Mainthal. 1621
^ Buße von 50» Silberkrvnen, welche alt-Landvogt P. von Wattenwyl dem Jakob Groß zu LuggarusZerlegt hatte und die auf der Jahrrechnnng moderirt worden war, wird wieder aufrecht erkannt. Dabei^ Groß laut Auftrag vom Landvogt von Baden in Berhaft gesezt, um ihn über andere Sachen, z. B.Welche Gesandten von ihm Geld angenommen haben, mit allem Ernst zu ingniriren. Absch. 577. g. — 397.^ Das Gesuch von Glarus, man mochte einem gewissen Maurer aus dem Mainthal, Bernhard genannt,^ biegen angeschuldigtem Meineid um 20 Kronen gebüßt, später aber für unschuldig erfunden worden sei.Zu der Kammer Händen verrechneten zwei Drittheile der Buße zurükerstatten, da auch der damalige Land-^ Petermann von Wattenwyl seinen Drittheil gutwillig bereits zurükgegeben habe, wird in den Abschied^bvinmeu. Absch. 618. n. — 398. (1607). Hans Trinkler von Ägeri meldet, daß Jakob Gufer und Hansbsrank von Pratv als Urheber eines Rechtshandels wider die von Sonvico um eine bedeutende Summe^'uft worden seien und daß die Gesandten ohne nähern Untersuch die Erkauntniß des Landvogts bestätigt^ ! nun bitten aber die Beklagten um einen Untersuch, indem sie beweisen können, daß sie auf Geheiß derLeinde gehandelt haben. Wird in den Abschied genommen. Ibid. p. — 399. (1609). Der Landvogt begehrty über sein Verhalten gegen Hans Philippon, der ungeachtet des Friedens zwei Personen schwer ver-ludet hat ^ ^ Abschied genommen. Jedes Ort soll seinem Gesandten über das Gebirg Boll-) geben, dem Landvogt Beistand zu thun und mit den sieben Mitrichtern wegen ihres Fehlers mit Ber-
^l"g der Knndschaften wider die Statuten mit allem Ernst zu reden. Absch. 689. Ii. — 499. (1611). Demob Beltram, dessen Vater vor fünfzehn Jahren vom Landeshauptmann umgebracht worden ist, ertheilenpart^ ^tholischen Orte auf sein Anhalten einen Schein, daß er ans künftiger Jahrrechnung seine Gegen-^ Rechtlich belangen möge; über diesen Gegenstand sollen dann die Gesandten instruirt werden. Absch. 771. r.cv(1611). Wilhelm Groß von Cavergno, der seit einiger Zeit den Meister Mariano Bergamosco undP^lipp Mandello von Canobbio „vnder dem schyn etwas nachzug Holtz Honwens" in den Orten um-^^°gru hat, wird nun in VerHaft gesezt, damit er, wenn er nicht innert Monatsfrist die beiden bezahlenNi l ^"lgschaft leisten würde, ans der ganzen Eidgenossenschaft verbannt werde; nin ihm für die Zukunft die492 ^ ^ fernerem Trölen zu benehmen, werden seine Schriften in der Kanzlei aufbewahrt. Absch. 777. a. —aus ^12). GZ j^er Gesandte seinen Obern zu berichten die Beschaffenheit des durch Hans LassenTeltl'^ ^linthal an Kanfmannsgütern begangenen Diebstahls, da sein Proceß lauter erzeigt, daß nicht alleinkill ^"lwrn auch Geistliche im Mainthal dabei bctheiligt sind, welche nun ungestraft bleiben. Deßwegenreckt ^ ^flk" siebenörtischen Tag den Anzug machen, daß die Fehlenden vor uns citirt und be-lstl ^ werden, mit Androhung der Stillestellnng im Amt, falls sie ausbleiben. Abschs 786. g'. — 493. (1612).^ ' ,^>vyz und Nidwalden wollen ihren Gesandten ans die nächste Vörtische Conferenz Befehl ertheilen, daß^hauptinann wegen der gestohlenen Waarenballen, wobei er auch interessirt sein soll, zur Verant-
i>e„ l>ie regierenden Orte citirt »verde. Absch. 788. d. — 494. (1612). Jnstructionsertheilung auf
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-v. ^flrt sei« soll. (S. Lanis, Art. 400). Absd). 790. u. — 495. (1612). Auf das von Uri vorgebrad)te
en Tag in Gersau in Betreff der gestohlenen Waarenballen, wobei Landeshauptmann Franzoni„ in soll. (S. Lanis, Art. 400). Absch. 790. u. - 495. (1612). Auf das von Uri vorgebrachte
kcuii, wegen des gefangenen Mainthalers und des gestohlenen Ballen Tuch, wobei der Landcshanpt-
der 9 P^ainthal auch interessirt sei, ist rathsam gefunden, die bestohlenen Kaufleute sollen bewirken, daßgefz ^h^ptmaun nad) Uri, wo der Gefangene ist, citirt werde. Wollte er nicht erscheinen, so wäre ereinzubringen und seine Güter zu der Kammer Händen zu coufisciren. Absch. 793. k. — 496. (1612).