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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1660
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1666 Bellenz, Bollenz und Niviera. Illll.

angesehen und bestraft und in inalefizischen Händeln überflüssige Kosten aufgetrieben werden, wird dem Land-vvgt aufgetragen, die im rothen Buch zu Bellenz stehende Erläuterung über das Malefiz und das Crinnnalauszuziehen, damit die Landvögte sich künftig darnach zu Verhalten wissen. Der Borschlag ferner, dasin Bollenz in drei Theile zu theilen, von denen der eine ohne allen Abzug der hohen Obrigkeit, von de»beiden andern der eine dem Landvogt, der andere der Landschaft zukommen soll, welche leztere beiden aber d>cKosten zu bestreiten haben, wird in den Abschied genommen. Idiä. i. 332. Der Landvogt und die Anitle»^sollen beförderlich Anordnungen treffen, damit die Wehren zu Malvaglia und anderswo bei dem gegenwärtig^nieder» Wasserstande hergestellt werden, wozu Meister Leonhard von Uri, als ein in solchen Werken erfahre»-"Mann, beschikt werden könnte. Idiä. k, 333. Ans die Klage des Fridolin Zwicker, eines Kaufmanns vo»Glarus, daß ihm auf der Gravedoner Straße ein unbilliger Zoll abgefordert worden sei, soll an Glarns istschrieben werden, bei demselben sich zu erkundigen, ob dieser Zoll ihm von den Zollern zu Bellenz, oder de»mayländischen oder andern Zollern abgefordert worden, und darüber zu berichten. Schwyz wird mit diese»'Schreiben beauftragt. Idiä. I. 334. Die Amtleute sollen angefragt werden, ob sie den von Uri auftag nach Martini angesezten Appellationstag besuchen wollen oder nicht, damit man sich darnach zu verhake»wisse. Das Schreiben soll Uri erlassen. UM. m. 335. Zürich soll ersucht werden, dem Landvogt zu ^garus den Befehl zu ertheilen, daß er die Marchsteine zwischen der Landschaft Luggarns und der Grafse^Bellenz sezen helfe. Idiä. n. 336. Diese Conferenz ist beschrieben worden auf Bericht hin von CommissiFrischherz zu Bellenz, daß die von Ruffle und St. Victor ungewohnte Wachen auf der Landmarchc M""Bellenz aufstellen. Und da man sich erinnert, wie dieses Geschäft (Ändmarchenstreit) schon seit Jahre»Hangendem Recht steht und schon vielfach erörtert worden ist, ohne bisher zum Austrag gebracht werde» Z"können, da wider Verhoffen die von Ruffle und St. Victor ungebührende Sachen eingestreut haben, so 'einem Schreiben an die im obern Bund und die Gemeinden Ruffle, Misox und Calanca das Mißfalle»das neueste Beginnen derer von Ruffle und St. Victor ausgedrillt und erklärt werden, daß ma»andern, ihnen wohl mißbeliebigen Mitteln wenden müßte, wenn freundliche Abmahnungen nicht verfa»3"'würden. Mau erwarte unverzügliche Antwort, damit man sich darnach zu Verhalten wisse. Absch. 764.337. Uri beklagt sich, daß seine Landleute und Unterthanen bei diesensterbenden Läuffen" in der GrafO"Bellenz und auf der Niviera mit Herberge, Speise und Trank und Geleit wider Gebühr und unleidlich M»worden seien. Dem Cominissär zu Bellenz und dem Landvogt auf der Riviera soll daher zugeschriebendafür zu sorgen, daß in allen diesen Sachen die Leute der Gebühr nach gehalten werden, auchSäumer, welche dahin kommen, um Wein zu laden, überall mit ihren Nossen Passiren möge». Nebe»beschissenen" Wirthshäusern sollen auch andere aufgerichtet werde», damit wenn ehrliche, nicht infcctirtedurchpassiren wollen, sie (nicht) bei den beschißnen wohnen und verbleiben müssen, auch soll einezwischen säubern und unsaubern gehalten werden. UM. Ii. 338. Dem Commissär zu Bellenz soll gesth"^werden, daß alle Fuhrleite- und Snstgelder zu Erhaltung der gemeinen Landstraßen sollen verwendet wcIdiä. e. 339. Dem Commissär Frischherz wird das gegen ihn von den III Bünden eingegangc«» ' ^und spizige Schreiben, in welchem er unnachbarlichen und bundeswidrigen Benehmens angeklagt wird, ^Verantwortung zugestellt. Nach deren Empfang will man den Bündnern wegen des in ihrem Schreibtgedeuteten Conferenztages zu Entscheidung des Landmarchen- und Weidgangstreites zwischen Ruffle u»dantworten, daß unsere Obern ebenfalls gerne Willens seien, zu dessen Austragung Hand zu bieten, »>^