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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1607
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Lnggarns. 1697

Wälder wird nach vorgenommenem Untersuch gefunden, daß der größte Theil des Zolls zn Lnggarns an Holzu»d Kohlen erhoben werde und daß der Zoll ohne dieses nicht viel gelten würde. Daneben wird den beiden^andvögten von Lnggarns und Mainthal ernstlich befohlen, durch einen offenen Ruf bekannt zu machen, daß5V Kronen Buße Niemand ohne Erlanbniß der Obrigkeit einen Wald kaufen oder verkaufen dürfe. Der^sandte von Basel nimmt dieses zur Information seiner Obern in de» Abschied. Idicl. Ii. 279. (1595).^ die Gesandten zu Lanis die gewöhnliche Verehrung vom Zolle, nämlich jeder Gesandte 0 Kronen undleder Diener 2 Kronen erhalten hatten, vermeinten sie zu Lnggarns, es wäre an der Zeit, den Zoll dasJahr zu Lanis, das andere zn Luggarns zu verleihen. Hier vernehmen sie aber, daß vor zwei Jahren^ser ^ acht Jahre verliehen und dieses zu Baden bestätigt worden sei, deßhalb lassen sie die Sache"uf sich beruhen. Absch. 284. a. 271. (1000). Es wird die Anzeige gemacht, daß die Misoxer Kanslente^ ^uggarns keinen Zoll entrichten. Da dieses den Zolleinnahmcn nicht wenig Eintrag thnt, so wird der^Mstcmd in den Abschied genommen. Absch. 410. n. 272. (1001). Schon leztcs Jahr war Klage geführtworden, daß Einige den Zoll nicht entrichten wollen. Nun werden die Ministralen und Potcstatcn des MisoxerLivinen Tbals vorbeschicden, um sich darüber zn verantworten. Da nun diese begehren, daß man sie bei^Wen alten Freiheiten bleiben lassen und ihnen keinen neuen Zoll aufladen möchte, wird es in den Abschied^Uvniiiien. Absch. 434. t>. 278. (1002). Von Badeil langt eine Verordnung ein, gemäß welcher den Zollernuüligt wird, von einem Kännel 20 lind von einem Ruder 15 Kreuzer Zoll zn beziehen. Da dieses aber"ur einige,, Kaufleutcn, nicht aber den Uilterthanen von Vorthcil wäre, so wird es wieder in den Abschied^Uoiiinien. Absch. 470. «1. 274. (1003). Ein Abgeordneter der III Bünde, Anton Svnvic, alt-LandammaniiUu Nheinwald, führt Beschwerde über den Zoll, welcher zn Lnggarns den Bündneril abgenommen werde; esdieses wider die Bündnisse und wider die Zollbefreiungen, welche sie von Frankreich und Moyland, bevor^ Vogteien an die Eidgenossen gekommen, erlangt haben. Gestüzt auf ein bei dreihundert Jahre altes Zoll-^ ) wird beschlossen, die Bündner sollen ihre Maaren an den Zollstätten vorzeigen und Bürgschaft leisten,»it Zoll ohne Hindcrniß bezogen werden könne, wenn die Obrigkeiten selben als aufrecht erkennen,ich- 505. a. 27k». (1003). Die Zollfreiheit der Landschaft Livinen zn Lnggarns wird gemäß ihrer aufgeMn Freiheitsbriefe nnd Urtheile bestätigt, UM. ,1. 279. (1004). Die Klage der Landschaft Misox unduderer bündnerischer Gemeinden über den ihnen zn Lnggarns abgeforderten^ Zoll, wird ml instruonclnn»^Uvinnien. (S. Absch. 524. n.). 277. (1004). Uri berichtet, die von Livinen seien gemäß ihrer Briefe znllgarns zollfrei, müssen aber dennoch Audienz-, Schreiber- nnd Siegelgcld bezahlen, daher es verlangt,A! man sie in dieser Beziehung ruhig lasse, Und. «>. 278. (1004). Mit Rüksicht auf den bedeutend ver-^ IUen Waareutransit zn Lnggarns hat man die Zolllchcn neuerdings verleihen »vollen. Weil aber die Zoller^ge» Einwendnng erheben, indem der Transit größtentheils durch Lanis gehe und ihnen der Zoll ohneJahre verliehen »Vörden sei, wird es dabei belassen. Absch. 534. cl. 279. (1009). Das20g Altern ans ihre Bitte wieder ans acht Jahre verliehen, der Lehcnzins aber um

Kronen gesteigert, so daß er nun 1100 Silberkronen beträgt. Absch. 099. n.

9. Geistliche, Kirchliches und Glmtlicnssachcn.

^i't. 289. (1588). Den Boten auf die Jahrrechnung zn Lnggarns soll Instruction ertheilt »verde», über' Gottesdienst, die Priesterschaft ». s. w. Untersuch anzustellen nnd das Nöthige zu verfügen, damit die