1652
Bellenz, Bollenz und Niviera. 1610.
billige Verehrung, wenn die Arbeit befriedigend ausfalle. Dein Landvolk der Gemeinden Snbiasco und Vlil-marobbia werden auf jede Fencrstatt drei Tage Frondienst auferlegt. Bis angends Mai hofft man mit derArbeit bis zum Berg vorgerükt zu sein. Absch. 716. n. — 258. Nach Beangenscheinignng der Landstraßen >»der Grafschaft Bellenz von Cadossola bis an den Mont 5kenel wird bei Buße von 200 Kronen geboten, d>^selben, nach genau ertheilter Weisung, zu verbessern. Ein gleiches Gebot wird erlassen betreffs Verbessern»!!der sehr mangelhaften Wnhre. Und damit in'sknnftig die Straßen und Wnhre wohl erhalten werden,jedes Jahr der Commissär mit zwei Castellanen und dem Landschreiber einen Augenschein einnehmen und d>cetwa nöthigen Verbesserungen vornehmen lassen, unter Anzeige an die Obrigkeiten. Ibid. b. — 259. Nätheund Verordnete der Bürgerschaft zu Bellenz bitten unterthänig, da jährlich durch Flößen ungebundener B»"'^an den Wuhren und Gütern großer Schaden erwachse, so möchte man ihnen die Gewalt, solches zu bewillige»'entziehen, denn oft seien Herren ans den regierenden Orten bei der Gesellschaft, denen sie es nicht abschlagtdürften. Wird in den Abschied genommen. Ibid. e. — 269. Hauptmann Leu erhält den Auftrag, diese Lcr-Handlungen allseitig weitläufig den Obern zu berichten und Anordnung zu geben, daß, wenn möglich, »»»^züglich eine Conferenz zu Brunnen gehalten werde, um die Verhandlungen in's Werk zu sezcn, wvfer» d»Obern nichts daran ändern. Ibid. d. — 261. Man hat vernommen, die Landschaft Lanis wolle den Stat'Halter Castorio in die XII Orte schiken, um den Jahrmarkt zu Snbiasco zn verhindern oder dvch abzuändc»»'Das wird zur Warnung an die Obern gebracht, damit die ausgebrachte Bewilligung geschüzt werde. Ibid. o.262. Da der Vau der Gravedoner Straße durch Fleiß und Ernst der drei depntirten Bauherren bereits <»»>»ziemlichen Anfang genommen hat, so wird beschlossen, damit fortzufahren. Es soll daher den Herren CoM»»»^Megnet und Landvogt Frischherz geschrieben werde», daß die Arbeit, sobald es Schnees halber möglich N'wieder aufgenommen und bis ans die Höhe des Gebirgs fortgeführt werden soll. Absch. 718. n. — 263-soll den beiden Amtleuten ernstlich befohlen werden, daß sie gehörige Vorsehung thnn, damit die ge>»e»Landstraßen und die Wehren am Tessin in der Grafschaft Bellenz gemäß des jüngsten Bellenzer Absclpegemacht und verbessert werden. Ibid. b. — 264. Die Unterthanen der Grafschaft Bellcnz begehren, daßdas ordnungswidrige Flößen der Bnrren durch den Tessin, wodurch die Wehren Schaden leiden, einges»)^werde. Es wird auf Gefallen hin der Obern erkannt, daß es bei der alten Ordnung verbleiben so^' ,Strafe des Holzverlustes und 100 Kr. Buße, und daß weder die Amtleute, Gesandten, Rath nochMacht haben sollen, den Holzflößern etwas Mehreres zn bewilligen. Ibid. e. — 265. Die Gesandten w6ihren Obern zu berichten, wie die Lauiser nochmals sich unterstehen wollen, den Subiasker Marktder doch zum Nuzen sowohl der Unterthanen als der Kauflente dient. Es sollen daher die Ober»werden, die darum gegebenen Briefe und Siegel zu handhaben. Ibid. d. — 266. Betreffend dieWehren soll laut des Appellationsabschieds der Commissär zu Bellenz die, welche selbe mißbrauche»'Verdienen bestrafen und ihnen dieselben wieder abnehmen. Ibid. e. — 267. Die Landvögte ennctsollen der Rathspläze halber eine nothwendige Reformation vornehmen, „dz namblich der Vatter v»d ^noch zwen Brüdern sambtlich die Nathsbesizung nit haben sötten", ans genngsamen Ursachen, wie dwsandten weiters zn sagen wissen. Ibid. k. — 268. Commissär Megnet und Landvogt Frischherz sc>^" ^ „des entführten lnminischen Viehs sich nach Nnffle verfügen und ernstlich dessen Nükgabe verlange»,man das Gegenrecht üben müßte. Ibid. A. — 269. Bezüglich der Löhnung des Scharfrichters >» ^ennetbirgischen Vogteien könnte Vellen; 25, Vollenz 12, Livinen 12 und Riviera 10 Kronen ans dem