Bellenz, Bollenz und Riviera. 1588. 1589. 1591. 1592. «K29
^sses des Hector Bnrgo wird dem Commissär aufgetragen, alle Schulden und Gegenschulden desselben zu^Zeichnen, einen öffentlichen Nuf zu thnn und inzwischen den Auffall nicht geschehen zu lassen, damit sichjemand zu beklagen habe. Ibiä. i. — 18. Ein Arreststreit des Bernhard Menig, Notar zu Ossogna in derWiera, gegen die Erben des Franz Job von Luggarus, wird in den Abschied genommen. Absch. 78. u. —- Coinniissär Kaspar Lnssi berichtet, daß Johann Maria dell Pitzen, den er gemäß Übung mit Zustimmung^ Dreigeschworncn in die Portnn habe in VerHaft sezen und an Händen und Füßen in Eisen legen lassen,^ dem Gefängniß entkommen sei, und bittet um Weisung, ob er mit der Sache fürfahren solle oder nicht.." die Gesandten darüber nicht instrnirt sind, werden die Gesandten Nidwaldens ersucht, die Sache ihre»' ^'en nnd Obern vorzubringen. Nach Verhörnng der Proceßacten entschließen sich diese dahin, der Com-^!iär sog pon Pitzen nnd dessen Frau durch einen öffentlichen Ruf citiren lassen nnd mit dem Rechten für-"wen. EMnlltniß sollen die schwyzerischen Gesandten ihrer Obrigkeit mittheilen, welche dann ihrer-
ihr Gutdünken nach llri schiken soll, damit dieses in der III Orte Namen dem Commissär antworte,"bsch. 79.
158S.
Art. 2V. Weisung an die Landvögte zu Rüstungen. (S. Absch. 97. a.).
1591.
Art. 21. Landvogt Gehrig meldet, daß viele Personen in Bellenz im Verdacht der Hexerei stehen, und, man möchte die von ihm aus Auftrag der III Orte aufgenommenen Kundschaften verhören und ihm^gliche Weisungen ertheilen. zM-d in den Abschied genommen. Absch. 177. b. — 22. Ein Anzug in Betreff^ Mißhandlungen des Priesters Anton Carletti von Ginbiasco, wird wegen Mangel an Instruction inz^^chied gcnvmnien. Ibiä. e. — 23. In Betreff der Ansicht der Misoxer, daß sie nicht schuldig seien ingeben, wird dem Zoller die Weisung ertheilt, von denselben wie von Alters her den^i<I ^ ^^iehen; hat sich dessen Jemand zu beschweren, so wird man ihm das Recht nicht vorenthalten.^ 24. Da der Handel in Betreff des Vincenz Scherer und seines Bruders aus Bollenz wichtig
^ bleiben, daß derselbe von Ort zu Ort verhört und, wer Unrecht hat, bestraftode/" ^ ^ Beschwerde Etlicher von Uri, Ursern nnd Livinen, daß man ihnen seit drei
öier Jahre,, px,, Zoll von ihren? Vieh abverlange, >vas früher nicht geschehen sei, wird aä rokerenäum^ v>l?n,e„ IM. i Beschwerde der Bundesgenossen des Obern Bundes über den Zoll zu Ablensch
»>!,^^ weil man darüber nicht instrnirt ist, in den Abschied genommen. Inzwischen soll ihnen freundlichwerden, wie dieser Zoll entstanden sei, mit der Anzeige, daß man Niemanden das Recht vorent-werde. Ibiä. F.
1592.
- Dw Thäler Ursern nnd Livinen werden von den? Zoll zu Bellenz freigesprochen. (S. Absch. 208.).
s?. ^ Maßnahmen der regierenden Orte zu Abschaffung des Fürkaufs in Korn und Wein. (S. Absch. 221.— 29. Bezüglich des Zolls zu Bellen; kann Uri für dießmal keinen schließlichen Bescheid geben,