Bellenz, Vvllenz und Riviera. 1611. 1659
^reiben, daß sie von ihrer unnachbarlichen Unbescheidenheit abstehen und die Zeit ihres Marktes nicht ver-ludern, ansonst inan die gleichen Mittel gegen sie auch brauchen würde. Würden die Laniser auf ihrem Vor-luben beharren, so ist dem Commissär zu Bellenz befohlen, solches am Bellenzer Jahrmarkt öffentlich bekanntfachen lassen. Ibiä. b. — 319. Auf die Klage n. g. l. E. und Bundesgenossen (in Bünden?) des Zolls" er, so den Ihrigen abgenommen worden, soll dein Commissär zu Bellenz zugeschrieben werden, er soll sichkündigen, ob dieß ein neuer oder altherkömmlicher Zoll sei, und den Sachbestand berichten. Ibiä. e. —9. Unfern getreuen lieben alten Eid- und Bundesgenossen (welchen?) soll auf die Klage ihres Angehörigen,uptista Sacco, daß der, welcher seinen Sohn entleibt habe, öffentlich zu Bellcnz wohne, geantwortet werden,° sei dieser liberirt worden, weil es sich hier nicht um einen vorsäzlichen Todtschlag handle und der Thäter^ Agens bestraft worden sei. Ibiä. ä. — 321. Wegen der Alpen, welche die Gravedoner eine Zeit lang^ensweise besessen haben, die aber den Unsrigen zu Bellenz cigenthümlich gehören, soll der Commissär zuallen möglichen Fleiß anwenden, daß selbe wiederum den Unsrigen zu Händen gebracht werden. Ibiä. e.^ ^22. In Betreff der Klage der Landschaft Livinen wegen unnachbarlichen Sachen und Unbescheidcnheiten,k ihnen von den Unfern zu Bellcnz eine Zeit her widerfahren, soll dein Commissär zu Bellenz geschriebenIh'/"' ^ ^ ^rge, daß ein solches Verhalten abgeschafft und gute Nachbarschaft gehalten werde.H ^ ^ 323. Um dem unbefugte» Verhalten der Priester abzuhelfen, hält man für nöthig, an Cardinalromäns in Mahland eine Gesandtschaft abzuordnen, um ihm auseinander zu sezcn, wessen die Priester in'Heu Negimentssachen sich unterstehen, und ihn um Abhülfe anzusprechen, damit die Obrigkeiten nicht^"vthigt werden, sich selbst zu helfe». Sollte vielleicht der Cardinal ihren Klagen keinen Glauben schenkenk>i, sg sie ihm anerbieten, Kundschaften darüber einzunehmen, zu welchen er nach Gutfinden eineÖstliche Person depntiren möge. Als Gesandte werden bezeichnet der Landschreiber zu Lauis, CommissärM)herz „nd Landammann Lnssi. Absch. 782. a. — 324. Da dein Landschrciber Troger seiner vielen Amts-^ lüfte wegen zu beschwerlich sein möchte, mit dem Zollbezng zu Bellenz sich ferner zu befassen, wird demg»us von Mentlen von Uri aufgetragen, dieses Jahr den Zoll einzunehmen und bei seinen, Eid Rechnung^'kge„; Landschrciber soll das bisher Eingezogene bei Eidcspflicht diesem übergeben. Ibiä. b. —... ^ ^kin Hans Heinrich Horat, Sohn des Commissärs Horat, wird die Landschreiberei in Bollenz bis ausl igen Bartholomänstag übergeben, da Landeshauptmann Jndice darauf verzichtet. Der Gesandte vonZu ^hält sich die Ratification seiner Obern vor. Ibiä. v. — 32k. Uri berichtet, daß es dem Prior
Uv», ^ nnerörterte Rechnung über sein Priorat abgenommen habe. Wird in den Abschied ge-
^icl Obern sich darüber entschließen, ob man ihm in Zukunft die Rechnung erlassen wolle.
327. Dem Commissär soll mit allem Ernst anbefohlen werden, dafür zu sorgen, daß die Wehren^kssin endlich gemacht werden; würde nicht Folge geleistet, so würde man die Buße von den Säumigen
^ >127. Dem Commissär soll mit allem Ernst anbefohlen werden, dafür zu sorgen, daß die Wehren
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Die^" ""d besondere Bauherren aus den Orten auf der Unterthanen .Kosten Hinschiken. Ibiä. e. — 328-iilitt"^^" Bellenz, Bollenz und Riviera sollen fortan jeweilen in Gegenwart eines regierenden Com«sei»^ ""t>klegt werden, damit es dabei richtig zugeht. Ibiä. 1. — 329. Weil der Fiscal dieses Jahr fürttl/" ^"belohn sich ans der Kammer bezahlt gemacht hat, wird erkannt, er soll ihn 'künftiges Jahr zurük-lezt^'! ""b der Commissär der alten Ordnung gemäß ihm denselben verabfolgen. Ibiä. g. — 339. DerAbschluß in Betreff der Musterung wird bestätigt. Ibiä. b. — 331. Zur Beseitigung der Miß-Und Unordnung bezüglich des Malefizes, indem nämlich malefizische Sachen häufig für criminalische