Bernisch-freibnrgische Vogteien überhaupt. 1600. 1691
1K00.
Art. 17. Freiburg stellt die Bitte, mau möchte ihm zu der Theilung der vier Vogtcicu behiilflich seiu,w^»> es d^m, Uuterthaucu wieder zum katholischen Glauben zu bringen hoffe, und daher auf nächsteMznng zu Baden die Gesandten darüber instruiren. Nun findet man aber den gegenwärtigen Zeitpunktgeeignet, diesen Handel vorzunehmen, weil noch andere Anstände über Ncligioussachcn nicht berichtigt> Will aber Freibnrg ihn dennoch vorbringen, so sollen den Gesandten nach Baden angemessene Jnstruc-^wen ertheilt werden. Absch. 398. le. — 18. Über den erneuerten Anzug der Gesandten von Freiburg in^treff der Vogteientheiluug, sollen die Gesandten auf nächste Tagsaznug instruirt werden. Absch. 404. ä. —' lluter Vorlegung eines ausführlichen Gutachtens kommen die Gesandten von Freibnrg abermals auf das^ ^ wigsbcgchren, wobei sie anbringen, daß Freiburg und Bern diese Vogteien, die ihnen nach dem Murtncr-i> von den übrigen acht Orten kaufswcise abgetreten worden seien, schon über hundert Jahre gemeinschaft-i besizxn; nun haben sich in den leztcn Jahren immerwährend Anstände in Neligions- und politischenAe/"' ^oben, und da alle Versuche zu gütlicher Ausgleichung erfolglos geblieben seien, kenne Freibnrg zufandt'^""^ künftigen HaderS kein geeigneteres Mittel, als diese Vogteien mit Bern zu thcilen. Die Ge-kvi, begehren diesen Vortrag in ihren Abschied, damit ihre Obrigkeit darauf gebührend antworten
Handel wird allseitig in den Abschied genommen. Absch. 405. c. — 20. Der Gesandte von Frei-iii d ^ Begehren, Bern möchte die Theilung der vier Vogteien gestatten oder ihm dann die Antwortbin ^^ied geben. Darauf erwidern die Gesandten von Bern, ihre Obern haben einen Vortrag Frei-iibcr^ ^ Schmerzen vernommen, weil derselbe ihre Ehre und Reputation angreife, übrigens seien sie jeztÜ»d Handel nicht instruirt und bitten, Freibnrg wolle der bisherigen Besaznngsweisc der Ämter nichti>ix treten. Absch. 410. le. — 21. Freiburg bringt vor, daß sein Anstand mit Bern über
^i^°^tirte Theilung der vier Vogteien zu immer mehr Erbitterung Anlaß gebe, und bittet um Ver-einen""^ ^'""f 'hm erwidert wird, man halte für das Beste, nochmals auf gütliche Weise zu versuchen,eg " Eidlichen Vertrag zu Stande zu bringen und einstweilen die Antwort Berns abzuwarten; übrigens könne") auf die früher gegebenen Zusicherungen verlassen. Absch. 412. — 22. Bern sucht in einläßlichemläge«) djx Beschwerden Frcibnrgs in Betreff ihrer vier Vogteien zu widerlegen unter Anführung der>dr'r^^"' auch es seinerseits zu machen hätte. Nach einer mündliche» Antwort der Gesandten von"rg 5^,, Parteien erklärt, man habe den ernsten Auftrag, sie zur Einigkeit zu ermahnen, an ihrestr'. ^n Bünde und Verträge zu erinnern und überhaupt dazu zu vermögen, daß sie ihre Vogteien imwit einander regieren. Die Gesandten von Bern und Freibnrg danken für diese Ermahnung, lcztere
^ Beifügen, daß sie keinen andern Auftrag habe», als auf Theilung zu dringen; Freibnrg werde seinedies/z Verpflichtungen gegen Bern erfüllen, sei aber der Ansicht, daß nur in Folge einer Theilung
23 friedlich regiert werden können, sie nehmen übrigens die Sache in den Abschied. Absch. 414. 8. -
iiber w abermals seinen Streithandel mit Bern an. Es wird ihm gerathen, eine allfällige Replik
soll ^ jüngst Zu Baden ergangene Läuterung so zu stellen, daß sie keine Erbitterung verursache; im Übrigensich auf die Zusicherungen der katholischen Orte verlassen. Absch. 419. m. — 24. Die katholischenfinden nicht rathsam, das von Freiburg abermals angeregte Theilungsgeschäft vor die allgemeine Ver-
n. s, ^ ^Christliche Antwort Berns, sanimt beigelegten Urkunden betreffend die Erwerbung dieser Herrschasten, Urtheile, Vergleiche' >- Staatsarchiv Bern: Freiburgcr Abschiede 1)-. 22—SO.