LuggaruS. 1611
ü^er«. Msch. Z90. x, Zjz (1599). Landammann Lussi, der ältere, läßt das Gesuch vorbringen, die VIItischen Orte möchten ihm eine Vollmacht zustellen, daß er das Kapuzincrkloster zu Luggarns bauen dürfe;0"" dann die von Luggarns das Material auf die Baustelle führen und jedes Ort noch 10 Kronen zu den^sich^m 49 Kronen beitrage, so wolle er das Übrige ergänzen und das Gotteshaus erbauen lassen. Es^ ihm bewilligt, das Kloster zu bauen, jedoch will man keine fernem Kosten dadurch haben; statt der 10von jedem Ort sollen ihm die von Lnggarus 100 Kronen geben. Absch. 391. i. — 313. (1600). Die0, welche die 40 Kronen Beisteuer an den Bau des Kapnzinerklosters zu Lnggarus noch nicht bezahltk"' werden erinnert, selbe dem Landammann Lnssi, dem jüngern, zuzustellen, zudem werden über den Be-">> des Baues die »öthigen Weisungen ertheilt. (S. Absch. 398. ct.). — 314. (1600). Auf eine Anzeige des" mninanns Jmhof, daß die von Luggarns den Bau des Kapnzinerklosters zu hintertreiben suchen, wird an^' geschrieben, sie sollen den Bau noch vor der Jahrrcchnung beginnen, bei 500 Kronen Buße. Absch. 408. <z.^15. (1600). Da man vernommen hat, daß troz der wiederholten ernstlichen Schreiben der Bau des^ "Merklosters noch nicht begonnen Habe, so sollen die Gesandten auf die ennetbirgischen Jahrrcchnungen^'mragt werden, mit den Baumeistern den Plaz zu bestimmen und für den Beginn des Baues zu sorgen,welche die versprochene Beisteuer noch nicht bezahlt haben, sollen es auf der Jahrrechnungstagsazung^2' 1. 31k. (1600). Für das zu erbauende Kapuzinerkloster wird der Plaz. " ^"""ciata neben dem Palast des Landeshauptmanns Mürdi als.,der geeignetste erachtet und gleichzeitigdaß die Commnnität und die dazn gehörenden Freidörfer bei 500 Kronen Buße die »öthigen Bau-""s führen sollen, damit der Bau bis Martini unter Dach sei, auch soll die alte Be-
y,, ^"chu»g hinsichtlich der Messe, Predigt, Vesperzeit, Betcnläuten, Christenlehre u. A. m. erneuert werden.
Die Gesandten der VII katholischen Orte sollen an ihre Obern berichten, wieq> "^"Ziskaner allhier ein „Organo" in ihrer Kirche zu bauen vorhaben, wozu sie wegen Armuth um eine^uchcn. Absch. 662. e. — 318. (16<)8). Auf ein bezügliches Gesuch der Chorherren zu St. Victor'h>ie>, ^ katholischen Orte dem Landvogt den Auftrag, die Briefe der Chorherren in Betreff einigerlttich ^"enthaltener Zinse, Zehnten und Gefälle zu untersuchen und ihnen zum Rechten zu verhelfen, sowiesorge», daß die Mängel ihrer Kirche nach den Anordnungen des Bischofs von Como beseitigtÜw (^09). Vor einigen Jahren noch haben die acht Orte den Predigern zu
s° bstt ^elich auf der Jahrrechnung 24 Kronen verabreicht. Da dieses seit einiger Zeit unterblieben ist,In s/" ^ Väter des Barfüßerklosters schriftlich und mündlich, ihnen diese Beisteuer wieder zu geben.^ "öksichtigung ihres priesterlichen Eifers und Wohlverhaltens werden ihnen für dieses Jahr die 24"v»W "rabfolgt, das Begehren um Nachzahlung für die lcztcn Jahre dagegen wird in den Abschied ge-brin ^ ^"deß wird doch für rathsam erachtet, vor einer Beschlußfassung die Sache an die Obern zu^ üe», darüber in den Instructionen nichts enthalten ist. Absch. 699. e. — 32k. (1609). Jedes derfiißx .^°^schen Orte gibt den Kapuzinern 8 Kronen. Ibicl. g. — 321. (1613). An den neuen Bau des Bar-^elcl/ ^ ^ katholischen Orte je 15 Kronen (zu 24 guten Bazen), die evangelischen Orte aber,8zg^^oßfalls nicht instruirt sind, nehinen den Gegenstand in empfehlendem Sinne in den Abschied. Absch.
^ (1615). Nachdem die Gesandten den angefangenen Bau des Barfüßerklosters zu Lnggarusk>eil ^ gefunden haben, daß es Schade wäre, wenn er nicht zu Ende geführt werden könnte, besondersä" Zeit der Jahrrechnung der eine oder der andere der Gesandten dort zu logiren Gelegenheit hätte,