Bellenz, Bollenz und Riviera. 1612. ifl63
^ Cominissärs Leu gegen einen vvn den Schloßlnechten zn Bellenz gelegten Arrest, ist erkannt, es soll dem^ "winissär zugeschrieben werden, im Fall Statthalter Mcgnct zur Zeit seiner Amtsvcrwaltnng mit UrtheilSchloßkncchten den Commissär Leu zum Schuldner erkannt habe, soll es bei dem Arrest verbleiben, sonst^ sollen die Schloßkncchte ihn zu Unterwalden, wo er seßhaft ist, mit Recht suchen. Idici. g. — 353. Einer^ Bellenz klagt, Commissär Frischherz wolle neben seinem väterlichen auch sein mütterliches Gut confisciren.wird daher dem Commissär zugeschrieben, wofern er Sicherheit habe wenigstens das mütterliche Gut bis' Bartholomen eingestellt zu lassen, alsdann könne diese Sache durch die Gesandten mit Vermeidung vielerh osten entschieden werden. Idici. >>. — 36t). Hieronhmo de Hnget von „Grumo", Francesco Maschin nnd^tnio Maffiolo von Malvaglia nnd Steffano d'Hema sind angeklagt, sich eidlich verbunden zu haben, denHolter Judice nnd dessen Söhne umzubringen; laut der vom Landvogt eingeschiktcn Prvceßactcn hat derlliit ^ ^ ein Gcständniß abgelegt. Um nun diesen bösen Anschlägen vorzubeugen nnd zwischen den
hin Frieden zn erhalten wird, nach Anhörung der Verantwortung des Maschin, ans Ratification
soll daß de Hnget in eines der Orte herausgebracht nnd hier gleichwie Maschin examinirt werden
' damit keine Partei über Parteilichkeit sich zn beklagen habe nnd damit Weitläufigkeit und Gefahr Ver-ls//" ^ize», ferner daß bis zu Anstrag dieses Handels alle verbotenen Waffen den llnterthanen der Land-wich Leib, Ehre nnd Gut untersagt sein sollen. Bezüglich der flüchtigen Maffiolo und d'Hemaerkannt, daß der Landvogt nach geschehener Citation das Recht über sie ergehen lassen soll, als wenn siewartig wären, und daß den Landvögten von Bellenz und Riviera anbefohlen werden soll, auf dieselben zu
, WiZe». Absch. 788. a,. — 361. Bezüglich einiger Priester, welche sich weltliche Negiernngssachcn zum Nachtheil
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)vhen Obrigkeit angemaßt heben, ist schon wiederholt verhandelt und an Cardinal Borromäus um deren»nng geschrieben worden. Da nun aber der Propst von Abiasca geantwortet hat, er finde keinen
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s agenden Grnnd zur Entseznng dieser Priester, und er auch den über sie geklagten Fehlern nicht glauben
>vird erkannt, der Landvogt soll ihnen anbefehlen fortzuziehen und über alle ihre Fehler KundschaftenMen; diese Kundschaften sollen dann dem Cardinal mitgetheilt werden. Ferner wird verfügt, daß Hab
der abgeschafften Priester vom Landvogt zu der Obrigkeit Händen genommen werden soll. Idici. d.' ^ auf die Judice geklagt wird, sie haben sich gegen Einige der Landschaft feindselig und parteiisch
Le/Frieden gebrochen, und daß insbesondere Statthalter Jndice geäußert habe, er wolle seinÄliK ^ Landschaft tribnliren nnd ängstige»; da ferner berichtet wird, daß ein Priester schändlicher^ ..^"'öen wider die Obrigkeit sich schuldig gemacht hat, wird dem Landvogt anbefohlen, eine Untersuchung^ ^ auzuhebcii und nach Gebühr zu handeln nnd den Obrigkeiten s. Z. das Resultat mitznthcilen. Idici. e.' Ausschreibung eines Vörtischen Tages wegen des vvn den Lnggarnern verweigerten Transits und
^»Ntl ^ Lanis, Art. 400.) Absch. 790. n>. — 364. Dem Commissär Frischherz soll ans sein SchreibenBevk werden, daß die Anstände wegen des Passes und der Landmarche auf dem Vörtischen Tag zubesst^. wtg kommen werden, daß er nach Kräften dafür sorgen soll, damit die Waffen vermehrt und ver-wid ^ bezüglich der Drohungen derer von Ruffle ein wachsames Auge halte nnd bei Tag
Tom berichte, wenn etwas Gefährliches sich zutrage, endlich daß man die vorsorgliche Unterbringung von^ Schlösser billige nnd ihn ermächtige, nöthigcnsfalls noch mehr Soldaten anzunehmen. Idici. d.^ s»n^ lezten Tagleistnng zn Staus wurde Francesco Magginv zum Gefänglich condemnirt, weil
'Wt Mithaften die Jndice hat umbringen wollen; da nun aber nicht nur gegen Maggino nnd Mithaften,
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