Bellenz, Bollenz und Niviera. 1613. 1t»?t
^^'ordentlichen Ausgaben, auf der Niviera 4 Krou. 40 Krz., in Bollenz 2 Krön. 40 Krz. Ibid. e. —' Bon Magnus von Mentlen, dem leztes Jahr der Zoll auf der Niviera verliehen worden ist, wirdbesondere Rechnung einnehmen. Ibid. I. — 437. Jost Blättler von Unterwalden legt Rechnung ab über^ Holl zu Bellenz vom 21. September 1612 bis dahin 1613. Jedes Ort erhält 318 Krön. 26 Krz. 4 D.,^ Ausgaben für Nidwalden betragen 284 Krön. 53 Krz. 3 Den., daheriger Rest 33 Krön. 53 Krz. 1 D-Zoll zu Ginbiasco erhält jedes Ort 2 '/z Kronen oder 5 Gulden. Ibid. F. — 438. Der Zoll zuwird unter dem Gewötb des Palasts zur Steigerung gebracht und dem Lieutenant Magnus von^üleu um 1090 Kronen (135 Kronen höher als leztes Jahr) auf ein Jahr verliehen. Ibid. b. — 439.
^ Marchstreitigkeit mit den III Blinden, derentwegen Uri diese Conferenz ausgeschrieben hat,^^ossen, Dankschreiben an Glarus zu erlassen, weil es den Landammann Hässi zur Übernahme^ Bbniannschaft vermocht hat, der sich bereits mit allem Ernst der Sache annehme, ferner auch dem lezternWend zu danken. Schwyz wird mit der Ausfertigung beider Schreiben beauftragt. Von den dieses Spansde»^ Unkosten sollen einen Drittheil die Obrigkeiten, den andern die Stadt und Grafschaft Bellenz,
^ 0tten die Cvmmnnen Lnmino und Castiglione tragen; dem Wirth zur Krone in Bellenz sollen ans jedes^Ü'onen ans dem Zoll ans Rechnung gegeben, der Nest von der Stadt und Grafschaft bezahlt werden;^'umunen sollen ihren Wirth befriedigen. Absch. 838. a. — 440. Es soll dafür gesorgt werden,ioerd Mangelnde an den Wahren zu Malvaglia gemacht und daß sie nachher fleißig unterhalten
A Landeshauptmann Jndice, Jakob Penna und Statthalter „Stöpfaning" (Steffanino) werden alszei dezeichnet. Ibid. b. — 441. Da eine große Anzahl Unholden in Bollenz, Bellenz und Niviera ver-Nön rathsam erachtet, daß an jedem Ort der Landschreiber den Proceß formire und das
«»d ^ Dabei wird ans die in solchen Sachen erfahrenen Landschrciber Veßlcr und Leonhard Büeler
,, ^"dweibel Christen hingedeutet. Ibid. e. — 442. Uri soll dem Landvogt zu Lauis die ernste Weisung44z ^lün, daß er den Markt in Ginbiasco nicht abrufen, sondern vor sich gehen lassen solle. Ibid. d. —^dcnninann Leu ersucht um Aufhebung eines ihm nachtheiligen Arrestes, den die Schloßkncchte zu^ Bewachung des Achilles Sereno, der den Grafen von Vimercato hatte erschießen wollen, gelegt^lt Abschied genommen. Ibid. I. — 444. Es wird eine Verordnung über den Bau und Unter-
Ibiä ^ BZuhren zu Bellcnz, über die Verthcilung der Kosten und Beaufsichtigung des Baues aufgestellt,de» ^ ungeachtet der erlassenen ernsten Schreiben der aufgerichtete Markt zu Ginbiasco durch
derb und die Halsstarrigkeit der Unterthanen zu Lauis das lezte und dieses Jahr abgerufen und
^^dcn ist, was den Amtleuten und Unterthanen von Bellenz zum besondern Schaden gereichte, hatte5chrbb^ ^^""unn um die Bewilligung, ein Verbot und Arrest gegen die Lauiser anlegen zu dürfen, ge-de,' dagegen Zürich und Lucern um Einstellung des Handels angehalten. Weil nun dieser Marktsie^ Wunsch der Kanflente dies- und jenseits des Gebirgs und zum Frowinen der Unterthanen, damitMarkt besuchen und wieder heimkehren können, eingeführt worden ist, so wird beschlossen,liche o-" ""Üecht zu halten, um so mehr, da man dazu wohl befugt zu sein glaubt und dadurch die gefähr-e», ^ über den Mont Kenel vermieden werden kann. Sollte auf der künftigen badischen Tagleistunglass^ darüber geschehen, so sollen die Gesandten der III Orte in kein Recht oder Compromiß sich ein-^^nlich aber sich dahin aussprechen, daß sie vermeinen, ihre Herren und Obern seien vollkommenli , ans dem Ihrigen anzuordnen, was ihnen beliebe, und daß sie den Amtleuten und Unterthanen zu