Bellenz, Bollenz nnd Riviera. lkll. lk5i7
l^en, so Abhülfe geschaffen würde, diese auf andere Straßen geleitel weroen würden, was
!^vohl dem obrigkeitlichen Zoll als den Unterthanen zu großem Nachtheil gereichte. Es soll daher der Coin-"Bsär »»d Rath zu Luggarns ernstlich aufgefordert werden, von solcher unfreundlichen Abhaltung des PassesZustehen, „änderst man Inen dessen an Lyb vnd guott zukommen welle". Lucern, das mit seinen Zöllen'eßfalls auch betheiliget ist, soll auf erster Tagleistnng zu Mitwirkung angegangen werden. Ibill. d. —^ Wegen des Unfugs, so im Kaufen von Getreide ans mayländischem Boden geübt wird, soll dem OberstBeroldingen, wenn er noch zu Mayland ist, sonst dem Herr» Alfonso (Casale) zugeschrieben werden, beiTribunal zu verschaffen, daß solcher Unordnung gesteuert und der Kornkauf laut Capitulation zugelassen^erde. blri soll dieses Schreiben besorgen. Ibid. k. — 302. Die Unterthanen zu Bellenz sollen nochmals mitErnst ermahnt werden, die Wehren unverzüglich machen zu lassen, ansonst man auf der Communität'^en einen Baumeister dahin schiken nnd sie machen lassen würde. Ibid. z;. — 303. Wegen des Nachrichters^littenen Kosten soll dem Commissär zu Bellenz zugeschrieben werden, wofern die Bcllenzer ihren gebüh-^aden Theil der 24 Kronen nicht erlegen wollen, werde man denselben nochmals Hineinschiken und sie an-^ ihm Unterschlauf und taxirtes Jahrgeld zu geben. Und. Ii. — 30t. Statthalter Jndice war von dem^ von Malvaglia und etlichen andern Priestern ziemlich stark „taxiert" worden, als ob er mit dem armen^ ungebührlich und tyrannisch gehandelt hätte, daher sind zu Ermittlung der Wahrheit sowohl diefester alz Judice hieher citirt worden. Und nach Anhörung von Klage nnd Antwort haben die GesandtenKnut: Da die Priester ihre Anklage gegen Judice nicht erwahren können, sind sie verfällt, ihm für die inRechtsspan etwa erwachsenden Kosten einen weltlichen Bürgen zu stellen. Werden sie dann diejenigen^ Landvogt Biieler in Bollenz stellen, welche Judice bei ihnen verklagt haben, so sollen sieder Bürge der Sache ledig sein, wo nicht sind sie auf Verlangen unserer Herren nnd Obern zu weiterer^cmtwortung pflichtig. Absch. 707. a. — 305. Vor den Gesandten sind erschienen Joh. Anton Steffanino,^.^^lthalter, und Matthias Judice, beide Dreigeschworne in Bollenz, und haben sich höchlich beklagt, wie sieTisl^^" ehrverlczlichen Worten von Hauptmann Stultz, gewesenem Gesandten in Bollenz, und Landschreiber>h>e ^ angetastet worden seien. Sie begehren Rath, Schuz und Schirm. Die Obrigkeiten werden
" Gesandten auf nächsten Tag zu Brunnen dießfalls Befehl zu geben wissen, wo die Angeklagten den
/Arn Antwort geben sollen. Ibid. b. — 30k. Vor den Gesandten ist ferner erschienen Johann Domeni-
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^ des Raths zu Bolleuz, um Namen etlicher dortiger Näthe, und hat sich über die jüngst zu Bollenz ge>^sandten in einigen Punkten beklagt. Da die, welche es berühren möchte, zwar hier gewesen sind,
^ damit den Unterthanen beförderlich ab den Kosten geholfen werde, soll auf nächsten Freitag eine andere^ .^""eukunft hier in Brunnen gehalten werden, woselbst dann die Gesandten nach Bollenz mündlich oder^ Blich Verrichtung Bericht erstatten sollen. Vielleicht wissen sie sich über die vorgebrachten
lich^" verantworten. Ibid. e. — 307. Unsere Eidgenossen von Unterwalden beklagen sich über nngebühr-
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^'ölwerk und Gastereien, so die Bollenzer in ihrem bewußten Span unter ihren Landleuten angerichtet»Uch verlangen, daß sich die beiden andern Orte über dergleichen Trölcrcicn mißbilligend aussprechen,l'chcr " ^ spänigen Parteien ermahnt werden, daß sie sich in allen Orten gefährlicher und unordent-gH, ^^liken müssigen. Das haben die Gesandten der beiden Orte ans Gefalle» hin ihrer Obern gutIbid. e, — Zg8. Diese Confercnz ist von Schwyz angesezt worden wegen der beiden Antwort-
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