterbringen. Absch. 562. e. — 52. Diezw'c' " Baden sollen gemäß einer Zuschrift von Freibnrg nochmals instruirt werden, eine Verständigung^ Freibnrg und Bern zn Stande zn bringen, anch soll Solothnrn den französischen Ambassadvr dahinAblc^"^" suchen, daß er sich dieser Sache anch annehme, damit die Theilnng in's Werk gcsezt werde.^> 564. g ^ ^ Freibnrg meldet, es habe die Vcsaznng der Ämter in den mit Bern gemeinsamen^ bis zu Erledigung des Theilnngsanstandcs verschoben, inzwischen habe es Bern an den Tagsazungs-