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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Bellenz, Bollenz und Riviera. 1592. 1594. 1595.

weil es die Sache, die das ganze Land betrifft, zuvor an die Gemeinde bringen muß. Ikicl. cl. 30. War-nung an Jedermann, ohne einen Gesundheitsschein in das Hcrzvgthum Mahland zu reisen. (S. Ikicl. i.).

1594.

Art. 31. Jedes Ort soll seine Gesandten auf künftige Jahrrcchnung zu Bcllenz beauftragen sich zukundigen, wer die Verpflichtung habe, das Hans des deutschen Chorherr» zu erbauen, und die Betreffend^dazu anzuhalten. Absch. 257. ä. 32. Jnstandstellung der Gcschüze zu Bellcnz. (S. vier cnnetb. Bogt, über-Haupt, Art. 211.). Absch. 262. r. 33. Verhandlung in Betreff des von dem spanischen Ambassador begehtDurchpasses für 4000 Landsknechte durch das Gebiet der III Orte. (S. Absch. 263. n.). 34. Anzeige d^Erzbischofs von Mayland, daß er nächstens die Visitation beginnen werde. (S. Ikicl. k.). 35. Auf ^Beschwerde von Schwyz, daß beim Zoll zu Bellenz nicht ein Ort wie das andere gehalten werde, wirdabschiedet, daß noch dieses Jahr den Gesandten auf die Jahrrcchnung zu Bellcnz der Befehl soll geg^'werden, anzuordnen, daß fortan Jedermann den Zoll entrichte. Absch. 266. n. 36. Ans künftiger Ia^'rechnung sollen die Gesandten sich von der Cvmmunität zu Bellenz ihre Briefe in Betreff des Holzzolls u>der Criminalbnßen vorlegen lassen und Abschriften davon an ihre Herren und Obern bringen. Ikicl. k>37. Ilri und Unterwalden begehren, daß auch Schwyz dem Anton Taragnola bezüglich seiner Schmiede >»Rüksicht auf seine Armnth willfahre. Ikicl. e. 38. Ilri soll nach Lncern berichten, wie die Verordnebezüglich der Pest und Sicherung der Pässe in den von den III Orten regierten ennetbirgischen Bog^gehalten werde. Absch. 270. k.

1595.

Art. 39. Ammann Christen, iin Namen des Ursernthals, und Fähnrich Balthasar Biicl, Namens ^Landschaft Livinen, führen Beschwerde, daß die von Bellenz kürzlich die Brcnten, Ellen, Stären und Gaw>kleiner und leichter gemacht haben, was nicht nur ihren Thalschaftcn, sondern auch den drei Orten zuNachtheil gereiche. Dieses eigenmächtige Vorgehen der Bellcnzer, ohne die hohe Obrigkeit zu begrüßen,mit großem Mißfallen vernommen, iveßhalb Uri den Commissär mit allem Ernst ermahnen soll, daß ^Bellcnzer anhalte, Alles wieder im alten Maß und Gewicht ausznmesscn und zu wägen, und auch den iw ^Messern anbefehle, im alten Lohn zu messen; ebenso soll er denjenigen, welche durch die Neuerung bell' -worden sind, zur Entschädigung verhelfe». Dem Landschreibcr Grüninger, welcher anderer Geschäfte ^ ^nächster Tage nach Bellcnz reiten wird, wird aufgetragen, mit dem Commissär über de» Sachverhalt sgenau zu informiren, beförderlichen Bericht einzusenden und die als fehlbar Befundenen auf Anfang N ^zur Verantwortung in die Orte zu citiren. Absch. 273. n. 40. Die von Bollenz führen Klage, ^Landschaft, ungeachtet kein Ort mehr mit dem Prüften der Pestilenz behaftet sei, von den Bellenzern ^ >und daß sie auf ihre Reklamation an das Tribunal in Mayland gewiesen worden seien. Ans dieses wird er ^Uri soll dem Commissär von Bellenz befehlen, den zwischen den Eidgenossen und den mayländischcnaufgerichteten Artikeln nachzukommen, gemäß welchen eine Gegend nur dannverbanditet" werden könne, ^sich an mehreren Orten derselben die Pestilenz zeige; und weil sichern Nachrichten zufolge die von ^ .sowohl als die von Rivieva vom Prüften gänzlich befreit sind, so wird den Regenten und Deputaten z» »intimirt, denen von Bollenz und Niviera freien Wandel und Paß durch und in die Stadt und Gral