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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1661
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Bellenz, Bollenz und Niviera. 1611. 1612. IK61

^ ^^^gkschlagene Conferenz annehmen und ihre Gesandten auf dieselbe abordnen werden. Und weil zu be-^gen ist, daß ohne das Beisei» des Obmanns nichts Abschließlichcs gehandelt werden möchte, sollen dieündner nochmals zu Ernennung desselben ans den Vorgeschlagenen ermahnt werden. Absch. 785. u.' bezüglich der ungcbiihrlichcn Auflage der armen Unterthanen zu Bollenz, die ihnen durch ihre verord-Anwälte ist zugefügt worden wegen des bewußten Spans mit den Jndicis, ist nöthig erachtet worden,^ die Anwälte ordentliche Rechnung geben,-wie die Kosten erwachsen seien. Man wird sich dann je nach^altscnne der Sache hierüber weiter berathen. Ibici. b. 341. Wie zu Bellenz und auf der Riviera sollen^ ^chin auch z« Bollenz der Landvogt und die Amtleute den Rechnungen beiwohnen, welche wegen der Land-gegeben werden. Ibici. e. 342. Bezüglich der nöthigen Wehre zu Malvaglia, zu Beschirmung der

e und der Güter, wird nochmals verfügt, daß Meister Leonhard ans Nri und die deputirten Herren, diein'/" Aufnahme der Rechnung auch im Land seien, sich dahin begeben und Anordnung treffen, daß solchesgeb ^richtet werde. UM. ä. 343. Hinsichtlich der Priester in Bollenz, die die Unterthanen zu Un-Gw ^ Rebellion verleiten, in Abwehrung der Verleidungen, wodurch den hohen Obrigkeiten in ihremsick ^ ^cher Abbruch geschieht, will man die Antwort des Kardinals zu Mayland erwarten, an den manIkiä gewendet hat. Würde keine Besserung erfolgen, so müßte man nach andern Mitteln trachten,

g.. ' ^ ^44. Dem Stadtschreiber zu Bellenz wird die Wehresteuer nicht erlassen, da die von ihm aus-selbn ^ 5^iheit nur auf gemeine Landstenern lautet, indeß hat man nichts dagegen, wenn er vom Rath da-bx» ^^^re Gnade oder gänzliche Befreiung erlangen möchte. Ibici. I. 345. Der Anzug wegen Ver-Aufrichtung des Geschüzcs in den Schlössern zu Vcllenz, wird im Abschied an die Obern ge-in der Zuversicht, daß sie das ins Werk richten werden. Ibici. k.

IK12.

^46. Z-n Betreff des Gränzanstandes mit den III Bünden, wegen wessen auch an Lucern Klagenb» ^"d, Commissär Frischhcrz aber seine Entschuldigung noch nicht eingereicht hat, werden sowohl

Tib ^ ^ Bünde insgcsammt als an den Bcitag des obern Bundes und die Gemeinden Rnsfle und Misox^dr» ^'^sscn, worin auf die endliche Beilegung desselben, und zu dem Behnfe auf eine ConferenzVerlangen gestellt wird, daß sie ans den vier Vorgeschlagenen einen Obmann erwählen?8g^ daß die kkrtheilen zerfielen, den schließlichen Ausspruch thun solle. Absch.

^ Zürich, Bern und Lucer» angeordnete» Aufschiebung der Marchsteinsezung

^"dvogtei Luggarns und der Grafschaft Bellenz bis auf künftigen Iohanni, ist man nicht ein-

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da dieß zu Schaden und Nachthcil gereiche, weßwegcn nochmals an Zürich und Lucern geschrieben>-es daß die Arbeit durch die beidseitigen betreffenden ennetbirgischen Amtleute noch während

^a»is W/isserstandcs porgenomiucn werde. Ibici. b. 348. Aus dem Bericht des Landschreibers zu^d>ese/"d des Commissärs zu Bellenz, die wegen Uebcrgriffen der Priesterschaft beim Cardinal Borromeo^bri ^ ersichtlich, daß derselbe solchen: Frevel steuern, aber nicht zugeben will, daß die weltliche

die die fehlenden Priester procedire. Daher soll der Herr Cardinal ersucht werden, solche Priester,

Etliche Obrigkeit auf der Kanzel streiten, aus der Landschaft zu nehmen, ansonst wir ver-»veit/ dieselben durch andere Mittel zu entfernen. Ibici. e. 349. Es soll der Cardinal Borrvmeo

^'"whnt werden, die Priester in der Landschaft Bollenz insgemein anzuhalten, daß sie deni geistlichen