1,632 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1595. 1599. 1597.
versichert, es würde des Lohnes wegen Niemand beschwert, sondern, was freiwillig verabfolgt würde, M»Gottesdienst der Bruderschaft verwendet werden. Wird in den Abschied genommen. Ibiä. I. — 56.Anhörung der Rechtfertigung des Commissärs Horat über einen beanstandeten Rechnungsposten wegenBanditen, erklärt man sich befriedigt. Da aber aus seiner Jahresrechnung sich ergibt, daß er mit Etlichenm seine zwei Theile gethädiget, .den obrigkeitlichen dritten Theil aber ausgelassen hat, was mit der Zeit böseConseqnenzen nach sich ziehen würde, wird ihm aufgetragen, diesen nachträglich zu der Kammer Händenzuziehen. Dabei wird auch erkannt, es sollen diejenigen, welche mit ihm sich abgefunden haben, das Übr>^zu geben auch schuldig sein. Ibiä. m. — 51. Die Gesandten von Uri meinen, das Siegelgeld auf denrechnungen in den drei Vogteien sollte billiger Weise den Gesandten gehören und der Commissär nicht dasRecht haben, Appellationen zu siegeln, besonders wenn seine eigenen Urtheile umgestürzt werden. Dadarüber nicht instruirt ist, wird der Antrag in den Abschied genommen. Ibiä. p. — 52. Den Gesandtenkünftige Illörtische Conferenz sollen in Betreff des von Hauptmann Maderan begehrten Bergwerks bei VollesVollmachten mitgegeben werden. Uri und Unterwalden haben bereits zugestimmt und erwarten, daßSchwyz es thnn werde. Absch. 281. b. — 53. Über die Frage, wer die Appellationen zu Bellenz zuhabe, soll auf nächste Conferenz instruirt werden. Ibiä. e. - 54. Uri soll dem Commissär zu Bellenz lNWeisung zugehen lassen, daß bis auf Bartholomänstag die Straßen und die Portnn nach Weisung volle»werden. Ibiä. I. — 55. Anzeige an die III Orte, daß die XII Orte ihr in Bellenz befindliches GeschOunterhalten helfen wollen, wenn die III Orte es nach Jrnis stellen. (S. Vier ennetb. Vogt, überh., Art. 2Absch. 283. q. — 56. Der abermalige Anzug der Gesandten von Uri, daß das Siegelgeld ans derrechnung zu Bellenz billiger Weise ihnen zukomme, weil sie in allen vorkommenden Sachen mehr alsübrigen Gesandten bemüht werden, wird aä iimtruenäum genommen. Absch. 287. ä. — 57- Die schwyzaA!^Gesandten haben in Betreff des von Hauptmann Maderan begehrten Erzbergwerks in Bollenz keine ^struction, wollen aber darüber an ihre Herren und Obern referiren und hoffen, dieselben werden sich vonandern OrteK nicht söndern. Ibiä. <z. — 58. Der Anzug, daß einige Kauflcute den Zoll zu Bellenz zu ^sich weigern und daß derselbe auf ein Jahr oder mehr verliehen werden sollte, wird, da die GesandtenUri und Unterwalden darüber ohne Vollmachten sind, nä iimtruenäum genommen. Ibiä. i.
1596.
Art. 59. Beschluß über Erbauung einer Straße über den Mont Kenel. (S. Vogtei Luggarus, Art. ^Absch. 307. 7.
Art. 69. Vogt Gehrig gibt Rechnung über die an der Straße über den Monte Cenere (Mont ^verbauten, von Hauptmann Epp entlehnten 500 Gulden. Die Rechnung wird genehmiget. Das Geldvon den anstoßenden Gütern zurükvergütet werden. Absch. 343. u. — 61. Es wird erkannt, Statthalter(Tedesco) sammt dem Commissär Bugli soll jedem Gesandten 2 Kronen und dem Landweibel undschreiber zu Unterwalden jedem 1 Krone an die Kosten erlegen, thut 10 Kronen. Ibiä. b. — 62. Dein ne»^ErzPriester zu Bellenz wird ein Fürschreiben an Commissär und Capitel zu Vellenz vergünstiget, daß ^ErzPriester „Tureselle" (Torricella) einsezen, doch hat Uri die Copie des Fürschreibens in den Absch'^