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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1648
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Äellenz, Bollenz und Riviera. 1608. I60ll.

bisher noch nicht vergütet worden. Schwyz und Unterwalden, die dießfalls keine» ausdrüklichen Befehlnehinen den Gegenstand in den Abschied; inzwischen sollen die Kosten schriftlich zusammengestellt undnächster Tagleistung vorgelegt werden. Ibiä. I. 216. Durch die Gesandten Nidwaldens läßt Statthatvon Büren die Kosten reclamiren, die ihm als Vermittler neben den Herren Landammann Beßler und Sta^'Halter Radheller selig im Alpspan zwischen der Gemeinde Semione und Disentis erwachsen, aber nocherstattet worden seien.Da ouch anzeigt vnd vermeldt, die übrigen Gsanten ouch noch Costen vßstan möchte» ^so soll der Landvogt Baldegger die Gemeinde Semione zur Vergütung dieser Kosten anhalten. Ibiä. n» ^217. Die Gesandten wissen ihren Obern zu berichten wegen einer Anzahl Spieße, 100 von jedem Ort, ^Herr Statthalter Jndice im Namen der Landschaft Bollenz begehrt. Da man keine daherigen Instructionshat, wird die Sache in den Abschied genommen. Ibiä. n. 218. Da bei Ablegnng der MalefizrechnungLandvogts Stultz sich etwelche Unordnung und überflüssige Kosten erzeigt haben, man aber vernahm, daßvon Seite früherer Landvögte ebenso geübt worden sei, so wird zwar auf Gefallen der Obern hin die Rechnung gutgeheißen, jedoch für die Zukunft folgende Ordnung gestellt: Von den Mälefizbnßcn in den VogtesBollenz und Riviera gehört der Obrigkeit vorab der dritte Theil, die andern zwei Dritthcile dein Landowund der Landschaft je zur Hälfte, woraus sie aber auch die Kosten zu bestreiten haben, gleich wie es in Aelenz Und den andern wälschen Vogteien gehalten wird. Auf nächste dreiörtische Confcrenz sodann soll inst»'»werden, damit man erläutere und verschreibe, was malefizisch sei und was nicht. Ferner wissen die Gesa»^"ihren Obern zu berichten wegen zwei Bnßenposten, die zwar dem Landvogt Leu gut gemacht, aber nichtRechnung gebracht worden sind. Ibiä. c>. 219. Anzug über eine neu projectirte Straße vom Corners^die Grafschaft Bellenz, namentlich im Interesse der Weinsänmer. (S. Absch. 670. n.).

1609.

Art. 220. In dem noch unausgetragenen Span zwischen denen von Lumino und Rnffle wegen ^Landmarchen und dem Weidgang, haben die nach Misox verordneten Gesandten, freilich unter Protest»^Seitens der Misoxer, Kundschaft eingenommen, wovon jedem Ort eine Abschrift zugestellt werden soll,da man bisher weder zu gütlichem noch rechtlichem Austrag hat gelangen können, so wird der Co »nim ^zu Vellenz beauftragt, die Unser» in ihrem Posseß, wenn sie dazu kommen, den Weidgang zu bennze»,schirmen. Dadurch hofft man beförderlich zu Erledigung des Auslands zu gelangen. Absch. 036. d- ^221. Da durch Nachlässigkeit der Unterthancn die Wnhren am Tessin sehr in Abgang kommen, so erh»die Landvögte zu Bellenz und auf der Riviera den Befehl, zu Herstellung derselben aufzufordern, »Rman sie in der Landschaften Kosten machen würde. Ibiä. a. 222. Der Commissär zu Bcllenz soll verscholl ^daß die Stadtgräben der Nothdurft nach verbessert werden, laut früherm Abschied. Ibiä. ä. 223- ^ ^nöthig ist, daß die Klöster zu Vellenz jährlich Rechnung ablegen,'was aber bisher nicht geschehen ist, so 'falls jedes Ort beförderlich seine Stimme nach Uri schiken, damit es dem Commissär den Befehl ertheile, ^zu Bereithaltung der Rechnungen zu ermahnen. Ibiä. e. 224. Uri beschwert sich wegen desseine Beisäßen, die hinter seinen Unterthanen zu Livinen und Ursern gesessen seien, zu Ablentschmüssen, und eine gleiche Beschwerde bringt Nidwalden für seine lieben Landlente ob dem Wald an.nicht weiß, inwiefern die Ablentscher zum Bezug dieses Zolles berechtiget sind, sollen sie nach Ablauf ^ligen Zeit in die Orte beschieden werden, damit man ihre etwaigen daherigen Privilegien untersuche»