Bellenz, Bolleitz und Rivieva. 16y(i.
iieregter Besaznng Houplüten zum andern Mal gethan", und wie man ihm und dem Grafen Borromeo ge-dankt hnbe, zu referiren wissen. Ibill. b. — 147. Das grobe Geschnz im großen Schloß zu Bellenz, das^»erschloß genannt, soll in gemeinen Kosten wiederum aufgestellt und also zngernstet werden, daß man es^ Zeiten der Noth wohl brauchen möge. Ferner sollen die Commissäre zu Bellenz fürderhin von jedemHundert Hölzer, welche durch den Tessin hinunter geflößt werden, 1 Sink zu der Schlösser Händen nehmen,"uch soll diese Ordnung in das rvthe Buch eingetragen werden. Wenn es gegenwärtig nöthig wäre, mag der^°uunissär mehr nehmen, „doch vmb ein zimblichen Pfennig bezahlen". Ibill. o. — 148. Die Justiz über^ Besazung in den Schlössern zu Bellenz soll nach Billigkeit und dem Rechte gemäß durch den Commissär'"'d zwei ans jedem Schloß geübt werden. Ibill. ll. — 149. In dem langgeschwebten, nnerörterten Landmar-^ustreit zwischen der Grafschaft Bcllenz und Nuffle wird Landammann Beßler in gemeinem Namen alsernannt und den Bündncrn um Bestimmung des Tages geschrieben. Ibill. g. — 159. Der Comissärzu Bellenz soll mit der Strafe fürfahren, die er wegen Abführen von Holz ans dem verbotenen Walde^ Etliche aus Bünden gelegt hat, doch soll er thun als ob es von ihm aus und nicht auf Geheiß der^gleiten geschehe, weil so die Bündner, wenn sie die Strafe nicht auf sich liegen lassen wollen, uns mit^ annehmen und sich selbst zu Actoren machen müssen, während wir dann den Obmann ernennen°"»en. Absch. 573. g.. — 151. Den Chorherren zu Bcllenz ist geschrieben, „wyll Herr Michael alba gestorben,ielbige Pflnndt dem Herrn Martin Ghiringhellcn, deß Prosper» Sohn, zustellend vndt vnß die teutsche^^ lerren Pfrnndt ledig stände zebesezen, die man vff erste glegcnheit mit einem gnugsamen versehen werde";ein^ ^ deutsche Pfrnndhans verkaufe und das Geld an Zins lege, woraus der Priester leicht
^ Herberge verzinsen könne. Ibill. b. — 152. Dem Ammann Beßler sollen die 30 Kronen Kosten vergütetdie er bei dem Augenschein der zwischen Bellenz und Rusfle streitigen Landmarche gehabt hat. Ibill. c. —' ^edes Ort soll seinen Theil der Kriegskosten und des Hauptmann Epps Ausgaben, die abgehört und^ lnßen worden sind, nach Uri schikcn, da die armen Soldaten dessen sehr bedürftig seien. Beide Postenbeiliegender Specification ans 614 Kr. 16 Schl. 2 Den., so daß es ans jedes Ort 204 Kr., ^ trifft („Rechnung der Liuiner Soldaten, so zu Brunnen verabscheidet in aller hl in die Schlößer^ ^z zeschikcn"). Ibill. ll. — 154. Jeder Gesandte weiß seinen Obern zu berichten was an sie gelangt ist wegenLezj ^ ^ Portnn, weil sie allen Orten gemein ist, wie auch wegen Erbesscrnng derselben, sammt der^ und Aufrichtung von Geschüz. Die andern beiden Orte sollen ihren Bescheid darüber, sowie bezüglich desugners Taglohn beförderlich nach Uri einberichtcn. Ibill. <z. — 155. Sobald der Ambassador Casale an-luzn ^ klagsweise geredet werden, es möchte ein Einsehen geschehen, „daß die Geltsorten der Be-
"3 ze Bellez nit so hoch in Bezalnng gelegt werden". Ibill. I. — 15k. Da geklagt worden, die Vereh-sy^ Zoll zu Bellenz sei in einem Jahr zwei Mal eingenommen worden, woraus Unordnung erfolgt,^ in de» Bellenzer Abschieden von 1592 bis 1594 ersehen, wo es fehle. Ibill. A. — 157. DieEpp Abhbcrg sollen das Volk in Bollenz auf erste Gelegenheit mustern und die Wehren, welcheUlli' für die Landschaft gekauft hat, taxiren. Ibill. b. — 158. Der Appellationstag soll fürderhin
^ nächsten Montag nach Martini abgehalten werden. Ibill. i. — 159. Der Landmarchenstreit mitB'dnern wird ans August nächsten Jahrs verschoben, wo dann wieder ein Augenschein stattfinden soll,de» Kenntniß gegeben wird. Ibill. Ii. — 169. Die beiden andern Orte fordern Uri den Zoll ab,
^ue Kanflente zu Bellenz eine Zeit her nicht entrichtet habe», was es in den Abschied nimmt, wie auch