Bellen;, Böllen; und Riviera. 1610. 1653
^'thun und auch die Behausung für denselben hergeben. Wenn die Obern dainit einverstanden sind, soll um'"k" Nachrichter umgesehen und derselbe dahin verschafft werden. Ibid. Ii.— 270. Betreffend die ungebühr-Kosten, so beim Eintreiben der Schulden in Vellen; be;ogen werden, ist ans Gefallen hin der ObernModeration gestellt: „D; fürthin vnangescchen wider die Ordnung vffgerichter Bcrschrhbnngcn die Ghßcl-eil khein whdtern costen vff die Schuldner trybcn söllent, dan drh Tag inhin vnd dry Tag vßhi» vnd dry Tag ;nEin^ ' ^ ^ohrnng ""d Kosten nicht mehr als täglich 1 guten Gulden fordern dürfen. Und so
^Hcmptsnninic eingehen wollte, soll er allbereits schä;en lassen, und alsdann die Scha;nng je nach Gefallenhalbes oder ei» gan;es Jahr angestellt werden; wenn die Loosnng in;wischen nicht erfolgte, soll^ pfandschaft ans den dritten Pfenning verstanden sein. Ibid. i. — 271. Dem Commissär Megnet und Land->1 Frischhx^ ^ ans ihr Nathbegehren geantwortet werden, „d; sh von wegen Argwohns böser Lüten oldjeder' ^ werden ;n verhalten wissen und daß nicht nvthig sei, Inquisitoren dahin ;n schiken, wieSpai weiter ;u berichten weiß. Ibid. Ic. — 272. Be;ttglich der anferlanfenen Kosten in dem Nusfler
^ ^ die Commnnität nnver;üglich den dritten Theil be;ahlcn, nach früher gemachter Abtheilnng. Ibid. I.d»nl > ^ l'e;üglich des bewußte» Abläscher-Eisenmannischcn Spans und der im Namen des Eisenmann^1 Landschreiber Mnheim vorgenommenen Arrestirnng der Weidgänge der Abläscher, welche beide Ortetviw, Nidwalden nicht gutheißen können, Uri erklärt, diese Angelegenheit vor andere Orte bringen ;u
ctltt!'' ^ den Abschied genommen. Ibid. m. — 274. Da, wie die Zoller ;u Vellen; klagen,
^^doner bei Durchtreiben von Schafen den Zoll umgangen, aber mit Unkenntniß sich entschuldigetldü/' ^ ^^dcn sie lediglich ;u Nach;ahlnng des Zolls angehalten, was Nidwalden in den Abschied nimmt,z- ' 275. Die Gesandten von Schwh; und Nidwalden sollen eingedenk sein, ans nächste lncernischc"othwendigc Unterredung ;n thnn wegen des Abläscher Geschäfts, damit man Uri ;u Baden mitZ» Antwort begegnen könne. Ibid. g. — 276. Gesuch der XII Orte um Verlegung des Jahrmarkts
^"^o, ^ ;nsammcn fällt, ans einen andern Tag. (S. Lanis, Art. 298.) Absch.
AeK ^ betreffend die Kriegskvstenfordcrnng Uris von der Bellcn;er Besa;nng her findet sich dieSchwh; in Nichtigkeit, „also die Kronen 60 an Jrer Summa lndt letztsten Abscheidts abge-eZ sölle", Nidwalden dagegen bleibt Uri 141 Kronen 20 Schl. schuldig, wendet aber dagegen ein,
jjanu/ Soldaten nach Ab;ng derer von Uri noch eine gute Zeit in der Portnn erhalten, überdies; habedee Christen bei 50 Kronen von Zolls wegen an die Herren von Uri aussprechen. Mau soll also
F^tf..^ ^chig nachfragen und dann in Freundlichkeit mit einander abrechnen. Absch. 731. n. -- 278. Zut>^. ^ angefangenen Gravedoner Straße soll der Commissär ;u Vellen; »m gebührenden Zins in
Ben ^ Namen 200 Kronen aufbrechen, welche Summe ans nächsten Varthvlomäi durch den Zoller ;nzn ^ökbe;ahlt werden soll. Ibid. b. — 279. Falls nach geschehener Ermahnung durch den Commissär^'statt ^ Nuffle und St. Victor das denen von Lnmino und Castiglionc entführte Vieh nicht ;nrük-^sse>/"' ^ gestattet sein, Gegcnrecht ;n gebrauchen. Das sollen die von Uri dem Commissär;u
^^er soK "l t>er ^ei ^'te Namen an die von Rnffle in diesem Sinne ein ernstliches Schreibena»stu worden. UM. e. — 280. Commissär Megnet und Vogt Frischher; sollen die durch die GesandtenKoste» wegen Erbauung der Straßen und Landwehren von den Anstößern und der Commnnität28^"' ^ vielfältigem Ermahnen cr;eigtcn Ungehorsam verschuldet haben. Ibici. d.
- Die Gesandten werden ihren Obern ;n berichten wissen der gestellten Copie halber wegen eines