Druckschrift 
5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1658
Einzelbild herunterladen
 

1658 Bellenz, Bollenz »nd Riviera. 1011.

schreiben des Landvogts und der Regenten zn zznggarus in Betreff der Commercien, nnd wegen des Subiasker

Markts, welchen die Regenten von Lauis mit sonderbarer Geschwindigkeit zn untcrdriiken begehren, indem s»'

ihren Alarkt demselben nm etliche Tage vorgesezt haben. Und da sowohl aus den beiden Schreiben als aus

dem mündlichen Bericht des Landschreibcrs Stnltz zn Lnggarus hervorgeht, daß die Schuld der Unordnung »'

den Commercien auf die mayländischcn Delegaten oder Befehlshaber falle, hat man in der Sache nichts

Schließliches handeln können, sondern dieselbe im Abschied an die Obern gebracht, in Gewärtigung, ob

Gesandte in der drei Orte Namen nach Moyland schiken wollen, damit diesen Unordnungen durch Hinweis»»!!

auf die Bestimmung der Kapitulation gesteuert werde. Absch. 770. a. 309. Commissär Frischherz berichte

es haben sich die Commune» Snbiasco und Valmarobbia dahin vereinbart, daß Jeder, der den Andern »»'

malefizische und criminalische Sachen bei den Amtleuten zu Bellenz verklage oder verleide, für einen SP'»"

gehalten nnd ihrer Genossame beraubt sein soll; das thne den hohen Obrigkeiten an ihrer Gewalt und a»

ihren Freiheiten Abbruch. Die Gesandten finden nun, daß solcher Frevel gebührende Strafe verdiene, »eh>»e»

aber den Gegenstand in den Abschied. Ibid. b. 310. Die begehrte Ergezlichkeit der erlittenen Koste» des

alten und neuen Commissärs zu Bellenz bei ihrer Reise in bewußter Angelegenheit nach Maylaud, wird >

den Abschied genommen, damit sie nach Gebühr entschädiget werden. Ibid. e. 311. Die Erneuerung etliche

Marchsteine zwischen der Landschaft Lnggarus und der Grafschaft Bellenz wird dem Commissar zu Belle»Z

nnd Landschreiber Stnltz zn Lnggarus aufgetragen. Ibid. d. 312. Bezüglich des Snbiasker Markts w>

dem Commissär zu Bellcnz aufgetragen, von den Regenten zu Lauis auf das an sie aberlasscne Schrei

nochmals Antwort zu verlangen. Erfolgte dieselbe abschlägig, so will man bei Anlaß der nächste» I»

rechnung die übrigen Orte veranlassen, daß sie die Lauiser dahin bewegen, ihren Markt auf den 13. Oct^e '

abzuhalten. Wäre das nicht erhältlich, so werde man Mittel zn finden wissen, damit der Snbiasker M»

mit Fug seinen Fortgang haben werde. Ibid. 6. 313. Bezüglich der Wehren zu Bellenz soll dein l!»»

missär nochmals ernstlich befohlen werden, dieselben ins Werk zn richten. Ungehorsame soll er mit Gesa»!^'

schaft und sonst strafen und den ihnen zukommenden Theil auf ihre Kosten machen lassen. Ibid. t'. ^

Denen von Rusfle soll nochmals wegen der Landmarche um Antwort zugeschrieben werden, weil >uuu»^

Zeit des Sommers da sei und die Sache zn Ende gebracht werden sollte. Ibid. F. 315. Hinsichtlich

Frage, ob der jeweilige Commissär zn Bettenz befugt sei, in den Rath zu gehen, läßt man es nach verhör

Bericht des neuen und alten Commissärs bei dem bewenden, was dießfalls im rothen Buch steht, ibid.

316. Beilegung der Anstände zwischen den Grafschaften Bettenz nnd Luggarns wegen Beeinträchtig»»^

Commerciums, wegen Erneuerung eines Marchsteins und wegen Verbesserung der Straße oberhalb Mag»^^

(S. Absch. 772). 317. Wegen der spänigen Angelegenheit (Confiscation) zwischen Commissär Leu >

dem Valegia ist auf Gefallen hin der Obern erkannt worden, es soll jedes Ort seinen empfange»»»

von der Confiscation dem Commissär Leu wieder aushingeben; die von dem coufiscirten Gut einpfe»^ ^

Zinse sollen ihm an seine gehabten Kosten verbleiben; durch unsere Gesandten zu Lauis soll Valcgi»/^

den ergangenen Citationen nie Folge geleistet und nicht ordentlicher Weise die Appellation ergriffen h»l

geladen werden,sich vinb etwz Zimbliches gegen Jme, Herrn Commissar!, inlassen sötte", damit w>e

,verde»

gute Nachbarschaft nnd Freundschaft gehalten werde. Auf nächste Tagleistnng sott Befehl gegebenerläutern, wie in solchen Fällen dieser Artikel der Bellenzer Statuten zu verstehen sei. Absch. ^318. Bezüglich der Anstände wegen des Lauiser nnd Snbiasker Markts soll llri den Regenten z"

der»t»eu Z"a.

LciU's