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Lnggarns.
Visitation und Reformation, welche die geistliche Obrigkeit vorzunehmen im Begriff ist, ihren Fortgang hab^Absch. 59, v. — 281. (1588). Der Vicar des Bisthums Novara, päpstlicher Subdclegatns und Bisitator desBisthums Como, eröffnet, dem Gottesdienst geschehe wegen der nngeniigenden Zahl Priester Abbruch, daThcil der Kirchengüter der Kirche entzogen worden sei, weschalb er mit Landeshauptmann Lnchsinger und >u>tdein Landvogt Abrede getroffen habe, diese der Kirche entfremdeten Güter wieder an dieselbe zu bringen; "begehre nun, daß man diese bevollmächtige, in der Sache zu handeln und die Schuldigen zur Restitution d"Kirchengüter, wenn nöthig mit Gewalt, zu zwingen; ferner müsse er das Gesuch stellen, daß man das vo>»vorigen Landvogt auf das Einkommen der Erzpriesterpfründe gelegte Verbot wieder aufhebe und den Priest"sein Amt verrichten lasse. Demnach werden Landvogt Büeler und Landeshauptmann Lnchsinger bevollmächtigtden Visitator bei diesen Maßregeln nach Kräften zu unterstüzen, und angewiesen, für die Einweihung ^Kapelle am See zu sorgen, sowie nachzuforschen, ob Jemand seelische Bücher habe und wie man sich dortNeligionssachcn überhaupt verhalte, endlich darüber zu wachen, daß allen Verordnungen und Saznngen ge»a"nachgelebt werde und daß Fühlbare nach Verdienen bestraft werden. Absch. 70. Ii. — 282. (1588). An de»Landvpgt und Landeshauptmann zu Luggarns wird der Kirchensachen halber geschrieben. Absch. 72. r. ^283. (1588). Landeshauptmann Balthasar Luchsinger, genannt Mürdi, von Schwyz eröffnet: 1. Bereitslängerer Zeit sei der ErzPriester zu Lnggarns gestorben und seitdem seine Stelle nnbcsezt geblieben, weßwcge»der Gottesdienst nicht gehörig versehen werde und allerlei Laster einreißen; bisher seien alle Bemühungen Z".Erwerbung eines tüchtigen Priesters erfolglos geblieben, nun habe sich ein gelehrter Priester erboten, die E^priesterei übernehmen zu wollen, wenn er vom Papst dazn promovirt werde; man möchte daher beim p^liehen Legaten die geeigneten Schritte dafür thun. 2. Da die Priester nnd Ordenspersvncn größtcnthcils »»'priesterlich leben und dadurch viel Ärgernis; beim gemeinen Mann erwckcn, so möchte man den päpstlich^Legaten nm Abhülfe ersuchen. 3. Sie (die Lnggarner) halten für höchst nöthig, daß die Kapuziner auch ^ihnen eingeführt werden, indem dieses den katholischen Glauben befördern würde. Es wird nun Schulth">Pfyffer beauftragt, im Namen der VII Orte über diese drei Punkte beim Nuntius die nöthigen Schritte Z»thun, damit beförderlichst ein Erzpriester zu Luggarns cingesezt, die fehlbaren Priester bestraft nnd ein Kap"zinerklostcr zu Luggarns errichtet werde. Absch. 78. i. — 284. (1588). Da man ver,nomine» hat, daßder lutherischen Lnggarner sich, entgegen den Verträgen, wieder zu Lnggarns niederlassen nnd man nicht wewer ihnen Geleit gegeben, so wird Lncern beauftragt, an den Landeshauptmann zu schreiben, daß er dcnscld"keinen Aufenthalt gestatte, die Übertreter strafe und den Vertrag aufrecht erhalte. Ibicl. Ic. — 285.
Eine Einfrage der Anwälte der Landschaft, wie sie sich in Betreff Ersezung des ErzPriesters zu vcrh»babe, da er in dem päpstlichen Monat gestorben sei nnd in solchen Fällen der Landvogt die erledigte Pf"'verleihen dürfe, was der gegenwärtige aber noch nicht gethan habe, wird in den Abschied genommen, "— 280. (1589). Landeshauptmann Luchsinger wird erinnert, in Glanbenssachen ein wachsames Auge znAbsch. 80. g'. — 287. (1589). Alls das an den Papst erlassene Gesuch in Betreff der Erzpricstcrei z»garns ist derselben durch Vermittlung des Legaten noch eine andere Chorherrnpfründe einverleibt worden, ^für gedankt wird. Absch. 104. n. — 288. (1590). Die Gesandten der VII katholischen Orte stellen ^Landeshauptmann nnd die Näthc zur Rede bezüglich der Religionssachen und warum sie mit dem Bn»Kapnzinerklostcrs so „vnsümig" seien. Diese verantworten sich, sie wollen stets gehorsame Untcrthancn 1^nnd den VII Orten in Allein willfahren, nnd wo etwa Einer wäre, der nicht gut katholisch wäre, >hu