IK4K Bettenz, Bollenz nnd Riviera. IK05.
natsfrist sotten sie in die Orte kommen, ihrer Gegenpartei davon Anzeige machen, das Statntenbuch mitiieh'men und um Erläuterung dieser spänigen Freiheiten anhalten, Ibid. e. — 133. Statthalter Boglion, der vo>»Landvogt in Bollenz wegen Verdacht, als habe er dem Statthalter Ganna nach dem Leben gestellt, gefa»isi"gesezt worden ist, wird liberirt. Ibid. d. — 134. Dem Commissär von Bettenz wird ausgetragen, denen »»»Ruffle, die ab der Bellenzermarche frevelhafter Weise Holz weggeführt haben, eine starke Buße auszulegendamit man mit ihnen über die Berichtigung der Märchen zum Rechten gelange und sie die AnsprechenIbid. e. — 135. Auf eingegangene Klagen über die Zoller zu Betteuz wird verfügt: Wenn ein Kaufmannder Waaren durchführt, dieses einem der Zotter anzeigt nnd den Zoll zu entrichten verspricht, so soll er u»dseine Waare von den andern Zollcrn nicht aufgehalten noch molestirt werden; zu Vermeidung von Unrichtigkeitwird man sich aber vereinbaren müßen, in Zukunft nur einen Zoller hier zu haben. Ibid. I. — 13k. An den C»>»'missär zu Bellenz wird die Weisung erlassen nicht zu gestatten, daß man den Säumern des Nachts die Port»"verschließe, damit diese nicht aufgehalten werden nnd Unkosten haben; wenn die Zoller Gefahr besorgen, M^"sie Wächter aufstellen, wie ihre Vorgänger auch g?than haben. Um ferner den groben Fürkauf mit Wein Z"verhüten, soll er das Verbot erlassen, daß ans einmal Niemand mehr als zwei Fäßer kaufen dürfe. Ibid. »137. Ein Anzug gegen die ungebührliche Freigebigkeit der Gesandten ans der Obrigkeit Sekel, wird in de»Abschied genommen. Ibid. k. — 138. Im Fall der Commissär beim Durchzug der Spanier die Verricht»»gen ihres Commissärs zu übernehmen wünscht, sott es dem Ambassador Casale zu wissen gethan werde»'damit er keinen andern verordne. Ibid. I. — 133. Der dem Carati von Bellenz ohne genügende Wii>tauferlegte „Bando" wird ihm erlassen; er und seine Gegenpartei werden an das Recht vor den Commissigewiesen. Ibid. m. — 14k. Dem Johann Baptista Schcgia aus Bellenz wird ans seine Bitte ein Fürsch^'^'an den Cardinal Vorromäns, Erzbischof in Mayland, bewilligt. Ibid. n. — 141. Ans den Bericht des Ges»»^von Nidwalden, was die Gesandten der „beiden obern" Bünde zu Baden vorgebracht haben, nnd nach Abhörung e»Schreibens des Landvogts von Bollenz, worin er meldet, daß seine Untcrthancn gar schlecht mit Harnisch und Wreu versehen seien, wird für nöthig erachtet, die Besaznng zu Bellenz zu verstärken und in einem unvorgreif» /Schreiben den Bündnern davon Kenntniß zu geben. Sobald ihm die Entschlüsse der beiden andern Orte »»^thcilt worden sind, soll Uri das Schreiben an die III Bünde erlassen. Absch. 568. n. — 142. Jeder Gesandtedie freundliche Vertröstung des Grafen de Fnentes in Betreff der Bezahlung der Soldaten der IIIBettenz seinen Herren und Obern mittheilen, darüber aber strenge Verschwiegenheit beobachtetIbid. k. — 143. Unterwaldcn wird seine aufgebotenen Kriegsleute sammt einem Hauptmann auch nach M ^schiken, wogegen die Liviner entlassen werden. Die schwyzerischen Gesandten wollen es an ihre Herren ^Obern bringen, ob sie „die Anzahl auch erfüllen" wollen. Und. e. — 144. Da die Bollenzer mitund Gewehr so schlecht versehen sind, wird Uri beauftragt, in der III Orte Namen an sie dasschreiben. Ibid. d. — 145. Die ans bewegenden Ursachen nach Bcllenz gelegte Besaznng soll bis ans ^ ^teres in gleicher Stärke daselbst verbleiben nnd sollen die Orte die nöthige Munition dahin schasse»- ,weil damit große Kosten erlaufen, soll mit dem spanischen Gesandten tractirt werden, damit der mahl»»Gubernator, Graf von Fnentes, im Namen des Königs von Spanien eine namhafte Steuer dazuund diese auch weiterhin contribuire, um so einen steten Znsaz daselbst zu erhalten. Ferner soll mit ih>»ein Quantum Korn und Reis fiir der Soldaten Proviant unterhandelt werden. Absch. 57k. n. - 1^6 ^ ^Gesandte wird seinen Herren das tröstliche Zuschreiben und Anerbieten des mayländischen Gnbernatw's, „