1638 Bellenz, Bollenz nnd Niviera. 1603. 1604.
200 Kronen Buße, nnd bei Schwyz den Anfang machen, gemäß Ordnung, nnd von da in die anderngehen. Idiä. i. — 110. Giovanni Baptista Maroggia ans Bellenz ist Schulden halber aus dem Land ge'gangen, seine Güter wurden von den Ansprechen, zu Händen gezogen und um ein Geringes hingegeben. D»Sache soll nun untersucht nnd nach Gebühr darin gehandelt werden. Idiä. k. — III. Dem Matteo Jud>^ans Bollenz, an welchen eine Zinsforderung von 44 Kronen gestellt wird, die von 200 Kronen herrüht^welche sein Bogt de Negri von Ritter Roll entlehnt hatte, die ihm aber nie zu Nuzen kamen, soll gegen dieseForderung Schuz gewährt werden. Idiä. I. — 112. Der Landvogt hatte die Hebamme Sara Beltramina i»6Gefängniß und an die Marter gethan nnd um 50 Kronen gestraft unter' dem Verdachte, sie sei an ei»^Kindes Tod die Schuld, das zweifach in, Mutterleib gelegen und todt zur Welt gekommen sei. Sie wM'^dann von den drei Orten liberirt, der Landvogt wollte es aber dabei nicht bewenden lassen. Das klagt d>eSara jezt, woraufhin die Liberation bestätiget nnd der Ankläger zu den Kosten vernrtheilt wird. Uri »in>>es in den Abschied. Idiä.. m. — 113. Landammann Beßler soll verschaffen, daß der um die AlPMM'^zwischen Semione und „Liegiutz" (Disentis? s. Art. 216) ergangene Spruch besiegelt und den drei Orte»aufgelaufenen Kosten bezahlt werden. Idiä. o. — 114. Dem Vogt Ackermann wird um seine Ansprache»Fürschreiben an den Landvogt in Vollenz vergünstiget. Idiä. p. — 115. Statthalter Ganna hat einenaus Bollenz auf der Niviera über Frieden heißen lügen; nun ersucht Landvogt Büeler, dem der Statth»^verschwägert ist, der Fall möchte durch den Landvogt in Bollenz bestraft werden, was zugelassen wird, °daß der Obrigkeit der dritte Theil der Buße zukomme. Idiä. g. — 116. Der Landschreibcr zu Bellenz ^alle Urtheile des Commissärs in ein besonderes Protokoll eintragen, damit man alle Urtheile dort finde, ^gegen soll der Commissär nebst den drei Verordneten ihm eine Taxe des Schreiberlohns machen, wie viel veinem Urtheil zu bezahlen sei. Idiä. r.
1604.
Art. 117. Am 9. October hat Lieutenant Josef von Uri als Gesandter ab der Jahrrechnung zu Bell^vor den gnädigen Herren Rechnung gestellt. Die Einnahmen gegen die Ausgaben verrechnet restiren Z» vden des obrigkeitlichen Sekels 450 Kronen weniger 37 Schilling. Bei Abnahme der Rechnung haben MHerren 2 Ducaten und 20 Schilling verzehrt. Dem Gesandten wurden als Reitlohn 12 Kronen entriBei diesem Anlaß wurde erkannt: 1. des Landschreibers Jahrlohn betreffend, der zu Goldkronen 9^^sollen fürderhin 2 Münzgulden für 1 Krone gerechnet werden; 2. „von wegen des Adscheids, so auch Ivermeldet, dz selbiges onch abgeschafft werde"; ebenso die Verehrung an die Geiger und andere „Kosten; 3. wegen Abschlag des Geldes soll in die Orte um Befehl auf den Appellationstag geschriebenAbsch. 538. — 118. Das Urtheil im Streit zwischen Hanptmann Johannes Abyberg von Schwyz n»d ^renz Arnoldo ans Bollenz, wohnhaft in Mayland, wird bestätiget, wonach sich ersterer für seine Ansp^'und die erlaufenen Kosten ans des leztern Gut bezahlt machen mag. Absch. 546. n. — 119. Dem ^schreiber Joder Christen zu Bellenz wird der Zoll daselbst, der ihm durch die Jahrrechnungsgesandteuliehen worden ist, belassen, gegen den Willen Uri's, das denselben seinestheils dem alten Zollerverliehen hatte. Idiä. d. — 120. Bezüglich der durch alt-Commissär Christen gethanen Confiscation vo»und Gut des wegen eines zu Mayland begangenen Todtschlags auf die Galeeren verurtheiltenMagorio, läßt man es bei dem Appellationsnrtheil zu Schwyz verbleiben. Idiä. o. — 121. Das Li'