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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1635
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Bellenz, Bollenz und Niviera. 1599. 1K35

Instructionen und nach Anhörung der Vorgeladenen, Vogt Bnstngcr, Statthalter della Sosta und Camollo,^'d der Handel in den Abschied genommen, in Erwägung, daß durch CamolloS Angaben nicht erwiesendaß della Sosta dießfalls Gemeinschaft mit dem Landvogt gehabt habe. Dem Landvogt wird das ernst-' ^ Mißfallen darüber ausgesprochen, daß er nur 50 Kronen verrechnet, während er nach seinem eigenenMndniß 100 Kronen von Camollo empfangen habe. Dem Camollo wird eine Frist von vierzehn Tagenbilligt, um die Beweise für seine Behauptung beizubringen. Absch. 386. n. 86. Ans den Anzug dessandten von Uri, daß Herr Angustin, deutscher Chorherr zu Bellenz, vom Vicar des Bischofs von Como^l»als unbilliger Weise tribulirt werde, indem Einer von Como, der für ihn gebürgt hatte, Augustinser verganten lassen wolle, wird erkannt, den Bischof von Como schriftlich zu ersuchen, er möchte denar davon abmahnen, indem man sonst darauf denken würde, das bischöfliche Einkommen zu Bcllenz indj/ den Bürgen daraus zu befriedigen, ferner dem Commissär die Weisung zugehen zu lassen,

^ Schuzung und Vergantung nicht zu gestatten und den Bürgen zu ermahnen, bis auf fernern Bescheid sichgedulden. IKicl. d. 87. Da man besorgt, es möchten die Unterthanen in der Grafschaft Bellenz denderb neuen, der sehr gut auszufallen verspricht, mischen und damit den leztern ver-

sch, ^ ^ird Schwyz beauftragt, dem Commissär anzubefehlen, bei seinem Eid noch vor der Weinlese mit^^lenten, Castellanen und Schloßknechten in alle Keller der ganzen Grafschaft sich zu verfügen, undIdig ""gelaufenen Wein finden, ihn auf die Erde laufen zu lassen, damit Niemand damit betrogen werde,rüiw ^ 88. Durch Erkanntniß der drei Orte war der Commnnität Bellcnz anbefohlen worden, eineande^ Stäre, Elle undBuggal" doppelt anzuschaffen und das eine Doppel beim Commissär, das

dürd^ ^ ^ ^drigkeit g" llri ö" hinterlegen. Da nun einzig der Bnggal noch nicht nach Uri gelangt ist,^l»nl den Rath geschrieben, er sott unverzüglich der Erkanntniß nachkommen. Ibiä. e. 89. Da diede» 5^ Vogtcien Bollenz und Niviera große Unkosten für Zehrnng der Kammer aufladen, weßwegen

de» z 'galten wenig Ertrag verbleibt, so wird der Antrag, dießfalls eine gute Reformation zu machen, inschied genommen. Daneben wird für gut erachtet, die Landschreiber, Dolmetscher und übrigen AmtleuteCr»? verpflichten, Alles, was verhandelt wird, in Treuen zu offenbaren. Ibiä. g. 96. Gegenwärtige^ter»^^ abgehalten, »in den schweren Handel mit Mntius Nnginelli, Chorherrn zu Bellenz, zu er«»Ait'' ^"-dieser Sache wegen als Kundschaften Citirten ab den Kosten zu verhelfen und auch den Herrnbeb (Eleutherius) zur Abgabe seiner Kundschaft zu vermögen. Da indeß die Instructionen ganz ungleich^oi»^ "^'den, so wird zuerst der Secretär des päpstlichen NnntinS, der ebenfalls mit Aufträgen hieherist, angehört. Er eröffnet, es sei des Nuntius ganz ernstliches Bitten und Begehren, diesen Handel,G ^ geistliche Personen betreffe, zur Erörterung ihm zu übergeben,vnd nit etwan die hendt an dend>irb ' beflecken vnd dardnrch in große sündt zu fallen". Dem nun vor die Siznng gestellten NnginelliÄra ^Mhalten, daß er als Sodomit, Spion und Meineidiger angeklagt sei, daher er sich über jeden PunktBezülsi'ch der Anklage auf Sodoiniterei antwortet er, daß durch die darüber aufgenommenen^"^en nicht erwiesen werde, daß er dieses Laster begangen habe, daß er aber, wenn er überwiesen<t>ix '' Gnade, sondern nach Verdienen gestraft zu werden begehre. Nach Ablesung der Proceßacten

"A»e^ ^lM>vart des Statthalters Gideon Stricker und Sebastian von Büren am 24. November aufgenom-»d ' verhöre sind dem Abschied beigelegt) finden die Gesandten, Nnginelli habe sich genugsam entschuldiget^ daher, weil er dieser Sache halber bisher unschuldig erfunden worden, davon gänzlich liberirt und