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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1611
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LuggaruS. 1611

ü^er«. Msch. Z90. x, Zjz (1599). Landammann Lussi, der ältere, läßt das Gesuch vorbringen, die VIItischen Orte möchten ihm eine Vollmacht zustellen, daß er das Kapuzincrkloster zu Luggarns bauen dürfe;0"" dann die von Luggarns das Material auf die Baustelle führen und jedes Ort noch 10 Kronen zu den^sich^m 49 Kronen beitrage, so wolle er das Übrige ergänzen und das Gotteshaus erbauen lassen. Es^ ihm bewilligt, das Kloster zu bauen, jedoch will man keine fernem Kosten dadurch haben; statt der 10von jedem Ort sollen ihm die von Lnggarus 100 Kronen geben. Absch. 391. i. 313. (1600). Die0, welche die 40 Kronen Beisteuer an den Bau des Kapnzinerklosters zu Lnggarus noch nicht bezahltk"' werden erinnert, selbe dem Landammann Lnssi, dem jüngern, zuzustellen, zudem werden über den Be-">> des Baues die »öthigen Weisungen ertheilt. (S. Absch. 398. ct.). 314. (1600). Auf eine Anzeige des" mninanns Jmhof, daß die von Luggarns den Bau des Kapnzinerklosters zu hintertreiben suchen, wird an^' geschrieben, sie sollen den Bau noch vor der Jahrrcchnung beginnen, bei 500 Kronen Buße. Absch. 408. <z.^15. (1600). Da man vernommen hat, daß troz der wiederholten ernstlichen Schreiben der Bau des^ "Merklosters noch nicht begonnen Habe, so sollen die Gesandten auf die ennetbirgischen Jahrrcchnungen^'mragt werden, mit den Baumeistern den Plaz zu bestimmen und für den Beginn des Baues zu sorgen,welche die versprochene Beisteuer noch nicht bezahlt haben, sollen es auf der Jahrrechnungstagsazung^2' 1. 31k. (1600). Für das zu erbauende Kapuzinerkloster wird der Plaz. " ^"""ciata neben dem Palast des Landeshauptmanns Mürdi als.,der geeignetste erachtet und gleichzeitigdaß die Commnnität und die dazn gehörenden Freidörfer bei 500 Kronen Buße die »öthigen Bau-""s führen sollen, damit der Bau bis Martini unter Dach sei, auch soll die alte Be-

y,, ^"chu»g hinsichtlich der Messe, Predigt, Vesperzeit, Betcnläuten, Christenlehre u. A. m. erneuert werden.

Die Gesandten der VII katholischen Orte sollen an ihre Obern berichten, wieq> "^"Ziskaner allhier einOrgano" in ihrer Kirche zu bauen vorhaben, wozu sie wegen Armuth um eine^uchcn. Absch. 662. e. 318. (16<)8). Auf ein bezügliches Gesuch der Chorherren zu St. Victor'h>ie>, ^ katholischen Orte dem Landvogt den Auftrag, die Briefe der Chorherren in Betreff einigerlttich ^"enthaltener Zinse, Zehnten und Gefälle zu untersuchen und ihnen zum Rechten zu verhelfen, sowiesorge», daß die Mängel ihrer Kirche nach den Anordnungen des Bischofs von Como beseitigtÜw (^09). Vor einigen Jahren noch haben die acht Orte den Predigern zu

s° bstt ^elich auf der Jahrrechnung 24 Kronen verabreicht. Da dieses seit einiger Zeit unterblieben ist,In s/" ^ Väter des Barfüßerklosters schriftlich und mündlich, ihnen diese Beisteuer wieder zu geben.^ "öksichtigung ihres priesterlichen Eifers und Wohlverhaltens werden ihnen für dieses Jahr die 24"v»W "rabfolgt, das Begehren um Nachzahlung für die lcztcn Jahre dagegen wird in den Abschied ge-brin ^ ^"deß wird doch für rathsam erachtet, vor einer Beschlußfassung die Sache an die Obern zu^ üe», darüber in den Instructionen nichts enthalten ist. Absch. 699. e. 32k. (1609). Jedes derfiißx .^°^schen Orte gibt den Kapuzinern 8 Kronen. Ibicl. g. 321. (1613). An den neuen Bau des Bar-^elcl/ ^ ^ katholischen Orte je 15 Kronen (zu 24 guten Bazen), die evangelischen Orte aber,8zg^^oßfalls nicht instruirt sind, nehinen den Gegenstand in empfehlendem Sinne in den Abschied. Absch.

^ (1615). Nachdem die Gesandten den angefangenen Bau des Barfüßerklosters zu Lnggarusk>eil ^ gefunden haben, daß es Schade wäre, wenn er nicht zu Ende geführt werden könnte, besondersä" Zeit der Jahrrechnung der eine oder der andere der Gesandten dort zu logiren Gelegenheit hätte,