Vellen;, Bollenz und Riviera. 1610.
Vo» jedemVon
Kuppelroß
einem schweren Ochsen - - ' ' .
Von kleinen Ochsen, Kiihen oder Rindern .
«Die Stieren sindt frh."
Ar jedes Haupt Schnialvieh, als Schafe, "^>6 ' die Alpe,
»>- MWIdid--. m.d -nd-.-. d>°
führt, siir 100 StiikAr jedes SchweinAr einen Sperber, FullenVon einem Saum WeinVon einem Saum ReisV»n einem Saum SalzAn einem Saum LohrindeAr jede Gerwehaut .
Ar eine Halde .
Von einem Saum Leder, Schmalz, AnkenAn einem Saum Käse .
Ar jede „Nuggendurdi" Waaren^^r einen Saum Kohlen .
An einem Saum WezsteineAn einer Burdi Harz .
Tla einen Mann zu Roß .
At einen Saum „oldt troh" - - . . Saum
A" allerlei Kaufmannschaz, so oben ».cht vermelde,
Asch. 749.
den
1 Schill.
2 ..
IK55Angster.
a. — 289. Schon wiederholt
2
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3 „ — «mg eines Scharfrichters in
st Anzug gemacht worden über Erhalt» ^ > ,
^rei Vogteien. Nun wird der Nachrichter zu Schwhz beauftragt, für den Jahrlohn und andere Beloh-
Ibj,i bescheidene Taxe vorzuschlagen, die man dann gutheißen oder nach Gntfindcn modcrircn wird.
,, ^ 290. Schwyz und Nidwalden sollen ihre Stimme bezüglich des Wcggelds bis künftigen Freitag"ch Ilri
iibl
^vnimissären mittheilen wird mit dem Auftrag, den Bezug des Weggelds einem zuverlässigen Alaun zu^A'agei,. ikM. lk. 291. Des Zolls halber ans der Brüte zu Abläsch wird Schwhz abermals gebeten,"^"Allen Gesandten auf nächste Zusammenkunft darüber Vollmachten zu ertheilen. Absch.
^ — 292. Bezüglich der schon lcztes Jahr angeordneten, aber nicht nach Vorschrift in's Werk gesezten»icht Tessin, der bereits großen Schaden angerichtet hat und noch größern besorgen läßt, wenn
^ energisch? Maßregeln dagegen getroffen werden, erhält Commissär Frischherz den ernstliche» Befehl, bei>0!^'^ Strafe der Obrigkeiten die Arbeit schon in vierzehn Tagen an die Hand zu nehme». Gegen dieder^""Aüen Unterthanen will man ihm nöthigcn Falls guten Rükhalt gewähren. In diesem Sinn soll auchi>^> /At und Grafschaft Bellenz zugeschrieben und sie zu Aufnahme der Arbeit in dem bestimmten Termin^jrhn Tage aufgefordert werden, bei Erwartung von Gefangenschaft und der anfgcsczten Buße, wenn