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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1655
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Vellen;, Bollenz und Riviera. 1610.

Vo» jedemVon

Kuppelroß

einem schweren Ochsen - - ' ' .

Von kleinen Ochsen, Kiihen oder Rindern .

«Die Stieren sindt frh."

Ar jedes Haupt Schnialvieh, als Schafe, "^>6 ' die Alpe,

»>- MWIdid--. m.d -nd-.-. d>°

führt, siir 100 StiikAr jedes SchweinAr einen Sperber, FullenVon einem Saum WeinVon einem Saum ReisV»n einem Saum SalzAn einem Saum LohrindeAr jede Gerwehaut .

Ar eine Halde .

Von einem Saum Leder, Schmalz, AnkenAn einem Saum Käse .

Ar jedeNuggendurdi" Waaren^^r einen Saum Kohlen .

An einem Saum WezsteineAn einer Burdi Harz .

Tla einen Mann zu Roß .

At einen Saumoldt troh" - - . . Saum

A" allerlei Kaufmannschaz, so oben ».cht vermelde,

Asch. 749.

den

1 Schill.

2 ..

IK55Angster.

a. 289. Schon wiederholt

2

1

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224

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3 «mg eines Scharfrichters in

st Anzug gemacht worden über Erhalt» ^ > ,

^rei Vogteien. Nun wird der Nachrichter zu Schwhz beauftragt, für den Jahrlohn und andere Beloh-

Ibj,i bescheidene Taxe vorzuschlagen, die man dann gutheißen oder nach Gntfindcn modcrircn wird.

,, ^ 290. Schwyz und Nidwalden sollen ihre Stimme bezüglich des Wcggelds bis künftigen Freitag"ch Ilri

iibl

^vnimissären mittheilen wird mit dem Auftrag, den Bezug des Weggelds einem zuverlässigen Alaun zu^A'agei,. ikM. lk. 291. Des Zolls halber ans der Brüte zu Abläsch wird Schwhz abermals gebeten,"^"Allen Gesandten auf nächste Zusammenkunft darüber Vollmachten zu ertheilen. Absch.

^ 292. Bezüglich der schon lcztes Jahr angeordneten, aber nicht nach Vorschrift in's Werk gesezten»icht Tessin, der bereits großen Schaden angerichtet hat und noch größern besorgen läßt, wenn

^ energisch? Maßregeln dagegen getroffen werden, erhält Commissär Frischherz den ernstliche» Befehl, bei>0!^'^ Strafe der Obrigkeiten die Arbeit schon in vierzehn Tagen an die Hand zu nehme». Gegen dieder^""Aüen Unterthanen will man ihm nöthigcn Falls guten Rükhalt gewähren. In diesem Sinn soll auchi>^> /At und Grafschaft Bellenz zugeschrieben und sie zu Aufnahme der Arbeit in dem bestimmten Termin^jrhn Tage aufgefordert werden, bei Erwartung von Gefangenschaft und der anfgcsczten Buße, wenn