Druckschrift 
5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1690
Einzelbild herunterladen
 

Bernisch-freiburgische Vogteien überhaupt. 1597. 1598. 1599.

1597.

Art. 6. Das Ansuchen Freiburgs um Hülfe und Rath bei seinen Anständen mit Bern in BetreffReligionsangelegenheiten und Theilnng ihrer gemcinsamön Herrschaften, wird in den Abschied genommen. Ü"'zwischen soll Freibnrg jedem Ort die nothwendigsten Punkte und Schriften über diesen Handel nebst sei»^Ansicht über die zu führenden Verhandlungen mittheilen. Absch. 325. e. 7. Der Zehntenspan in den gemeine"Vogteien ist auf den Ritt vom 2. Juni geschlagen, Abends in der Herberge zu sein. Absch. 320. e. 8- ^züglich der Kosten bei Zehntensteigernngen soll die vorige Provision zu deren Abschaffung wiedergeäfftwerden. Und. ä. 9. Die Commissäre zu Schwarzenbnrg sollen auf Montag nach Pfingsten ihre Arbeit a»der Sense gegen einander confrontiren, die zu Tschcrlitz und Orbach am Dienstag ebendaselbst und Jacqu^Mayor am Mittwoch zu Grandson. Und.1k. 19. Freibnrg will ans die Wicdereinseznng des Isaak Nive^auf die Pfründe zu Fiez nicht eintreten. Das haben die Gesandten Berns an ihre Herren zu bringen inAbschied genommen. Ibid. Idi. 11. Über die Anstände zwischen Bern und Freibnrg in Betreff ihrergemeinschaftlichen Herrschaften, sollen die Gesandten ans nächste Tagsaznng zu Baden instruirt werden. >lM323. m. 12. Entscheid der Schiedsäze in Betreff des Anstandes zwischen Bern und Freiburg wegen ^entlassenen Prädicanten Niverol von der Pfarre Fiez. (S. Absch. 341. 7).

1598.

Art. 13. Freiburg begehrt Rath und nötigenfalls Untcrstiizung, damit es zur vorhabenden Theilsder mit Bern gemeinsamen vier Vogteien gelangen möge. Es wird ihm brüderliche Hülfe zugesichert. A >353. c. 14. Da einÜberschwall" theils um Unterstüznng, theils um Nachlaß von Zinsen snpplicire» ^Personen erscheint, mit deren Abhörung wohl zwei Rathstage in Anspruch genommen würden, wird ein 'schuß beauftragt, die Supplicanten anzuhören und einem Jeden nach Vedürfniß eine angemessene UntcrstiG^zu verabreichen. Absch. 363. a. 15. Die von Freibnrg auf lezter Jahrrcchnung beantragte Theilnngvier Vogteien hat Bern darum ausgeschlagen, weil die gewalteten Anstände beseitigt und Vcrkommnisse dar'» ^aufgerichtet seien, wie man sich dieser gemeinen Ämter halber gegen einander verhalten solle; weil es auch iVermeidung von Neuerungen beim alten Wesen zu bleiben sich entschlossen habe, habe Bern absichtlich »'lassen, seine Gründe in einer Gegenschrift auszuführen. Freiburg entgegnet, allerdings seien einige alte SP ^vertragen, dagegen noch viele andere nicht erledigt und es werden sich immer neue erheben; weil es aber ^Bern in guter Nachbarschaft und in der alten Freundschaft verbleiben möchte, sei ihm daran gelegen, allefachen zu Difficnltäten und Alterationen zu entfernen; bei gemeinsamer Verwaltung dieser Vogteien, >"die zänkischen Unterthanen immer neue Späne auf die Bahn bringen, sei das aber unmöglich; es bittein diese Theilnng einzuwilligen und ihm bald entsprechende Antwort zukommen zu lassen. Ibid. gdd-

1599.

Art. 1K. Freiburg eröffnet vor den Gesandten der VI katholischen Orte und von AppenzellBern sich weigere, die Abtheilnng der vier Vogteien vornehmen z» lassen, und bittet um Rath »nd HDer Handel wird z» näherer Erörterung ans nächste Tagsaznng verschoben. Absch. 381. g.