1654 Bellenz, Bollenz und Niviera. 1610.
Nachrichters in de» drei ennetbirgischen Bogteien. Auf nächsten dreiörtischcn Tag soll darum Befehl ertheiltwerden. Idici. v. — 282. Dem Hauptmann Trösch ist seiner treuen Dienste wegen, die er in Ausbringung einerSnnnne Geldes in der drei Orte Namen zu Erhaltung der Besazung zu Bellenz erwiesen hat, freundlichgedankt worden. Seine gehabte Mühe und der Reitlohn sind ihm auf einem Tag zu Uri gelohnet worden-Ibiä. f. — 283. Beschwerde des Johann Valegia von Vira wegen Confiscation seiner Güter in der Grastschaft Bellenz. (S. Lanis, Art. 262.). Absch. 736. u. — 284. Schwyz und Nidwalden werden gebeten, de"Zoll ans der Brüke zu Abläsch auch ihrerseits abzuschaffen, wie Uri bereits gethan habe, indem sie dadurchden andern Orten einen eidgenössischen Gefallen erweisen. Absch. 742. f. — 285. Uri, Schwyz und Nidwalde»werden von den andern die IV ennetbirgischen Bogteien regierenden Orten ersucht, mit denen von Lattis desMarkts zu Giubiasco wegen sich zu vergleichen, damit diese sich nicht mehr zu beklagen haben. Ibicl- 6-286. Wegen des noch immer unerledigten Landmarchanstandes zwischen Rusfle und Lumino soll den Bundesgenossen in Bünden wieder zugeschrieben werden, zu verschaffen, daß dieser langwierige Span nunmehr crör ewerde, und zu dem BeHufe eine beförderliche Zusammenkunft auf den Augenschein zu beschreiben. Da ab^nöthig sei, sich des Obmanns zu vergleichen, werden sie sich zu erinnern wissen, wie man ihnen in Gew»hcit eines Abschieds aus Schwyz vier Männer von Glarus zur Auswahl vorgeschlagen, aber bis dahin kei»Antwort erhalten habe. Weil nun aber aus diesem Gränzspan unfrcnndliche Handlungen der beidseitige'Gränznachbarn entstehen, wie Wegnahme von Vieh ,c., so sei baldige Erledigung und daher beschlenWWahl des Obmanns dringend wiinschbar. Und weil von den vier Vorgeschlagenen zwei landesabwesend st ^werden an deren Stelle zwei andere bezeichnet. Sei ihnen von diesen vieren keiner genehm, so sollen ste^Gemäßheit des angezogenen Abschieds ihrerseits uns vier aus demselben Ort zur Wahl des ObinannS ^schlagen. Absch. 745. n. — 287. Nach dem Vorschlag von Unterwalden findet man, daß der Landvogt ^Bollenz aus vielen bewegenden Ursachen und zu bessern, Nuzen der Obrigkeiten wie früher in Malvaglia (Izn Lvttigna) wohnen sollte, worüber die Gesandten ihren Obern weitläufig berichten können. Idill. o- ^
Nach Eingang des auf der Jahrrechnnng zn Bellcnz auf Ratification hin aufgestellten Zoll- und Weglst^^für die neugebaute Gravedoncrstraße wird berathschlagt, wie man die beiden Geschlechter Magati undvon Gravedona, welche die Straße auf ihrer Seite haben machen lassen, sowie die drei nächsten angräuzCommune» dieses Wcggelds halber halten wolle. Weil man nun nicht findet, daß dieselben zollfrei ge ^ ^werden können, so wird der alte und der neue Commissär beauftragt, mit ihnen darüber zn accordiren,nichts dagegen hätten, nach Vergütung ihrer Unkosten nur das Weggeld zu entrichten und dagegen aUISeite weder Zoll noch Weggeld zu erheben. Den drei benachbarten Commune,, aber möchte man Freiheit ^Weggeld für das Vieh, das sie auf die anstoßenden Alpen und znrük treiben, sowie für das, was ste ^zurük durchtragen, bewilligen, von Waaren und Vieh dagegen, so ans die Märkte geführt werden, s» ,Weggeld bezahlt werden; die Obrigkeiten behalten sich vor, die aufgestellten Taxen jeweilen „ach liu'st^ ^zn mindern oder zu mehren. Was der alte und der neue Commissär mit ihnen abhandeln, darüber soans dem künftigen Appellationstag berichten, damit man wo möglich die Sache mit ihnen abschließt
Verzeichnis; des Weggelds aus der neuerbautcn Gravedoner Straße: r.
Von jeden, Hengst 2 Schill.
Von einen, Münchenstangenroß 2 „ "
Von einer Stute 2 „ "