Druckschrift 
5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1651
Einzelbild herunterladen
 

Bcllenz, Bollenz und Riviera. 1609. 1610. 1651

^vthwendigkeit eines Nachrichters in unfern ennetbirgischen Vogteien darstellen, damit sie auf den Appellations-^3 darum Befehl ertheilen. Ibiä. e. 246. Da sich die Nothwendigkeit herausgestellt hat, daß ein eigener°loldeter Nachrichter nach Vellenz gcsezt werde, der sich dort haushäblich niederlasse und den Dienst auch ink" andern Vogteien und in Livinen versehe, so erhält Schwyz den Auftrag, sich nach einem umzusehen, damit"'an auf einem dreiörtischen Tag dießfalls einen Beschluß fassen möge. In der Begründung dieser Maßnahmees, za Zeiten Personen erfunden werden, die wegen Mißhandlung wohl würdig

^'en, an die Marter geschlagen zu werden, was aber, zum Schaden der Kammer und der Amtleute, beieines eigenen Nachrichters und weil ein fremder zu viel koste, unterlassen werden müsse. Absch. 711. a.247. Die von Uri sowohl schriftlich als mündlich und ganz ernstlich angeregte Angelegenheit wegen noth-" Mr Verbesserung der Gravedoner Straße soll, wenn die Herren und Obern damit einverstanden sind, bei" Grafen von Fuentes durch eine eigene qualificirte Botschaft in Behandlung gebracht werden. Ibiä. b.- Da die an einige Personen ertheilte Bewilligung zum Tragen verbotener Wehren nur in der Meinungtchen ist, haß sie sich deren lediglich zum Schnze ihrer eigenen Personvndt etwan in iro güötter zu»d^. vndt derglicheu" bedienen, so werden die Landvögte bei jedem begebenden Fall sich nach der GestaltSache zu verhalten wissen. Übrigens sollen solche Waffen in der Stadt Bellenz weder bei Tänzen nochZusammenkünften oder des Nachts getragen werden dürfen, bei 50 Kronen Buße. Ibiä. e.' Das Gesuch des Statthalters und seines Sohnes Peter Anton Paterio, um freies sicheres Geleit in dersn» Grafschaft Bellenz, werden die Gesandten ihren Obern hinterbringen, die ihre daherige Entschlies-befördertach Unterwalden berichten sollen. Ibiä. o. 250. Jeder Bote weiß zu sagen, was derhalb Vallenz wegen der Beschwerde des Landvogts Brnster und des Landvogts Stultz, ihres JahrlohnesZugeschrieben worden ist, also daß sie die rheinischen Gulden zu 25 Bazen beförderlich erlegen sollen,Bog^ eigenen Boten auf ihre Kosten schiken würde. Ibiä. I'. 251. Dem Johann Doms aus

ist auf Gefallen hin der Obern das Tragen eines Dolchs bewilligt worden, jedoch unter der Bedin-g. daß er jh» keineswegs mißbrauche, da sonst der Landvogt Gewalt hat, ihm denselben zu untersagen.' -- 252. Der Landvogt in Bollenz soll verschaffen, daß daselbst gleiche Elle, Maß und Gewicht ge-^Ucht werden, wie in den andern Vogteien. Ibiä. b. 253. Ebenso soll er dafür sorgen, daß in'skünftigc^^geschwornen und Näthe in Malesizsachen den Obrigkeiten keine Kosten verursachen. Ibiä. i.Wegen Vnbilligkeit fille der Rüthen ennct gebirgs ist erkhent, dz in keinem Ort der Vater mit demsoll ' ^'"^ren oder ein ander gcschwistertkhindt sindt nit in Rath gann oder darin brucht werden." DasLa»d^' ennetbirgischen Amtleuten zur Kenntniß bringen. Ibiä. I<. 255. Wegen der Kosten, die imstell '"^^"^it zwischen Misox und Lumino erwachse» sind, soll der Wirth zu Lumino ordentlich Rechnung!biä" Personen fällt, die ohneBrieffnng und Nothursft erscheinen", gehört nicht in die Rechnung.

Land ^ ^ 256. Bezüglich der Wuhrungen am Tessi» in der Grafschaft Bellcnz ist erkannt, Commissär Megnet,»ich ^^'^hvrz und Commissär Leu sollen sich beförderlich dahin begeben um die Sache zu besichtigenSchuldigen bei 200 Kronen Buße zu ermahnen, dieselben in's Werk zu sezen. Ibiä. m.

1610.

(v>elck^ ^ Gravedoner Straß zu erbauen wird dem Meister HanS de FraceSchi aus dem Mainthalauch die Straße am Walenstadtersee gemacht hat) übertragen um 175 Kronen, mit Aussicht auf eine