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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1610
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1K19 Luggarus.

299. (1608). Da man bei den Informationen über das Verhalten des ErzPriesters erfahren hat, daß erseinem Stand und Beruf gemäß lebe, und da auch der Bischof von Como sich schriftlich für ihn verweis'so wird nichts weiter mit ihm vorgenommen und er auf Genehmigung hin der katholischen Orte allhier ^lassen. Absch. 662. <1. 399. (1609). Jeder Gesandte weiß seinen Obern zu berichten, wie Etliche, ^unserer Religion zuwider, in Luggarus sein sollen und welches ärgerliche Leben der Erzpriester und a»d^Geistliche der Enden und im Mainthal und zu Lauis führen, woraus leicht viel Unheil und Übel entstehtmöchten. Darum soll jedes Ort seine Gesandten auf die nächste gemeine katholische Tagleistnng dießfalls >»struiren. Absch. 711. ä. 391. (1609). Auf den Anzug über den ärgerlichen Wandel des ErzPriesters »»Barfüßerpredigers zu Luggarus, sowie über Abgang des Gottesdienstes in der Kapelle zu Magadino, welchedie Chorherren zu Luggarus zu besorgen verpflichtet sind, wird an den Bischof von Como und an den P»»vincial das Nöthige geschrieben. Auf künftiger Jahrrechnung sollen die Gesandten der Sache nachfr»^'Absch. 713. na. 392. (1613). An den in Lauis befindlichen Nuntius wird geschrieben, er möchte bei de»Bischof von Como, der den Landvogt von Luggarns wegen Verhaftung des Missethäters Paolotti von G»'"barogno an einem geweihten Ort mit dem Bann bedroht habe, dahin sich verwenden, daß er vonFulmination" abstehe und den Landvogt an der Exemtion der Strafe nicht hindere, da man nichtkönne, daß dergleichen Verbrecher derCaptnr" auf dem Geweihten gefreit sein sollen, und die Jinwuwder Kirche im vorliegenden Falle nicht verlezt werde. Absch. 817. m.

10. Stifte und Klöster. ^

Art. 393. (1389). Die Beschwerde der Stift St. Victor zu Luggarus gegen ein Urtheil, welcheBoten auf- der dießjährigen Jahrrechnung in dem Anstände zwischen der Stift und Franz Bonifort erwi^haben, wird in den Abschied genommen. Absch. 110. <1. 394. (1589). Das Testament, wegenStift zu St. Victor Anstände bekam, wird bestätigt und an den Landvogt darüber das Nothwendige gesckst^ ^Absch. 119. il. 395. (1590). Dem Landeshauptmann zu Luggarus werden neue Aufträge ertheilt inder vom Barfüßerkloster daselbst veräußerten Güter und der Verwaltung desselben. Absch. 132. e. "" ^(1591). Lucern eröffnet vor den Gesandten der VII katholischen Orte, daß den Kapuzinern zu Luggar»^^ungelegener Plaz angewiesen worden sei und daß die Mönche in dem Kloster außerhalb des Flekens ^nüzen; man möchte daher beim Papst um die Bewilligung einkommen, daß die Kapuziner in das Klost»^

leztern, diese dagegen in jenes versezt werden. Lucern wird nun mit einer solchen Zuschrift an denbeauftragt. Absch. 187. g. 397. (1594). An den Landvogt und Landeshauptmann wird in Betr»^Errichtung des Kapuzinerklosters zu Luggarus geschrieben. Absch. 255. g. 398. (1594). Von den k» ^lischen Orten wird beschlossen, in Betreff des Baues des Kapnzinerklosters an die Landschaft Lugga^ ^schreiben. Absch. 256. <1. 399. (1597). Da der Bau des Kapuzinerklosters Anfangs Mai beginne» ^jedes der katholischen Orte 40 Kronen beizusteuern versprochen hat , so wird dem Landvogt aufgetragen ^Geld von den Zollern zu beziehen. Absch. 328. g. 319. (1598). Den Bau des Kapuzinerklostersgarns will man beförderlich in's Werk sezen und mit dem Nuntius und dem General das Nöthige v ^reden. Die Orte, welche die 40 Kronen Beisteuer noch nicht bezahlt haben, sollen sie sobald als nldg^ ' j,Uri schiken. Absch. 358. I. 311. (1599). An die Commune Luggarns soll geschrieben werden, ste ^dem Bau des Klosters beginnen, Landammann Lnssi werde, wenn nöthig, seinem Anerbieten gemäß