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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Bellenz, Bollenz und Niviera. 1598. 1599.

erlassene Spruch gänzlich bestätiget. Was die Parteien außer diesem Spruche noch miteinander zu schaffthaben, das soll Commissär Biieler mit noch zwei unparteiischen Männern endgültig ausmachen. Ibiä. i- ^76. Die durch die Gesandten am 26. September lezthin erlassenen Urtheile in Sachen 1. des Augustin B»^und Statthalter Martin della Sosta, 2. des Augustin Bullet und Peter Anton Beltram werden bestätigtIbiä. k. - - 77. Commissär Bugli verantwortet sich wegen der noch nicht eingelieferten Malefizbnßen undwegen des den Bacciochi zn drei verschiedenen Malen ertheilten Geleits. Ibiä. I. 78. Wenn die dein Co»''missär Bugli noch ausstehenden zwei Bnßenposten von den Betreffenden nicht entrichtet werden wollen, i»^er diese in die Orte citiren. Ibiä. in.

1599.

Art. 79. Der Antrag Unterwaldens, der vielfältigen Zwistigkeiten wegen zwischen einzelnen Bellenzer»das Tragen aller verbotenen Wehren auf's Nene zn verbieten, abgesehen von den von Einzelnen ausgebrachte»Licenzen, wird von Uri gutgeheißen, von Schwyz in den Abschied genommen. Absch. 373. b. 86. M»^Rnginelli ist sodomitischer Sachen wegen auf diesen Tag citirt worden, neben ihm Andere von BellenzZeugen, unter leztern der Geistliche Eleutherius Mollo. Dieser weigert sich Kundschaft zu geben, weil edadurch bei der geistlichen Obrigkeit in die äußerste Ungnade fallen, aller priesterlichen Würden entsezt »in lange Gefangenschaft kommen würde, und bittet flehentlich, ihn dessen zn entlassen. Auf erneuerte Mah»^will er sich endlich unter der Bedingung dazu verstehen, daß man ihm entweder von der geistlichen Obr>9Licenz auswirke, oder aber den Schuz der hohen Obrigkeit gegen alle Folgen zusichere. Dieses wird inAbschied genommen; jedes Ort soll seinen Entschluß darüber nach Uri schiken, inzwischen sollen Mollo"die Rnginelli in Altorf verbleiben. Die weltlichen Zeugen werden abgehört. Bezüglich der falschen Kundswdes Trajan Rnginelli soll man mit Beförderung sich entschließen. Ibiä. e. 81. Da viel Kohlen durch Bel^'in's Mayländische ausgeführt werden, ohne den Zoll zn entrichten, wird dem Zoller zn Bellenz beföhle», ^Zoll zn Händen der Kammer zu beziehen und darüber Rechnung abzulegen. Auch wird dem Commissä»Weisung ertheilt, die Verordneten mit Ernst zu ermahnen, daß sie auf Bartholvmäi über den Holzzoll " ^lich Rechnung geben. Absch. 375. b. 82. Dem Commissär wird ernstlich anbefohlen, in'sgeheim 9^Mutius Rnginelli, welcher angeklagt ist, die Herren Eleutherius (Mollo) und Alexander Somazzo d»fleischliche Werke wider die Natur angetastet zu haben, zn inqniriren und je nach Befinden mit deinvorzugehen. Ibiä. c. 83. Die Beschwerde des Minoja von Bollenz, Factors des Landammanns Lussbjünger«, daß ihm, wenn er seiner Hantierung gemäß Anken und Käse nach Mayland spedire, seit e» .Zeit in Bellenz der Zoll abgefordert werde, obschon er ein Bollenzer sei, wird instrucmänm 9»»"""^Ibiä. ä. 84. Die durch die Landsgemeinde erfolgte Wahl des Sohnes des Vogts Christen vonznm Landschreiber von Vellenz erregt bei den beiden andern Orten das Bedenken, es möchte durch ei» ^Borgehen der Kammer Abbruch geschehen, weßhalb die Sache in den Abschied genommen wird. Ibiä>85. Dieser Tage ist Martin della Sosta, alt-Statthalter auf der Niviera, gegen Martin Camollo im ^ ^gestanden wegen einer dem leztern unter Vogt Bnsinger auferlegten Strafe von 105 Kronen, von de» ^nur 50 Kronen in Rechnung gestellt worden sind. Nun ist man zusammen gekommen, um in Erfab»»"^^bringen, ob Vogt Bnsinger oder seine Amtleute den Fehler verschuldet haben, und um für die Znk»»^ ^nung zu treffen, daß den hohen Obrigkeiten nichts mehr Hinterhalten werde. Nach gegenseitiger Erw!