1612
Luggarus.
nehmen die katholischen Orte dieses in ihren Abschied, damit ihre Ober», wenn die Väter um eine Sle»^anhalten, ihnen dazu verhelfen. Absch. 896. u.
11. Collegium zu Ascona.
Art. 323. (1614). Gemäß Instruction hätte dein Collegium zu Ascona die Rechnung abgenommen wer'den sollen. Da man aber aus verschiedenen Ursachen, namentlich weil dessen Einkommen in Rom liegt, diesesnicht ausführen kann, wird dem Landvogt und den Landschreibern aufgetragen, mit dem Protectvr des Co^giums, Cardinal Borromäns, der nächstens nach Ascona kommen soll, darüber zu tractiren, damit die Ab-nähme der Rechnung ohne des Collcgiums Nachtheil vorgenommen werde. Absch. 868. o. — 324. (161^'Da das Collegium zu Ascona nun hergestellt lind mit ziemlichem Einkommen für einige Cleriker versehen isbwird beantragt, dasselbe „zu vferbuwung der eydtgnossischen Jugent" den Jesuiten zu übergeben, was d>N'Vermittlung des Nuntins und des Cardinals Farnese beim Papst ausgewirkt werden möchte. Absch. 967-— 325. (1617). Es wird die Einwilligung ertheilt, das Collegium zu Ascona den Jesuiten zu übergeben n»eine Schule zur Unterweisung der eidgenössischen Jugend dort zu errichten. Die deßhalb nöthigen Schreisan den Papst und die Cardinäle werden erlassen und dem Oberst von Beroldingcn wird Auftrag und ^macht gegeben, die Beförderung der Sache zu betreiben. Absch. 969. ö.
12. Verschiede,»es.
Art. 326. (1587). Auf seine Bitte werden dem Landschreiber 48 Kronen für der XII Orte Ehre"Wappen in seine Fenster geschenkt. Absch. 22. e. — 327. (1588). An die von Luggarus wird geschrieben nBetreff der von ihnen aufgestellten „guten christlichen Ordnung". Absch. 53. I. — 328. (1592). Das A"suchen des Fiscals Carlo „Markaschinen" (Marcacci) um der XII Orte Ehrenwappen in sein neues Hn"zu Luggarus, wird ucl iustruonclmn genommen. Absch. 212. cl. — 329. (1599). Dem Rechberger von ^wird bezüglich des versprochenen „Spächgelts" eine Empfehlung an die Landschaft Luggarus ausgestellt, asoll sich Schultheiß Pfysfer für denselben nochmals beim Ambassador Casale verwenden. Absch. 389. p-339. (1601). Da in der Gemeinde Minusio seit einigen Jahren große Uneinigkeit herrscht und man gef""hat, daß Johann del Picino sammt sechs Anwälten ans ein falsches Syndicat sich stüzen und täglichSummen der Gemeinde aufladen, so wird die Rechnung des gewesenen Konsuls Filipelen bestätigt, die Anaber werden in die Kosten verfällt. Absch. 434. Ii. — 331. (1604). Dem Gesuch des LandschreibersLussi um Fenster mit der Orte Wappen in sein neues Haus, wird auf höhere Genehmigung hin entsprachAbsch. 534. e. — 332. (1607). Das Gesuch der Gemeinde Cugnasco um eine Beisteuer an ihre ^Kirche, wird bei mangelnder Instruction in den Abschied genommen. Absch. 634. cl. — 333. (1614)- ^Johann Anton Donada von Luggarus werden Empfehlungsschreiben an Cardinal Borromäus und a»Carlo Borromäus bewilligt. Absch. 858. r.